Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat der Stadt Lauf stimmt einer Aufnahme des Projekts „Hochwasserfreilegung Bitterbach; Ertüchtigung des Bitterbachs zwischen Stauweiher und Pegnitz“ in das Förderprogramm des Konjunkturpakets II zu.
Der entsprechende Zuwendungsantrag in Verbindung mit dem Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns wird gestellt.
Dem Stadtrat ist bekannt, dass
- aus der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen wird,
- die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
- der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat,
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Das Abflussvermögen des Bitterbachs zwischen dem Stauweiher und der Pegnitz soll soweit verbessert werden, dass auch bei einem 100-jährligen Hochwasser keine Schäden im angrenzenden Firmengelände entstehen können.
Dazu wurde in Abstimmung mit den Fachbehörden ein Entwurf ausgearbeitet, der im Wesentlichen den Neubau eines zweiten Durchlasses mit einem Durchmesser mit 2,50 m vorsieht. Der bestehende Durchlass bleibt dabei zu erhalten. Um die Sicherheit vor einer Verlegung der Durchlässe durch Treibgut zu erhöhen, soll außerdem ein Wildholzrechen eingebaut werden.
Diese Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
werden nach den RZWas (Richtlinien
für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) gefördert. Hierzu ist ein
entsprechender Förderantrag, verbunden mit einem Antrag auf Genehmigung eines
vorzeitigen Baubeginns, zu stellen.
Von der
Regierung von Mittelfranken wurde nun kurzfristig mitgeteilt, dass Mittel aus
dem Konjunkturpaket II frei geworden sind. Die Regierung schlägt daher vor, das
aktuelle Projekt der Stadt zur Verbesserung des Abflussvermögens über das
Konjunkturpaket II fördern zu lassen und nicht über das „normale“ Kontingent.
Dies hätte für die Stadt den Vorteil, dass die Zuwendungen früher ausgezahlt
werden können. Die Förderquoten sind bei beiden Förderprogrammen mit 45 %
gleich hoch.
Die
Aufnahme der Maßnahmen des Teilentwurfs D in das Konjunkturprogramm II ist
möglich, weil die Gesamtfinanzierung des Vorhabens am 27.01.2009 noch nicht
durch eine amtlich bekanntgemachte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und durch
die Bewilligungen staatlicher Zuwendungen gesichert war. Anfinanzierte und
bislang bezahlte Planungskosten sind ebenfalls nicht förderschädlich.