Betreff
Gemeindeverbindungsstraße Lauf-Ottensoos
Sachstandsbericht und Maßnahmenbeschluss
Vorlage
FB 5/044/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

Im Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Lauf-Ottensoos zwischen dem Abzweig Richtung Schönberg und der Gemeindegrenze wird eine Deckensanierung durchgeführt. Die Straße wird nur stellenweise auf ca. 4,50 m verbreitert.

 

Die Bankette werden in Teilbereichen zusätzlich mit Rasengittersteinen befestigt.

 

Eine Verbreiterung der Straße auf durchgehend 5,50 m und eine damit verbundene Neutrassierung wird nicht durchgeführt, da bei einer größeren Ausbaubreite und einer höheren zulässigen Geschwindigkeit eine Zunahme sowohl des PKW- als auch des LKW-Verkehrs zu befürchten ist.

 

Die Kosten für die Deckensanierung in Höhe von 200.000 € werden in den Nachtragshaushalt 2016 eingeplant.

 

 

 

Die beiden Kommunen Lauf a.d. Pegnitz und Ottensoos sind u.a. über eine insgesamt ca. 3,8 m lange Gemeindeverbindungsstraße (GVS) miteinander verbunden. Davon befinden sich ca. 1,7 km auf dem Laufer Stadtgebiet. Die Straßenbreite schwankt zwischen 4,0 m und 5,0 m. Besonders auf Ottensooser Gebiet und im Laufer Bereich zwischen dem Abzweig Richtung Schönberg und der Gemeindegrenze befindet sich die Straße in einem sehr schlechten Zustand.

 

Die GVS führt sowohl in Lauf als auch in Ottensoos in ihrem weiteren Verlauf als Ortsstraße durch Wohngebiete.

 

Darüber hinaus wird die Straße in hohem Maß von Radfahrern genutzt. Über sie wird die Alternativroute des Fünf-Flüsse-Radwegs geführt. Langfristig bestehen Überlegungen, die Hauptroute des Radwegs auf die GVS zu verlagern.

 

Zur Ermittlung der Verkehrsbelastungen wurden mit einem verdeckten Messgerät mehrere Zählungen durchgeführt. Außerdem wurde in einer weiteren Zählung auch der Radverkehrsanteil ermittelt.

 

Kfz-Verkehr

 

Datum

Anzahl Fahrzeuge

Ort

 

Fahrzeuge/Tag

(berechnet)

Maximum pro Stunde

 

V85 (km/h)

 

09.05.2012 bis 14.05.2012

1953

202

67,2

zwischen Umspannwerk und Abzweig Schönberg

03.11.2014 bis 10.11.2014

1897

222

62,8

zwischen Umspannwerk und Abzweig Schönberg

10.11.2014 bis 18.11.2014

1404

185

62,0

200 m östlicher Abzweig Schönberg Richtung Ottensoos

 

Radverkehr

 

Datum

Anteil

Ort

18.09.2012

zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr, schönes Wetter

16,11%

zwischen Abzweig Schönberg und Ottensoos

18.09.2012

zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr, schönes Wetter

16,08%

zwischen Umspannwerk und Abzweig Schönberg

 

Der bislang vorhandene Verkehr soll auch in Zukunft sicher abgewickelt werden, wobei eine Zunahme des Verkehrs aufgrund eines zu breiten Straßenausbaus nicht gewünscht ist. Die angrenzende Wohnbebauung darf nicht durch zunehmenden Verkehr beeinträchtigt werden. Deswegen soll sich auch der Anteil des Schwerverkehrs keinesfalls erhöhen. Außerdem soll die Situation für den Radwegverkehr verbessert werden.

 

Die Kommunen Lauf und Ottensoos haben einen Straßenquerschnitt mit einer 4,75 m Asphaltfahrbahn und beidseitigen, jeweils 40 cm Bankett aus Rasengitterstein entwickelt. Da-mit wird eine Gesamtbreite von 5,50 m erreicht.

 

Dieser Querschnitt ist nach Auffassung der beiden Verwaltungen von Ottensoos und Lauf zur Abwicklung des vorhandenen Verkehrs ausreichend und stellt gegenüber der jetzigen Situation trotzdem eine deutliche Verbesserung dar.

 

Die Rasengitter bewirken bei gleicher Gesamtbreite gegenüber einem Ausbau mit Asphalt eine „optische und akustische Bremse“. Der Einbau von Rasengittersteinen hat sich bislang bewährt. Ein erhöhter Unterhaltsaufwand ist nicht festzustellen.

 

Zur Verbesserung des Radverkehrs ist langfristig der Neubau eines Geh- und Radwegs mit  mind. 2,5 m Breite vorgesehen. Der Geh- und Radweg wird auf Ottensooser Gebiet vollständig und auf Laufer Stadtgebiet auf eine Länge von 200 m straßenbegleitend geführt. Im weiteren Verlauf ist eine Streckenführung als eigenständiger, ca. 2.000 m langer, Geh- und Rad-weg im Pegnitztal geplant. Zur Festlegung der Trasse wurden im Vorfeld im Rahmen einer Studie mehrere Varianten untersucht.

 

Die Baukosten zur Umsetzung des vorgeschlagenen Querschnitts belaufen gemäß nachfolgender Tabelle für das Laufer Stadtgebiet:

(geschätzte Kosten, ohne eventuellen Grunderwerb, einschließlich 15% Nebenkosten) lt. Studie Ing.-Büro Pongratz vom 05.08.2014

 

für die Straße

 

Abschnitt 1

Ottensooser Weg (BayWa) – Brücke BAB 9

Länge ca. 290 m

ca. 210.000 €

Abschnitt 2

Brücke BAB 9 – Abzweig Schönberg

Länge ca. 730 m

ca. 485.000 €

Abschnitt 3

Abzweig Schönberg – Gemeindegrenze

Länge ca. 710 m

ca. 475.000 €

 

 

 

     ca. 1.170.000 €

 

für den Geh- und Radweg

 

Abschnitt 1

Pegnitztal, abseits der Straße, wassergebunden

Länge ca. 2.000 m

ca. 600.000 €

Abschnitt 2

straßenbegleitend, asphaltiert

Lände. ca. 200 m

ca. 200.000 €

 

 

 

       ca. 800.000 €

 

In einer gemeinsamen Anfrage wurde die Regierung von Mittelfranken um Auskunft gebeten, inwieweit die geplanten Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form nach Bay GVFG /FAG Art. 13 förderfähig sind.
Mit Schreiben vom Februar 2015 hat die Regierung daraufhin mitgeteilt, dass eine Förderung des vorgeschlagenen Sonderquerschnitts nicht möglich ist.
Sie könnte bei der derzeitigen Verkehrsbelastung nur gewährt werden, wenn eine asphaltierte Breite von mindestens 5,50 m hergestellt werden würde und die stellenweise kurvige Strecke entsprechend den Richtlinien neu trassiert werden würde. Die vorhandenen Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen wären nach einem Neubau nicht mehr vertretbar und müssten aufgehoben werden. Aufgrund der höheren Geschwindigkeiten müsste außerdem ein Abstand zwischen Bäumen und Fahrbahnrand von mindestens 4,50 m (bei 70 km/h) eingehalten oder alternativ eine Schutzplanke geschlagen werden.

Der Abschnitt der GVS zwischen dem Abzweig Richtung Schönberg und der Gemeinde-grenze ist dringend sanierungsbedürftig. Als Alternative zu einem Vollausbau wäre analog des im Jahr 1996 sanierten Teilstücks zwischen Autobahnbrücke und Abzweig Schönberg, eine Deckensanierung denkbar. Eine Förderung würde allerdings für diese Art der Sanierung nicht gewährt werden. Die Verwaltung hat die Kosten für eine Sanierung mit einer stellenweisen Verbreiterung der asphaltierten Fahrbahn auf 4,50 m zusammenstellen lassen. Nach einer aktuellen Kostenberechnung werden sich die Kosten für eine Deckensanierung mit einer nur stellenweisen Verbreiterung einschließlich 15% Nebenkosten zwischen 175.000 € und 200.000 € brutto belaufen.

 

Bei Umsetzung der von der Regierung geforderten Breite von 5,50 m und den sich ergebenden zusätzlichen Kosten für Schutzplanken etc. würden sich geschätzte Gesamtkosten von rund 510.000 € brutto einschließlich 15% Nebenkosten ergeben.

Bei einer Förderung von rund 60% bis 65% hätte das somit einen Eigenanteil von 178.000 € bis 204.000 € zur Folge. Diese Beträge entsprechen in etwa den Kosten einer Deckensanierung.

 

Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, dass die erforderliche Sanierung durchaus auch in Form einer reinen Deckensanierung durchgeführt werden könnte. Dies wäre zwar mit einem Verzicht auf die Förderung verbunden, würde aber nicht zu höheren Kosten für die Stadt führen. Von Seiten der Gemeinde Ottensoos gibt es noch keine Beschlussfassung zur Sanierungsweise. Nach Auskunft der Verwaltung wird allerdings ein Vollausbau unter Berücksichtigung der Auflagen der Regierung favorisiert, nachdem der vorgeschlagene Querschnitt mit den beidseitig angeordneten Rasengittersteinen nicht gefördert wird.