Betreff
Vergabe der Vermögenserfassung im Bereich der Abwasserbeseitigung
Vorlage
FB 2/008/2015
Aktenzeichen
930.2 / FB 2 / Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bereits im Herbst 2014 und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 waren in Bauausschuss und Stadtrat Entscheidungen getroffen worden, dass eine Neukalkulation der Entwässerungsgebühren vorzunehmen ist, was letztlich vorerst zum 01.01.2015 erfolgt ist.

Eine künftige Überrechnung ist frühestens für 2016 geplant; auch sie hängt vom Vorliegen des Vermögensbestandes ab.

Eindeutig haben sich die Gremien bereits für eine Finanzierung z. B. des Abwasserkonzepts ausschließlich über Benutzungsgebühren entschieden, weshalb ebenfalls das Anlagevermögen vollständig erfasst und geordnet sein muss.

Ausschlaggebend für eine ordentliche Kalkulation ist u. a. dieses vollständig vorhandene  Anlagevermögen zur Ermittlung der benötigten Kostenmassen und der kalkulatorischen Kosten. Auch für die angedachte Gründung eines Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird zur Erstellung der Eröffnungsbilanz das aktuelle Anlagenvermögen benötigt.

 

Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz verfügt über eine Vermögenserfassung, die letztmals zum Ende des Jahres 31.12.2009 aktualisiert wurde. Seither konnte aufgrund fehlender personeller und struktureller Ausstattung die Vermögensfortschreibung nicht mehr erfolgen.

Damit die benötigten Grundlagen also zur Verfügung stehen, um den rechtlichen Vorgaben einer ordentlichen Gebührenkalkulation oder Betriebsgründung zu entsprechen, bedarf es einer Aktualisierung des Anlagevermögens unter gleichzeitiger Neubewertung soweit dies erforderlich ist.

Es wurden daher in den vergangenen Wochen mehrere Büros eingeladen, entsprechende Angebote abzugeben.

Mit den Vertretern wurde vor Ort besprochen, welche Grundlagen vorhanden sind, welche Daten überarbeitet oder neu erstellt werden müssen und wie sich am Ende der Anlagenachweis zur weiteren Verwendung darstellen soll.

 

Bis zur Sitzung werden drei Angebote vorliegen, die mittels einer TISCHVORLAGE zur Entscheidung gegenüber gestellt werden.