Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss Stadtrat beschließt,
der FFW Schönberg e.V. für
für den Ausbau
der Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus gemäß
der Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v.
24.317,82 Euro zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt
1.5500.9880 in einem der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Nach bisherigen mündlichen Vorinformationen
beantragte die FFW Schönberg nun
mit Schreiben vom 15.03.2015 einen Investitionszuschuss für den Ausbau der
Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus.
Der Verein begründet eine entsprechende
Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten
Investitionen. Außerdem reichte der ursprünglich dafür vorgesehene Überschuss
aus der Ausrichtung des Altstadtfestes 2010 leider nicht aus, so dass ein
erhöhter einmaliger Zuschuss für diese für die Jugendarbeit vorgesehene
Investitionen gewährt werden sollte.
Die FFW Schönberg bittet nunmehr explizit um Gewährung eines
Zuschusses für die Investitionen in Höhe von 24.317,82 €.
Um den Verein, der sich in Schönberg
erheblich ehrenamtlich einbringt und eine hervorragende Jugendarbeit leistet
und der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte in dieser
wirtschaftlichen schwierigen Lage zu entlasten, bevor diese zu angespannt wird
und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann
für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen
Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch ein individueller Zuschuss
richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien gewährt werden.
Es wird daher empfohlen, aufgrund der
nachgewiesenen Investitionsausgaben der FFW Schönberg entsprechend den städtischen
Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag
von 24.317,82 € als Zuschuss zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen nicht im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung sondern sind in einem der nächsten Haushalte zu berücksichtigen.