Betreff
Ausbau der Erschließungsstraße im Baugebiet Tiergarten
Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage
FB 5/045/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

 

  1. Aufgrund der unzureichenden Straßenentwässerung und Erschließung werden die Maßnahmen nach Möglichkeit bereits 2016 finanziert. Die dazu noch erforderlichen Mittel belaufen sich auf 292.000 €. In diesem Betrag ist ein Erschließungskostenanteil von 271.000 € enthalten.

 

Die Erschließung der Anwesen in der Markgrafenstraße 6 bis 13 stellt nur eine provisorische Lösung dar.

 

Aufgrund von zwei neuen Bauvorhaben in diesem Baugebiet ist diese provisorische Erschließung nicht mehr ausreichend und die laut Bebauungsplan vorgesehene eigentliche Erschließung muss hergestellt werden.

 

Nach dem erfolgreich durchgeführten Grunderwerb sieht die Planung die Verlängerung der Tiergartenstraße und den Ausbau des bislang nur geschotterten Teils der Markgrafenstraße vor.

 

In folgenden Bereichen sind im Baugebiet Tiergarten Maßnahmen vorgesehen:

 

a)      Erschließungsstraße mit Stichweg

Verlängerung der Tiergartenstraße und Markgrafenstraße ab Tiergartenstraße bis einschließlich Wendeplatz (im beigefügten Lageplan gelb markiert)

 

b)      Markgrafenstraße zwischen Wendeplatz und Alten Weg (grün)

 

c)       Alter Weg zwischen Einmündung Markgrafenstraße und Tiergartenstraße (blau)

 

zu a)   Erschließungsstraße mit Stichweg

 

             Im Rahmen eines Straßenbauentwurfs wurden mehrere Varianten untersucht, die sich in der Gestaltung der Platzfläche unterscheiden. Von Seiten der Verwaltung wird für den Platzbereich eine Variante favorisiert, die im Platzbereich noch Stellplätze vorsieht.

Im weiteren Verlauf der Markgrafenstraße bis zur Tiergartenstraße sind auf der Ostseite Längsparker geplant, die durch die bestehenden und geplanten Grundstückszufahrten unterbrochen werden.

Aus gestalterischen Gründen werden in diesem Straßenabschnitt zwischen den Parkplätzen und den Grundstückszufahrten drei Pflanzinseln geplant.
Die verlängerte Tiergartenstraße in Richtung „Alter Weg“ wird ohne Längs-parker jedoch mit einem weiterführenden Gehsteig auf der Südseite geplant.

Im Zuge des Vollausbaus wird die Fahrbahn asphaltiert. Die Gehwegflächen und Parkstreifen werden gepflastert, wobei die Parkplätze wasserdurchlässig d. h. aus Betonpflastersteinen mit Sickerfugen hergestellt werden. Die Einfassung der Fahrbahn- und Gehwegsflächen sowie der Rinnen erfolgt aus Granitstein. Granitstein ist wesentlich dauerhafter und im Vergleich zu Betonstein nicht teurer. Der Stichweg wird asphaltiert.

 

Die Beleuchtung wird – wie zuletzt in der Straße „Im Lohe“ in Beerbach – über energiesparende LED-Leuchten erfolgen.

 

Die Herstellungskosten für die Erschließungsstraße und den Stichweg belaufen sich nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Richter und den vorliegenden Angeboten für die Beleuchtung, Honorare, etc. auf ca. 271.000 € brutto.

 

zu b)  Markgrafenstraße zwischen Wendeplatz und Alten Weg

            Dieses 70 m lange Teilstück der Markgrafenstraße ist bereits asphaltiert, befindet sich aber in einem sehr schlechten Zustand. Das Straßenstück wird daher im Zusammenhang mit dem Bau der Erschließungsstraße komplett erneuert.

 

            Die Kosten hierfür belaufen sich inklusive Nebenkosten auf rd. 65.000 € brutto.

 

zu c)   Alter Weg zwischen Einmündung Markgrafenstraße und Tiergartenstraße

            Im Bereich der Straße Alter Weg wird der städtische Grundstücksstreifen zu einem geschotterten Parkstreifen ausgebaut.

 

            Die Kosten belaufen sich inklusive Nebenkosten auf rd. 31.000 € brutto.

 

Im Haushalt sind bislang 75.000 € unter der HhSt 1.6363.9510 für Ingenieurleistungen und

Vorarbeiten finanziert. Die weiteren Mittel sind erst für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Bebauung auf den Grundstücken Tiergar-

tenstraße 24 und 26 und der lediglich provisorischen Befestigung und der fehlenden ord-

nungsgemäßen Entwässerung wäre es aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich,

wenn die Finanzierung der Maßnahmen auf das Haushaltsjahr 2016 vorgezogen werden

könnte. Zum Einen ist der Unterhalt wesentlich aufwändiger als bisher, zum Anderen sind

die neuen Anwesen aufgrund der unzureichenden Entwässerung bei stärkeren oder länger

andauernden Regengüssen gefährdet.