Betreff
Altstadtfest Lauf - Vergaben und Vergabebedingungen 2016 und 2017
Vorlage
FB 1/021/2015
Aktenzeichen
3202 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur und die Vergabe der Altstadtfeste 2016 bis 2020 zur Kenntnis.

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt,

die Ausrichtung des Altstadtfestes in Abänderung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 27.06.2013 wie folgt zu regeln:

-       die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Kosten, die zur Sicherung des Altstadtfestes notwendig sind (insbesondere für Rettungswachen und Sicherheitsdienste), wobei der Anteil der Vereine auf maximal 6.000,00 EURO begrenzt wird

-       bei einer „Notvergabe“ erhält der Verein den Zuschlag, der sich als erster Verein schriftlich für diese Ausrichtung bewirbt

-       die sonstigen Beschlüsse bleiben bestehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

Bezüglich der Organisation für das Altstadtfest in Lauf nimmt die Verwaltung Bezug auf die Sitzungsvorlage zur Neuausrichtung des Altstadtfestes und den dazu ergangenen Stadtratsbeschluss vom 27.06.2013, die Informationsvorlagen vom September 2013 und April 2014 und den Sachstandsbericht im Dezember 2014.

 

Vorinformation:

Als Ausrichter der nächsten Jahre wurde das Altstadtfest bisher vergeben an:

-       2015) Segelflug Club Lauf e.V. (ursprünglich Gemeinschaft Neunhofer Vereine)

-       2016)                                         (ursprünglich Sportklub Lauf e.V. 1904)

-       2017)                                         (ursprünglich Gemeinschaft Bullacher Vereine)

-       2018) Gemeinschaft Simonshofer Vereine

-       2019)                                         (Antrag des TV 1877 Lauf e.V.)

-       2020)  .

 

Mit Schreiben vom 13. Mai 2013 wurde die Stadt von der Gemeinschaft der Neunhofer Vereine informiert, dass sie nach intensiven Beratungen und Abwägen zum Ergebnis gekommen sind, dass sie das Fest nicht in der gewohnten Weise verantwortungsbewusst organisieren können. Sie hatten deshalb um Entbindung von der Organisationsaufgabe gebeten (gleiches gilt für 2017, Gemeinschaft Bullacher Vereine und 2016 für den Sportklub Lauf 1904 e.V.). Die Durchführung war deshalb den anderen Laufer Vereinen anzubieten.

 

Deshalb wurden in einer ersten Gesprächsrunde die Ausrichter der letzten Jahre zu einem intensiven Gesprächsaustausch mit Vertretern aller Fraktionen eingeladen und anschließend alle Laufer Vereine. In den Gesprächsrunden wurden allgemeine Hemmnisse, Sorgen und Wünsche der Vereine vorgetragen und nach Lösungsansätzen gesucht und gleichzeitig seitens der Stadt Lauf um Bewerbung für die anstehenden offenen Altstadtfeste geworben.

 

Nachdem bereits 2014 auf Grund der Bereitschaft des Segelflug Club Lauf e.V. (nun unterstützt vom Förderverein des Segelflug Club Lauf e.V.) die Vergabe für 2015 sichergestellt werden konnte, ist noch eine Vergabe für 2016 und 2017 notwendig.

Inzwischen gingen mehrere qualifizierte Bewerbungen ein, die alle als erfahrene Ausrichter bestens geeignet sind:

-       Sport-Klub Heuchling e.V., der sich am 16.01.2015 gezielt für das Jahr 2016 beworben hat (zuletzt Ausrichter 2014)

-       Segelflugclub Lauf e.V. der sich am 23.02.2015 gezielt für das Jahr 2017 beworben hat (zuletzt Ausrichter 2013 und aktuell 2015)

-       TSV Lauf e.V. der sich am 24.03.2015 gezielt für das Jahr 2017 beworben hat (zuletzt Ausrichter 2012)

-       TV 1877 Lauf e.V., der sich bereits 2009 für das nächste freie Altstadtfest (vorgesehen damals für 2019) beworben hat (zuletzt Ausrichter 2009) und diese Bewerbung im Januar 2015 explizit aufrecht erhalten hat

 

 

Nachdem für 2017 zwei Bewerbungen vorliegen, ist nach der 2013 beschlossenen Neuausrichtung die Vergabe an den TSV Lauf e.V. vorzunehmen. Außerdem kann nach dem Altstadtfest 2015, das heißt im Juli 2015, das Altstadtfest 2020 (immer 5 Jahre im Voraus) vergeben werden. Mit dem Segelflug Lauf e.V. wurde bereits gesprochen. Sie erweitern ihre Bewerbung auf das nächste noch zu vergebende Altstadtfest. Sollte bis Juli 2015 keine weitere Bewerbung eingehen, wird die Verwaltung die Vergabe entsprechend zusagen.

 

Somit wird die Organisation der Altstadtfeste bis 2020 wie folgt übertragen und die Vereine zu gegebener Zeit entsprechend informiert:

-       2015) Segelflug Club Lauf e.V.

-       2016) Sport-Klub Heuchling e.V.

-       2017) TSV Lauf e.V.

-       2018) Gemeinschaft Simonshofer Vereine

-       2019) TV 1877 Lauf e.V.

-       2020) Segelflug Club Lauf e.V. (gemeinsam mit Förderverein des Segelflug Clubs).

 

Altstadtfestkosten:

Der von allen ausrichtenden Vereinen vorgetragene Knackpunkt bei den Überlegungen für eine Bewerbung ist und bleibt, dass trotz des erheblichen ehrenamtlichen Engagements des Vereins durch die deutlich gestiegenen Sicherheitskosten im Rahmen der Ausrichtung des Altstadtfestes die wirtschaftlichen Risiken für den Verein immer weiter steigen. Während früher die Vorlaufkosten durch die Standmieten ausgeglichen werden konnten, startet der Ausrichter heute bereits mit einigen Tausend EURO Unterdeckung.

 

So haben sich die Kosten innerhalb wenigen Jahren für Feuerwehr und Rettungsdienste von einige Hundert EURO nahezu verzehnfacht. Und weitere Steigerungen sind nicht auszuschließen. Für den seit einigen Jahren zusätzlich benötigten Sicherheitsdienst fallen weitere Kosten in ähnlicher Höhe an.

Darüber hinaus ist für den Sonderbusverkehr aus den Ortsteilen zum Altstadtfest inzwischen ebenfalls eine nicht unerhebliche Finanzierungslücke auszugleichen.

Dazu kommt noch das Wetterrisiko, das in den letzten Jahren zugenommen hat. Aber das Altstadtfest ist und bleibt eine Veranstaltung die auch einen Großteil des Flairs aus dem Ambiente des Marktplatzes zieht und nicht überdacht werden kann.

 

Dabei sind die Einflussmöglichkeiten der Vereine aber sehr beschränkt. Zum Einen liegen die Standmieten bereits im Spitzenfeld der Region (incl. Nürnberg), zum Anderen laufen die Sicherheitskosten in den letzten Jahren erheblich nach oben, ohne dass die Vereine Alternativen hätten. Ebenso ist die Fläche des Marktplatzes nicht erweiterbar (Nutzbarkeit für Standflächen).

 

Von allen Vereinen wurden gegenüber des Stadtrats eine stärkere finanzielle Unterstützung für den Altstadtfestausrichter erbeten, damit das Aushängeschild, das weit über die regionalen Grenzen hinaus bekannt ist, auch in Zukunft sicher ausgerichtet werden kann.

Diese Unterstützung war seitens der Vereine zum Beispiel als eine höhere prozentuale Beteiligung als bisher (50 % der Sicherheitskosten) oder eine Betragsbegrenzung bei Beibehaltung der prozentualen Beteiligung angedacht.

 

Die Wichtigkeit des Altstadtfestes als eines der Highlights im jährlichen Veranstaltungskalender der Region mit seinem Werbewert für Lauf ist unbestritten. Ebenso, das die unbezahlbaren ehrenamtlichen Leistungen vieler Vereinsmitglieder wirtschaftliche Spielräume beim Verein eröffnen sollte.

 

Trotz der aktuellen Haushaltskonsolidierung empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss vom 27.06.2013 bezüglich der Unterstützung bei den Sicherheitskosten auch im Interesse der Stadt Lauf  und zur Kalkulationssicherheit für die Vereine wie folgt neu zu fassen:

-       die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Kosten, die zur Sicherung des Altstadtfestes notwendig sind (insbesondere für Rettungswachen und Sicherheitsdienste), wobei der Anteil der Vereine auf maximal 6.000,00 EURO begrenzt wird.

 

Außerdem empfiehlt die Verwaltung, dass im Gegenzug die Organisation zum Sonderbusverkehr weiterhin ausschließlich in der Hand der Vereine bleibt.

 

Zusätzlich erscheint es der Verwaltung ratsam, dass bei künftigen Rücktritten einzelner Ausrichter zur schnelleren Sicherung des Altstadtfestes bei einer „Notvergabe“ der Verein den Zuschlag erhalten soll, der sich als erster Verein schriftlich für diese Ausrichtung bewirbt. Die sonstigen Bedingungen bleiben wie beschlossen.