Vermögenshaushalt
Bereits im ersten Quartal zeigte sich, dass die angegangenen Großbaumaßnahmen (u. a. Kunigundenschule und Baumaßnahmen der Freien Kindergartenträger) die eingeplanten Mittel laufend benötigen. Der Abruf der Gelder bereits ab Januar und die noch anstehenden Investitionen waren auch ausschlaggebend dafür, dass der Stadtrat in seiner Märzsitzung aus der Kreditermächtigung 2014 ein Kommunaldarlehen i. H. v. 2,9 Mio. Euro aufgenommen hat; die günstigen Zinssätze machten es möglich, bereits eine feste Zinsbindung bis zur endgültigen Tilgung mit 1,35 % zu vereinbaren.
Das neue Haushaltsjahr begann haushalts- und finanzrechtlich zwar in gewohnter Weise: die Steuertermine brachten zu den Fälligkeitsterminen die ersten Raten ein. Allerdings ergaben sich durch die zum Haushalt 2015 beschlossenen Erhöhungen insbesondere der Realsteuern (Grund- und Hundesteuer) zahlreiche Nachfragen und Informationsbedarf durch die Bürger. Auch andere vorberatene Gebührenerhöhungen, wie z. B. Parkgebühren, Kita-Gebühren wurden auf den Weg gebracht.
In der Verwaltung konnten trotzdem der dadurch entstandene Mehraufwand in allen Bereichen zügig abgewickelt werden.
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz
und Anteil an der Umsatzsteuer
Bis zum Ende des Quartals war lediglich die Abrechnung des Jahres 2014 zu buchen, die bei der Einkommensteuer eine Nachzahlung von 23.160 Euro ergab, während der Einkommensteuer-Ersatz mit 2.413 Euro und der Anteil der Umsatzsteuer mit 6.897 Euro vereinnahmt werden konnte.
Die ersten Raten des Jahres 2015 werden Ende April erwartet.
Gewerbesteuer
14.974.621,90 Euro
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist ein Anstieg um rd. 1.540.000 Euro zu verzeichnen, was dem prognostizierten allgemeinen Aufwärtstrend u. a. auch des Arbeitskreises Steuerschätzung und dem wirtschaftlichen Gesamtbild entspricht.
Mit diesem Quartalssoll ist der geplante Haushaltsansatz zu fast 97 % erfüllt.
Im Gegenzug dazu wurde die Abrechnung der Gewerbesteuerumlage 2014 mit 152.129 Euro Nachzahlung ebenfalls gebucht.
Anteil am Aufkommen
aus der Grunderwerbsteuer
47.816,08 Euro
In diesem Betrag sind die ersten drei tatsächlich eingegangenen Monatsbeträge enthalten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2014 liegen diese noch unter dem damaligen Wert von rd. 55.500 Euro.
Kommunalanteil am
örtlichen Kfz.-Steueraufkommen
61.625 Euro
Wie bereits in 2014 ist hier aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlagen und der daraus resultierenden neuen km-Längen wegen Übernahme der Straßenbaulast an Staats- und Kreisstraßen nochmals ein höherer Vierteljahresbetrag vereinnahmt worden; damit wird auch der eingeplante Haushaltsansatz erreicht werden.
Realsteuern
GrSt A 65.683,35 Euro
GrSt B 2.729.888,06 Euro
Hundesteuer 75.740,00 Euro
Bei den Realsteuern handelt es sich um sog. Jahressteuern, weshalb diese bereits im ersten Quartal in voller Höhe ins Soll gestellt werden, obwohl sie erst im Laufe des Jahres mittels Vorauszahlungsraten fällig werden. Die bereits veranlagten Beträge liegen demnach schon nahe an den voraussichtlichen Einnahmeansätzen.
Natürlich sind auch die zum Haushalt beschlossenen Erhöhungen in diesem Bereich entsprechend berücksichtigt. Deutlich wird das auch im direkten Vorjahresvergleich (GrSt A rd. 58.200 Euro/GrSt B rd. 2.400.700 Euro/Hundesteuer rd. 60.000 Euro).
Kreisumlage
3.394.111,68 Euro
Gegenüber dem Vorjahresquartal mussten über 380.000 Euro mehr an den Landkreis abgeführt werden. Erfreulicherweise konnte der Hebesatz weiterhin bei 48 v. H. beibehalten werden. Monatlich überweist die Stadt Lauf a.d.Peg. noch die alten Raten i. H. v. 1.131.370 Euro; erst mit dem neuen Kreisumlagenbescheid wird sich die Höhe ändern.
Budgetbericht
Trotz beibehaltener Kürzung der Budgetmittel analog der Ansätze aus 2014 ist die Ausstattung für die einzelnen Einrichtungen aktuell ausreichend. Im Laufe des Jahres wird sich zeigen, ob die Budgetverantwortlichen weiterhin so positiv und verantwortungsvoll mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen wissen, wie dies bisher stets der Fall war.
Der Übertrag vorhandener Budgetreste aus dem Jahr 2014 wird – beschlussmäßig – zur Jahresrechnung mit erfolgen.