Vorstellung der Entwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
- Aufgrund der unzureichenden Straßenentwässerung und Erschließung werden die Maßnahmen nach Möglichkeit bereits 2016 finanziert. Die dazu noch erforderlichen Mittel belaufen sich auf 292.000 €. In diesem Betrag ist ein Erschließungskostenanteil von 271.000 € enthalten.
Die Erschließung der Anwesen in der Markgrafenstraße 6 bis 13 stellt nur eine provisorische Lösung dar.
Aufgrund von zwei neuen Bauvorhaben in diesem Baugebiet ist diese provisorische Erschließung nicht mehr ausreichend und die laut Bebauungsplan vorgesehene eigentliche Erschließung muss hergestellt werden.
Nach dem erfolgreich durchgeführten Grunderwerb sieht die Planung die Verlängerung der Tiergartenstraße und den Ausbau des bislang nur geschotterten Teils der Markgrafenstraße vor.
In folgenden Bereichen sind im Baugebiet Tiergarten Maßnahmen vorgesehen:
a) Erschließungsstraße mit Stichweg
Verlängerung der Tiergartenstraße und Markgrafenstraße ab Tiergartenstraße bis einschließlich Wendeplatz (im beigefügten Lageplan gelb markiert)
b) Markgrafenstraße zwischen Wendeplatz und Alten Weg (grün)
c) Alter Weg zwischen Einmündung Markgrafenstraße und Tiergartenstraße (blau)
zu a) Erschließungsstraße mit Stichweg
Im Rahmen eines Straßenbauentwurfs wurden mehrere Varianten untersucht, die sich in der Gestaltung der Platzfläche unterscheiden. Von Seiten der Verwaltung wird für den Platzbereich eine Variante favorisiert, die im Platzbereich noch Stellplätze vorsieht.
Im weiteren Verlauf der Markgrafenstraße bis zur Tiergartenstraße sind auf der Ostseite Längsparker geplant, die durch die bestehenden und geplanten Grundstückszufahrten unterbrochen werden.
Aus gestalterischen Gründen
werden in diesem Straßenabschnitt zwischen den Parkplätzen und den
Grundstückszufahrten drei Pflanzinseln geplant.
Die verlängerte Tiergartenstraße in Richtung „Alter Weg“ wird ohne Längs-parker
jedoch mit einem weiterführenden Gehsteig auf der Südseite geplant.
Im Zuge des Vollausbaus wird die Fahrbahn asphaltiert. Die Gehwegflächen und Parkstreifen werden gepflastert, wobei die Parkplätze wasserdurchlässig d. h. aus Betonpflastersteinen mit Sickerfugen hergestellt werden. Die Einfassung der Fahrbahn- und Gehwegsflächen sowie der Rinnen erfolgt aus Granitstein. Granitstein ist wesentlich dauerhafter und im Vergleich zu Betonstein nicht teurer. Der Stichweg wird asphaltiert.
Die Beleuchtung wird – wie zuletzt in der Straße „Im Lohe“ in Beerbach – über energiesparende LED-Leuchten erfolgen.
Die Herstellungskosten für die Erschließungsstraße und den Stichweg belaufen sich nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Richter und den vorliegenden Angeboten für die Beleuchtung, Honorare, etc. auf ca. 271.000 € brutto.
zu b) Markgrafenstraße zwischen Wendeplatz und Alten
Weg
Dieses 70 m lange Teilstück der Markgrafenstraße ist bereits asphaltiert, befindet sich aber in einem sehr schlechten Zustand. Das Straßenstück wird daher im Zusammenhang mit dem Bau der Erschließungsstraße komplett erneuert.
Die Kosten hierfür belaufen sich inklusive Nebenkosten auf rd. 65.000 € brutto.
zu c) Alter Weg zwischen Einmündung
Markgrafenstraße und Tiergartenstraße
Im Bereich der Straße Alter Weg wird der städtische Grundstücksstreifen zu einem geschotterten Parkstreifen ausgebaut.
Die Kosten belaufen sich inklusive Nebenkosten auf rd. 31.000 € brutto.
Im Haushalt sind bislang 75.000 € unter der HhSt 1.6363.9510 für Ingenieurleistungen und
Vorarbeiten finanziert. Die weiteren Mittel sind erst für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.
Aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Bebauung auf den Grundstücken Tiergar-
tenstraße 24 und 26 und der lediglich provisorischen Befestigung und der fehlenden ord-
nungsgemäßen Entwässerung wäre es aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich,
wenn die Finanzierung der Maßnahmen auf das Haushaltsjahr 2016 vorgezogen werden
könnte. Zum Einen ist der Unterhalt wesentlich aufwändiger als bisher, zum Anderen sind
die neuen Anwesen aufgrund der unzureichenden Entwässerung bei stärkeren oder länger
andauernden Regengüssen gefährdet.