Betreff
Gemeinde Röthenbach a.d. Pegnitz 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Seespitze II" für das Grundstück FlNr. 332, Gem. Wetzendorf, am Schumacherring (Vogelwiese) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/030/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“ der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz für das Grundstück FlNr. 332, Gem. Wetzendorf, am Schumacherring (Vogelwiese) wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 16 „Seespitze“ aus dem Jahr 1975 in einem Teilbereich (6.592 m²) zu ändern. Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 16 setzt für diese Fläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerwald“ fest

Nachdem in Röthenbach a.d.Pegnitz Bedarf an Wohnraum besteht, wurde eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern konzipiert.

 

 

Lage im Gemeindegebiet                                                 Geltungsbereich Tekturplan

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von den Änderungen nicht berührt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung vorzubringen.