Betreff
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth'schen Stiftung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lauf a. d. Pegnitz,
Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
Vorlage
FB 2/014/2015
Aktenzeichen
963/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

    „Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

    vom 18. November 2014 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“

 

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

  

     „Die Jahresrechnungen 2013 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3

     GO festgestellt:

 

      a) Stadt Lauf a.d.Peg.

          Solleinnahmen/Sollausgaben                                                 73.518.492,28 Euro

 

      b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

          Solleinnahmen/Sollausgaben                                                         43.977,73 Euro

 

      c) J.F. Barth’sche Sitftung

          Solleinnahmen/Sollausgaben                                                           1.593,36 Euro“

 

3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

  

    „Für die festgestellten Jahresrechnungen 2013 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengie-

     ßer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung wird gemäß Art. 102

     Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“

 

 

 

An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

 

In der Zeit vom 13. bis 31. Oktober 2014 wurden die Jahresrechnungen 2013 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.

Der Jahresabschluss 2013 der Altenheime der Spitalstiftung lag zum Prüfungszeitpunkt noch nicht vor und wurde daher noch nicht in die Prüfung einbezogen.

 

Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013 waren in der Stadtratssitzung am 22. Mai 2014 bekannt gegeben worden.Die Niederschrift über die Prüfung vom 18. November 2014 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.