Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses
vom 18. November 2014 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Die Jahresrechnungen 2013 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 73.518.492,28 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 43.977,73 Euro
c) J.F. Barth’sche Sitftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 1.593,36 Euro“
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2013 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengie-
ßer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung wird gemäß Art. 102
Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 13. bis 31. Oktober 2014 wurden die Jahresrechnungen 2013 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.
Der Jahresabschluss 2013 der Altenheime der Spitalstiftung lag zum Prüfungszeitpunkt noch nicht vor und wurde daher noch nicht in die Prüfung einbezogen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013 waren in der Stadtratssitzung am 22. Mai 2014 bekannt gegeben worden.Die Niederschrift über die Prüfung vom 18. November 2014 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.