Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“ der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz für das Grundstück FlNr. 332, Gem. Wetzendorf, am Schumacherring (Vogelwiese) wird zur Kenntnis genommen.
Belange oder Planungen werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz beabsichtigt, den
Bebauungsplan Nr. 16 „Seespitze“ aus dem Jahr 1975 in einem Teilbereich (6.592
m²) zu ändern. Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 16 setzt für diese Fläche
eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerwald“ fest
Nachdem in Röthenbach a.d.Pegnitz Bedarf an Wohnraum besteht, wurde eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern konzipiert.
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Lage im Gemeindegebiet Geltungsbereich
Tekturplan
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von den Änderungen nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung vorzubringen.