Betreff
Gemeinde Röthenbach a.d. Pegnitz Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 für die "Wohnbebauung Randstraße 11" sowie diesbezüglicher Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Bau GB
Vorlage
FB 5/029/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 „Wohnbebauung Randstraße11“ der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz sowie die diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Röthenbach a.d.Pegnitz beabsichtigt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und eine diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchzuführen.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2.180 m² und liegt im Nordwesten der Stadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3. Der Flächennutzungsplan (FNP) 2013 der Stadt Röthenbach stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 hier eine Fläche für den Gemeinbedarf dar. Ursprünglich war eine Erweiterungsfläche für das Altenwohnheim St. Michael der Caritas vorgesehen.

 

Da kein künftiger Erweiterungsbedarf gesehen wird, ist nun geplant, ein barrierefreies, seniorengerechtes Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage zu errichten.

 

Aufgrund der hierfür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 3 waren die Grundzüge der Planung berührt, so dass die Stadt Röthenbach nun die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen hat.

 

Im Flächennutzungsplan wird die Fläche künftig als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Lage im Gemeindegebiet                                                    Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 32

 

 

Flächennutzungsplan

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von den Änderungen nicht berührt.

 

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.