Betreff
TSV Lauf e.V.: Antag auf einen Investitionszuschuss für eine Ballwurfmaschine (Badminton)
Vorlage
FB 1/020/2015
Aktenzeichen
521 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem TSV Lauf e.V. für die Anschaffung einer Ballwurfmaschine für die Badminton-Abteilung einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch insgesamt 100,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel werden unter der HHSt 1. 5500.9880 im nächstmöglichen Haushalt zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Lauf e.V. bittet mit Schreiben vom 18.02.2015 um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Anschaffung einer Ballwurfmaschine für die Badminton-Abteilung.

 

Der Verein leistet in seiner Badminton-Abteilung eine herausragende Jugendarbeit, was sich mit den vielen Erfolgen bei zahlreichen Meisterschaften immer wieder zeigt. Zur Unterstützung dieser Arbeit soll nun eine Ballwurfmaschine angeschafft werden.

 

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitionskosten:

Ballwurfmaschine für die Badminton-Abteilung                                                                                1.000,00 €

                                                                                      

Gesamt:                                                                                                                                                             1.000,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem TSV Lauf e.V. für die Anschaffung einer Ballwurfmaschine für die Badminton-Abteilung einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der jeweils nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 100,00 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 nicht zur Verfügung sondern sind in einem der nächsten Haushalte zu berücksichtigen.