Betreff
Bundesnetzagentur, Netzentwicklungsplan / Umweltbericht -Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Vorlage
FB 5/038/2015
Art
Informationsvorlage_alt2

Die Bundesnetzagentur hat die im November 2014 vorgelegten Überarbeitungen des Netzentwicklungsplans Strom 2024 und des Offshore-Netzentwicklungs­plans 2024 geprüft. Das vorläufige Ergebnis dieser Prüfung stellt die Bundesnetz­agentur jetzt zusammen mit den überarbeiteten Planentwürfen der Übertragungsnetzbetreiber zur Konsultation. Die Pläne enthalten die Optimierungs-, Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz sowie die Anbindungs­leitungen für Offshore-Windparks, die aus Sicht der Übertragungsnetz­betreiber bis 2024 notwendig werden.

 

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten ihre ersten Entwürfe der beiden Netzentwicklungspläne (NEP) im April und Mai 2014 zur Konsultation gestellt. Sie erhielten daraufhin rund 26.000 Stellungnahmen und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Die ÜNB haben beide Entwürfe daraufhin überarbeitet und sie der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse hat die Bundesnetzagentur für die Konsultation in mehreren Dokumenten zusammengefasst.

 

Grundlage für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplanes ist der Szenariorahmen, der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt wird. Er umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenario A, B und C), die für die nächsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- bis langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdeckt. Eines der Szenarien muss die Entwicklung der nächsten zwanzig Jahre darstellen.

 

Szenario A 2024 betrachtet die Auswirkungen eines gemäßigten Ausbaus der erneuerbaren Energien, Szenario B 2024 die Auswirkungen bei Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung und Szenario C 2024 die Auswirkungen eines erhöhten Ausbaus von erneuerbaren Energien. Szenario B 2024 wird zudem  für weitere zehn Jahre fortgeschrieben (B 2034).

 

In der gesetzlich vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Netzausbaus ermittelt, beschrieben und bewertet. Die diesjährige Strategische Umweltprüfung wird im veröffentlichten Entwurf des Umweltberichts dokumentiert. Behörden und die Öffentlichkeit haben nun die Gelegenheit, zu den Entwürfen des Umweltberichts und der Netzentwicklungspläne Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung erfolgte bis zum 10. 04.2015. Stellungnahmen zu den Plänen können im Rahmen einer frühzeitigen und umfassenden formellen und informellen Beteiligung von Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit bis 15.05.2015 abgegeben werden.

 

Verglichen mit dem ersten Entwurf vom Frühjahr 2014 enthält die aktuelle Fassung einige Änderungen. Diese Änderungen ergeben sich vor allem aus erwarteten regionalen Verschiebungen im  Ausbau der erneuerbaren Energien.

 

Eine dieser Änderungen betrifft die Start- und Endpunkte des Korridors D, der wiederum die Planungsgrundlage für die östliche HGÜ-Verbindung darstellt (Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsstrecken):

 

Innerhalb Sachsen-Anhalts soll die Gleichstrom-Verbindung nun statt in Bad Lauchstädt im nördlicher gelegenen Wolmirstedt beginnen. Grund ist eine erwartete Zunahme des Windkraftausbaus im Nordosten Deutschlands.

 

Der südliche Netzverknüpfungspunkt verschiebt sich von Meitingen nach Gundremmingen. Unter anderem bestehen hier bessere örtliche Bedingungen für den Konverter, der die Gleichstromleitung mit dem Wechselstromnetz verbindet.

 

 

Die rund 600 Kilometer lange östliche HGÜ-Verbindung in Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik wird das Übertragungsnetz von 50Hertz im Raum Magdeburg direkt mit dem Netzgebiet von Amprion in der Nähe des Kernkraftwerks Gundremmingen  verbinden, das bis 2021 vom Netz geht. Die Notwendigkeit des Korridor D wurde 2012 im Netzentwicklungsplan dargestellt und mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplans (Projekt Nr. 5) gesetzlich verankert. Es ist vorgesehen, dass der Netzbetreiber 50Hertz das Projekt bis zur bayerischen Landesgrenze verantwortet, Amprion ist für den bayerischen Abschnitt zuständig.

 

Die Verschiebung der Anfangs- und Endpunkte der Verbindung bedeuten keine konkreten Trassenverläufe. Diese werden erst in nachgelagerten Genehmigungsverfahren festgelegt. In allen vier Szenarien ist der Korridor D (Wolmirstedt –Nähe Gundremmingen) enthalten. Konkrete Trassenverläufe werden dargestellt, sobald das Planfeststellungsverfahren für das jeweilige Vorhaben beginnt.

 

Weitere Informationen unter www.netzentwicklungsplan.de.