Betreff
Freiwillige Feuerwehr Schönberg e.V.: Antrag auf einen Investitionszuschuss
Vorlage
FB 1/019/2015
Aktenzeichen
091 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss Stadtrat beschließt,

der FFW Schönberg e.V. für für den Ausbau der Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus gemäß der Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 24.317,82 Euro zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 in einem der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Nach bisherigen mündlichen Vorinformationen beantragte die FFW Schönberg nun mit Schreiben vom 15.03.2015 einen Investitionszuschuss für den Ausbau der Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus.

Der Verein begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten Investitionen. Außerdem reichte der ursprünglich dafür vorgesehene Überschuss aus der Ausrichtung des Altstadtfestes 2010 leider nicht aus, so dass ein erhöhter einmaliger Zuschuss für diese für die Jugendarbeit vorgesehene Investitionen gewährt werden sollte.

Die FFW Schönberg bittet nunmehr explizit um Gewährung eines Zuschusses für die Investitionen in Höhe von 24.317,82 €.

Um den Verein, der sich in Schönberg erheblich ehrenamtlich einbringt und eine hervorragende Jugendarbeit leistet und der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte in dieser wirtschaftlichen schwierigen Lage zu entlasten, bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch ein individueller Zuschuss richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien gewährt werden.

Es wird daher empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben der FFW Schönberg entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 24.317,82 € als Zuschuss zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen nicht im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung sondern sind in einem der nächsten Haushalte zu berücksichtigen.