Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kultur- und Sportausschusses empfehlen die vorstehende Änderungssatzung für die Gebührensatzung der Stadtbücherei Lauf a.d. Pegnitz dem Stadtratsgremium zur Beschlussfassung.
Die Verwaltung wird mit der umgehenden Umsetzung der Satzungsänderung beauftragt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde neben den
Rechnungsprüfern auch von den Haushaltsreferenten vorgeschlagen, die
Gebührensatzung der Stadtbücherei zur Verbesserung der Einnahmesituation
dahingehend zu ändern, dass bei den Säumniszuschlägen für ausgeliehene Medien
eine deutliche Erhöhung vorgenommen werden soll.
Es wurde vorgeschlagen, die Säumniszuschläge bei ausgeliehenen Büchern und Zeitschriften von bisher
1,00 Euro pro angefangener Woche auf nunmehr 3,00 Euro pro angefangenem Tag
und bei ausgeliehenen Compact-Discs, DVD´s, CD-ROMs und Lehrprogrammen von bisher
1,00 Euro pro Tag auf
nunmehr 3,00 Euro pro Tag
anzuheben.
Mit dieser Anhebung soll gleichzeitig ein erzieherischer Effekt für die Benutzer der Bücherei verbunden sein.
Die Verwaltung schlägt ihrerseits vor, eine Erhöhung der Mahngebühren für Bücher und Zeitschriften nur von einem auf zwei Euro pro überzogener Woche und Medium und bei DVDs und CD-RO’Ms auf von einem auf zwei Euro pro überzogenem Tag und Medium festzulegen.
Der Vorschlag der Haushaltsreferenten und Rechnungsprüfer ist weitergehend als der vorschlag der Verwaltung. Über diesen Vorschlag wäre demzufolge zunächst abzustimmen.
Je nach Berücksichtigung einer der Vorschläge wäre die nachfolgende Satzungsänderung entsprechend zu fassen.
Für eine Änderungssatzung wird der folgende Vorschlag zur weiteren Beschlussfassung im Stadtrat vorgeschlagen:
Änderung der Gebührensatzung für die
Stadtbücherei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2
Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert am 11. März
2014 (GVBl S. 70) folgende
Änderungssatzung
vom
(Ausfertigungsdatum)
§ 1 § 5 Versäumnisgebühr wird in Abs. 1 Buchstaben a und b wie folgt geändert:
„ a) für Bücher und Zeitschriften 3,00 Euro je angefangener Tag
b) für Compact-Discs, DVD, CD-ROMs und Lehrprogramme 3,00 Euro pro Tag.“
Oder: § 5 Versäumnisgebühr wird in Abs. 1 Buchstaben a und b wie folgt geändert:
„a) für Bücher und Zeitschriften 2,00 Euro je angefangener Woche
b) für Compact-Discs, DVD, CD-ROMs und Lehrprogramme 2,00 Euro pro Tag.“
§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a.d. Pegnitz, den (Ausfertigungsdatum)
Stadtverwaltung Lauf a.d. Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister
Die Verwaltung schlägt den Mitgliedern des Kultur- und Sportausschusses vor, die vorstehende Änderungssatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu empfehlen. Es ergeht deshalb folgender