Sachstandsbericht und Maßnahmenbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt
Im Abschnitt der
Gemeindeverbindungsstraße Lauf-Ottensoos zwischen dem Abzweig Richtung
Schönberg und der Gemeindegrenze wird eine Deckensanierung durchgeführt. Die
Straße wird nur stellenweise auf ca. 4,50 m verbreitert.
Die Bankette werden
in Teilbereichen zusätzlich mit Rasengittersteinen befestigt.
Eine Verbreiterung
der Straße auf durchgehend 5,50 m und eine damit verbundene Neutrassierung wird
nicht durchgeführt, da bei einer größeren Ausbaubreite und einer höheren
zulässigen Geschwindigkeit eine Zunahme sowohl des PKW- als auch des LKW-Verkehrs
zu befürchten ist.
Die Kosten für die
Deckensanierung in Höhe von 200.000 € werden in den Nachtragshaushalt 2016
eingeplant.
In einer
gemeinsamen Anfrage wurde die Regierung von Mittelfranken um Auskunft gebeten,
inwieweit die geplanten Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form nach Bay GVFG
/FAG Art. 13 förderfähig sind.
Mit Schreiben vom Februar 2015 hat die Regierung daraufhin mitgeteilt, dass
eine Förderung des vorgeschlagenen Sonderquerschnitts nicht möglich ist.
Sie könnte bei der derzeitigen Verkehrsbelastung nur gewährt werden, wenn eine
asphaltierte Breite von mindestens 5,50 m hergestellt werden würde und die
stellenweise kurvige Strecke entsprechend den Richtlinien neu trassiert werden
würde. Die vorhandenen Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen wären nach
einem Neubau nicht mehr vertretbar und müssten aufgehoben werden. Aufgrund der
höheren Geschwindigkeiten müsste außerdem ein Abstand zwischen Bäumen und
Fahrbahnrand von mindestens 4,50 m (bei 70 km/h) eingehalten oder alternativ
eine Schutzplanke geschlagen werden.
Der Abschnitt der
GVS zwischen dem Abzweig Richtung Schönberg und der Gemeinde-grenze ist
dringend sanierungsbedürftig. Als Alternative zu einem Vollausbau wäre analog
des im Jahr 1996 sanierten Teilstücks zwischen Autobahnbrücke und Abzweig
Schönberg, eine Deckensanierung denkbar. Eine Förderung würde allerdings für
diese Art der Sanierung nicht gewährt werden. Die Verwaltung hat die Kosten für
eine Sanierung mit einer stellenweisen Verbreiterung der asphaltierten Fahrbahn
auf 4,50 m zusammenstellen lassen. Nach einer aktuellen Kostenberechnung werden
sich die Kosten für eine Deckensanierung mit einer nur stellenweisen
Verbreiterung einschließlich 15% Nebenkosten zwischen 175.000 € und 200.000 €
brutto belaufen.
Bei Umsetzung der
von der Regierung geforderten Breite von 5,50 m und den sich ergebenden
zusätzlichen Kosten für Schutzplanken etc. würden sich geschätzte Gesamtkosten
von rund 510.000 € brutto einschließlich 15% Nebenkosten ergeben.
Bei einer Förderung von rund 60% bis 65% hätte das somit einen Eigenanteil von
178.000 € bis 204.000 € zur Folge. Diese Beträge entsprechen in etwa den Kosten
einer Deckensanierung.
Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, dass die erforderliche Sanierung durchaus auch in Form einer reinen Deckensanierung durchgeführt werden könnte. Dies wäre zwar mit einem Verzicht auf die Förderung verbunden, würde aber nicht zu höheren Kosten für die Stadt führen. Von Seiten der Gemeinde Ottensoos gibt es noch keine Beschlussfassung zur Sanierungsweise. Nach Auskunft der Verwaltung wird allerdings ein Vollausbau unter Berücksichtigung der Auflagen der Regierung favorisiert, nachdem der vorgeschlagene Querschnitt mit den beidseitig angeordneten Rasengittersteinen nicht gefördert wird.