Betreff
Jahresrechnungen 2014 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz und der J.F. Barth'schen Sitftung
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2014
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2014
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/013/2015
Aktenzeichen
963 / FB 2 / Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 30.550 Euro vom Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

 

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden bzw. umgebuchten

    Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Wie bereits näher erläutert, waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt.

 

Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.

Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie dann von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alter HER).Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht notwendig.

 

Grundsätzlich sind im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ausgabeansätze durch Bildung von Haushaltsausgaberesten übertragbar; sie werden dann in der Ermittlung des Jahresrechnungsergebnisses den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen hierzu, nämlich Fälligkeit und Anordnung, vorliegen. Damit werden sie zu Sollausgaben des Haushaltsjahres, ohne fällig gewesen zu sein (§ 79 Abs. 3 i. V. m. § 19 Abs. 1 KommHV-K) und dürfen nicht erneut veranschlagt werden. Demnach berühren auch Änderungen im Nachjahr an diesen (alten) Haushaltsausgaberesten das Sollergebnis dieses Jahres und müssen daher beschlossen werden.

Ergibt die Überprüfung durch die Fachabteilungen, dass vorhandene alte HAR (bei JR 2014 z. B. aus den Jahren 2013 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden – sei es weil die damalige Maßnahme inzwischen nicht mehr zur Ausführung kommt oder die Kosten nicht erreicht wurden – müssen diese Altmittel außer Soll gestellt, also in Abgang gebracht werden.

Da wegen der Auswirkungen auf das Sollergebnis insbesondere die Absetzung (in Abgang stellen) der Zustimmung des Entscheidungsgremiums bedarf, werden diese Beträge zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Gleiches gilt, wenn mögliche alte Reste zwar für ihren Zweck nicht mehr benötigt werden, jedoch an anderer Stelle zur Deckung hergenommen werden sollen, ohne dass dafür eine neue Veranschlagung im Haushalt vorgenommen werden muss (Umsetzung). Auch über diese Mittelumschichtung hat der Stadtrat zu entscheiden, da ja damit ein Mehrbedarf aufgetreten ist, der eigentlich über- oder außerplanmäßige Deckungsmittel notwendig macht. Diese Deckungsmittel aus nicht mehr benötigten Haushaltausgaberesten zu nehmen, entlastet die möglichen Einnahmequellen des laufenden Vermögenshaushalts (z. B. Kreditermächtigung, Rücklagenentnahme), da eben Ausgabereste bereits in Vorjahren in aller Regel haushalterisch finanziert worden sind (Erläuterungen zu Art. 66 GO).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste in Höhe von 838.913,60 Euro.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 4.261.497,37 Euro wurden 1.283.417,37 Euro in Abgang gestellt, da sie für ihren Zweck nicht mehr benötigt werden. Im weiter übertragenen Betrag von 2.978.080 Euro sind auch die ursprünglich mit 21.500 Euro umgeschichteten Mittel der HHStelle 1.6384.9510, Kunigundengasse, mit einem Rest von 17.800 Euro enthalten, die der Bau- und Umweltausschuss mit Beschluss vom 24.03.2015 als außerplanmäßige Deckungsmittel für die Haushaltsstelle 1.6323.9510, Fußgängerunterführung Bhf., genehmigt hat.

 

Für die genannten in Abgang gestellten Beträge und die Umschichtung der Ausgabereste wird hiermit gemäß den Vorschriften der GO und der KommHV-K zur Jahresrechnung die Genehmigung erteilt.

 

Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2014 in Höhe von 957.572,37 Euro nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2015 übertragen wurden.

 

Bei HHStelle 1.7500.9600 Betriebsanlagen Friedhöfe sind 14.000 Euro an Haushaltsresten gebildet worden, die im Jahr 2015 zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.000 Euro bei HHStelle 1.7500.9357 (Anschaffung Fahrzeuge für den Friedhof) dienen sollen, da für Betriebsanlagen im Jahr 2015 nur noch 2.000 Euro benötigt werden; die Umschichtung der Haushaltsreste in 2015 wird hiermit genehmigt.

 

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2014

 

aa) Stadt Lauf a.d.Peg.

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung vom 6. Mai 2015 wurde das Haushaltsjahr 2014 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

I.  Haushaltsansätze 2014 (inkl. Nachtrag)

 

    Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben    52.596.816 Euro

    Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben      17.919.978 Euro

    Gesamtvolumen 2014                                                      70.516.794 Euro

 

 

II. Abschlussergebnisse 2014

 

    Verwaltungshaushalt                              

 

    Solleinnahmen                                                                           54.146.500,05 Euro

    ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                   41.483,04 Euro

    = bereinigte Solleinnahmen                                             54.105.017,01 Euro

 

 

    Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                 54.097.860,05 Euro

    + neue Haushaltsausgabereste                                              30.550,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste                                 20.905,04 Euro

    ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                     2.488,00 Euro

    = bereinigte Sollausgaben                                               54.105.017,01 Euro

 

 

    Vermögenshaushalt

 

     Solleinnahmen (inkl. Zuführung vom VerwHH)                  9.987.780,53 Euro

    + neue Haushaltseinnahmereste                                        6.707.415,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste                              838.913,60 Euro

    ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                              0,00 Euro

    = bereinigte Solleinnahmen                                              15.856.281,93  Euro

 

 

    Sollausgaben                                                                      9.518.904,30 Euro

    + neue Haushaltsausgabereste                                          7.620.795,00 Euro

    ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste                             1.283.417,37 Euro

    ./. Abgang aller Kassenausgabenreste                                                0,00 Euro

    = bereinigte Sollausgaben                                                 15.856.281,93 Euro

 

 

   Gesamtergebnis

 

    Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                   69.961.298,94 Euro

    darin enthalten:

 

    - Zuführung Verwaltungs- an Vermögenshaushalt                3.669.400,69 Euro

      (Haushaltsansatz                                                                 1.474.563,00 Euro)

 

    - Sollüberschuss 2014, d. h. Zuführung a. d. Rückl.                   35.902,78 Euro

      (Haushaltsansatz                                                                               0,00 Euro

       statt dessen Ansatz bei Entnahme a. d. Rücklage             3.850.000,00 Euro)

 

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2014

 

     Stand zum 31.12.2013                                              Stand zum 31.12.2014

 

-       Allgemeine Rücklage

4.598.709,92 Euro                                                    4.634.612,70 Euro

 

Sonderrücklagen

     Römer’sche Stiftung       121.104,60  Euro                       123.753,81 Euro  

     Abwasserbeseitigung       26.322,33 Euro                      - 205.557,29 Euro

                                    

 

-       Schuldenstand

14.689.202,24Euro                                                   14.919.202,24 Euro

 

Nachrichtlich:

Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich auf 15.286.245,28 Euro.

Die weiteren kreditähnlichen Verpflichtungen betragen zum Ende des Haushaltsjahres 2.383.534,37 Euro.

 

                      

IV. Allgemeines

 

Haushaltsreste

 

Wie im Vorjahr mussten aus dem Jahr 2014 auch im Verwaltungshaushalt Haushaltsreste nach 2015 übertragen werden; allerdings handelt es sich um einen relativ geringfügigen Betrag von 30.550 Euro, die alle aus nicht verbrauchten und somit übertragbaren Budgetresten einzelner Einrichtungen stammen.

Ein Betrag von 20.905,04 Euro alter Haushaltsreste wurde nicht mehr benötigt und war in Abgang zu stellen. Das Jahresrechnungsergebnis der Sollausgaben verringert sich damit entsprechend. Beschlussmäßig wird dies nachfolgend unter Buchstabe c) dargestellt.

 

Aus dem Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste i. H. v. 6.707.415 Euro nach 2015 übertragen.Darin enthalten ist der bisher noch nicht in Anspruch genommene, rechtsaufsichtlich genehmigte restliche Kreditbetrag aus dem Haushalt 2014 von 5.720.265 Euro. Sollte diese Kreditermächtigung in 2015 nicht in Anspruch genommen werden, wird der Einnahmerest abzusetzen sein und so auch auf das Jahresrechnungsergebnis 2015 Einfluss nehmen.

In Abgang gebracht werden mussten Haushaltseinnahmereste i. H. v. 838.913,60 Euro, da sie entgegen der Erwartungen in 2014 nicht eingegangen sind und damit nicht mehr übertragbar waren.

Die Bildung bzw. weitere Übertragung von Haushaltsausgaberesten wurde im Rahmen eines Antrages in den Sitzungen am 23. und 30. April 2015 diskutiert und entschieden.

Dementsprechend wurden letztlich neue Ausgabereste in Höhe von 7.620.795 Euro übertragen wurden und zusammen mit den alten Ausgaberesten aus Vorjahren in Höhe von 2.978.080 Euro nunmehr 10.598.875 Euro zusätzlich zu den Ansätzen des Vermögenshaushalts zur Verfügung stehen.

1.283.417,37 Euro wurden nicht mehr für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke benötigt und waren in Abgang zu stellen.

Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Haushaltsrechnung (Anlage ALLE_HR, S. 17) ersichtlich. Den Vorgaben der KommHV zur Übertragbarkeit bzw. Verwendung (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) der Reste wurde Rechnung getragen; unter Buchstabe d) wird dazu ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

Vereinsförderungen

Wie bereits zu den vorjährigen Jahresrechnungen wurden die in 2014 ausgereichten Vereinszuschüsse zusammengefasst; die entsprechende Liste wird dem Gesamtwerk beigefügt und kann in der Kämmerei oder im zuständigen Fachbereich 1.4 eingesehen werden.

 

 

ab) J. F. Barth’sche Stiftung

Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.288,18 Euro ab. Die reinen Zinserträge i. H. v. 2.144,13 Euro wurden der Rücklage zugeführt; zum Ausgleich des Haushalts waren aber letztlich daraus 644,05 Euro zu entnehmen, so dass zum Ende des HJ 2014 die Rücklage einen Bestand von  57.433,69 Euro aufweist.

 

 

Die Jahresrechnungsergebnisse 2014 werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die Liste der Haushaltsüberschreitungen (über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben) liegt der Jahresrechnung bei (UEBERSCH: Liste der Überschreitungen, ab S. 553). Aus ihr sind die einzelnen Beträge zu übernehmen, die ggf. einer Genehmigung bedürfen. Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c  i. V. m. § 9 Abs. 1             Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haus-            haltsjahres 2014 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg..

Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt

 

 

 

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

Aus der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die Budgets betreffen.

Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr vorgetragen werden, werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K).

 

Die eingetretenen Budgetüberschreitungen waren dem Grunde nach nicht vom Budgetbereich zu vertreten, sondern sind vor allem auf die im HJ 2014 beschlossene Ausgabenkürzung beim Sachaufwand um 5 % zurückzuführen, der auch die Budgets betraf.

 

Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2014 einen Betrag von insgesamt 387.770 Euro, von denen letztlich 30.550 Euro in Summe zum Übertrag empfohlen werden. Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.