Die
Bundesnetzagentur hat die im November 2014 vorgelegten Überarbeitungen des
Netzentwicklungsplans Strom 2024 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2024
geprüft. Das vorläufige Ergebnis dieser Prüfung stellt die Bundesnetzagentur
jetzt zusammen mit den überarbeiteten Planentwürfen der
Übertragungsnetzbetreiber zur Konsultation. Die Pläne enthalten die
Optimierungs-, Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz sowie die
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber
bis 2024 notwendig werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB) hatten ihre ersten Entwürfe der beiden Netzentwicklungspläne (NEP) im
April und Mai 2014 zur Konsultation gestellt. Sie erhielten daraufhin rund
26.000 Stellungnahmen und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren.
Die ÜNB haben beide Entwürfe daraufhin überarbeitet und sie der
Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse
hat die Bundesnetzagentur für die Konsultation in mehreren Dokumenten
zusammengefasst.
Grundlage für die
Erarbeitung des Netzentwicklungsplanes ist der Szenariorahmen, der jährlich von
den Übertragungsnetzbetreibern erstellt wird. Er umfasst mindestens drei
Entwicklungspfade (Szenario A, B und C), die für die nächsten zehn Jahre die
Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- bis
langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdeckt. Eines der
Szenarien muss die Entwicklung der nächsten zwanzig Jahre darstellen.
Szenario A 2024
betrachtet die Auswirkungen eines gemäßigten Ausbaus der erneuerbaren Energien,
Szenario B 2024 die Auswirkungen bei Erreichen der energiepolitischen Ziele der
Bundesregierung und Szenario C 2024 die Auswirkungen eines erhöhten Ausbaus von
erneuerbaren Energien. Szenario B 2024 wird zudem für weitere zehn Jahre fortgeschrieben (B
2034).
In der gesetzlich
vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung werden die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen des Netzausbaus ermittelt, beschrieben und bewertet. Die
diesjährige Strategische Umweltprüfung wird im veröffentlichten Entwurf des
Umweltberichts dokumentiert. Behörden und die Öffentlichkeit haben nun die
Gelegenheit, zu den Entwürfen des Umweltberichts und der Netzentwicklungspläne
Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung erfolgte bis zum 10. 04.2015.
Stellungnahmen zu den Plänen können im Rahmen einer frühzeitigen und
umfassenden formellen und informellen Beteiligung von Behörden, Verbänden und
der Öffentlichkeit bis 15.05.2015 abgegeben werden.
Verglichen mit dem
ersten Entwurf vom Frühjahr 2014 enthält die aktuelle Fassung einige
Änderungen. Diese Änderungen ergeben sich vor allem aus erwarteten regionalen
Verschiebungen im Ausbau der
erneuerbaren Energien.
Eine dieser
Änderungen betrifft die Start- und Endpunkte des Korridors D, der wiederum die
Planungsgrundlage für die östliche HGÜ-Verbindung darstellt
(Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsstrecken):
Innerhalb
Sachsen-Anhalts soll die Gleichstrom-Verbindung nun statt in Bad Lauchstädt im
nördlicher gelegenen Wolmirstedt beginnen. Grund ist eine erwartete Zunahme des
Windkraftausbaus im Nordosten Deutschlands.
Der südliche
Netzverknüpfungspunkt verschiebt sich von Meitingen nach Gundremmingen. Unter
anderem bestehen hier bessere örtliche Bedingungen für den Konverter, der die
Gleichstromleitung mit dem Wechselstromnetz verbindet.
Die rund 600
Kilometer lange östliche HGÜ-Verbindung in
Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik wird das Übertragungsnetz von
50Hertz im Raum Magdeburg direkt mit dem Netzgebiet von Amprion in der Nähe des
Kernkraftwerks Gundremmingen verbinden,
das bis 2021 vom Netz geht. Die Notwendigkeit des Korridor D wurde 2012 im
Netzentwicklungsplan dargestellt und mit der Verabschiedung des
Bundesbedarfsplans (Projekt Nr. 5) gesetzlich verankert. Es ist vorgesehen,
dass der Netzbetreiber 50Hertz das Projekt bis zur bayerischen Landesgrenze
verantwortet, Amprion ist für den bayerischen Abschnitt zuständig.
Die Verschiebung
der Anfangs- und Endpunkte der Verbindung bedeuten keine konkreten
Trassenverläufe. Diese werden erst in nachgelagerten Genehmigungsverfahren
festgelegt. In allen vier Szenarien ist der Korridor D (Wolmirstedt –Nähe
Gundremmingen) enthalten. Konkrete Trassenverläufe werden dargestellt, sobald das
Planfeststellungsverfahren für das jeweilige Vorhaben beginnt.
Weitere Informationen unter www.netzentwicklungsplan.de.