Betreff
Umgestaltung der Unterführung Bahnhof Lauf-rechts Abschlussbericht
Vorlage
FB 5/028/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.         Für die Maßnahme Fußgängerunterführung Bahnhof Lauf-rechts, HhSt. 1.6323.9510, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 21.500 € zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt aus der Umsetzung nicht mehr benötigter Haushaltsreste der HhSt. 1.6384.9510, Kunigundengasse.

 

2.         Den Nachträgen wird zugestimmt.

 

Nach dem Spatenstich am 11. März 2014 konnte am 10. Oktober 2014 die umgestaltete Unterführung offiziell wieder für die uneingeschränkte Benutzung freigegeben werden.

 

Neben der optischen Neugestaltung des Tunnelinneren - die beleuchtete Silhouette der Stadt Lauf – wurde auch der Tunnelausgang zur Poststraße hin aufgeweitet.

 

Bereits Ende Juli 2012 hatte der Stadtrat einstimmig dem Konzept der beiden Entwurfsverfasser zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Aufträge zu vergeben. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Tunnelausgang zur Poststraße hin aufgeweitet werden soll. Im Haushalt 2012 standen für die Silhouette 150.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde dann im Haushalt 2013 um 80.000 € zum Bau der Aufweitung aufgestockt.

 

Nachdem der Grundsatzbeschluss zur Aufweitung gefasst war, wurden die dazu notwendigen Arbeiten durchgeplant. Im Rahmen der Entwurfserstellung  waren die Planungen auch mit den zuständigen Abteilungen der DB AG, abzustimmen. Dabei wurde der Stadt unmißverständlich mitgeteilt, dass für die Aufweitung – im Gegensatz zur relativ einfachen Verkleidung der Tunnelwände – ein förmliches Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Hierzu hat ein spezieller Planvorlageberechtigter relativ umfangreiche zusätzliche Unterlagen zusammenzustellen, die letztendlich vom Eisenbahnbundesamt (EBA) zu prüfen und zu genehmigen sind.

 

Dieses Verfahren führte zum Einen dazu, dass die Ausführungszeit um ein halbes Jahr verschoben werden musste und zum Anderen brachte es einen zusätzlichen finanziellen Aufwand mit sich.

 

Nach den vorgelegten Stundenaufstellungen des planenden Büros beläuft sich der tatsächliche Mehraufwand zur Erfüllung der Auflagen der Bahn auf rd. 10.400 €. Gegenüber der ursprünglichen Vertragssumme ist dies eine Erhöhung um über

50 %. Diese Erhöhung liegt somit in der Zuständigkeit des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses. Von diesem Betrag sind rd. 8.950 € der Aufweitung der Unterführung zuzurechnen, während der Rest im Wesentlichen auf eine Planungsänderung bei der Gestaltung der neuen Böschung zurückzuführen ist.

 

Außerdem haben das EBA und die DB Station und Service AG selbst Genehmigungsgebühren angekündigt, die von der Stadt Lauf zu entrichten wären. Bislang wurden diese Gebühren der Stadt zwar noch nicht in Rechnung gestellt, trotzdem muss dafür ein Ansatz in der Gesamtkostenbetrachtung berücksichtigt werden. Aufgrund der damaligen Äußerung der Bahn nimmt die Verwaltung hierfür ein Betrag in Höhe von 6.500 € an.

 

 

 

Nach Prüfung der Nachträge ergibt sich eine voraussichtliche Schlußrechnungssumme bei der ausführenden Fa. Diersch über insgesamt rd. 116.700 € brutto. Gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme über 99.715,36 € brutto ist dies eine Erhöhung um rd. 17.000 € oder rd. 17 %. Diese Erhöhung ist somit vom BUS zu genehmigen.

 

Von den 17.000 € ist ein Betrag in Höhe von ca. 8.700 € der eigentlichen Umgestaltung mit Aufweitung zuzuordnen. Der restliche Betrag ist im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Belags entstanden.

 

Zusammenfassung:

 

Aus den genannten Gründen kommt es auf der Haushaltsstelle 1.6323.9510 zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von voraussichtlich rd. 21.500 €.

 

Baufirma

Nachträge

  8.700 €

Ingenieurbüro

Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen für die Bahn

  6.300 €
(nicht gedeckter Anteil von rd. 8.950 €)

Eisenbahnbundesamt/

DB Station & Service AG

Prüf- und Genehmigungsgebühren

  6.500 €

Insgesamt

 

21.500 €

 

Die Umgestaltung der Unterführung wird aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungspro-gramm IV – Aktive Zentren mit 73.800 € bezuschusst.

 

Die förderfähigen Kosten werden zurzeit durch die Regierung von Mittelfranken geprüft. Nachdem sich die förderfähigen Kosten erhöht haben, ist eventuell auch eine Erhöhung der Fördersumme möglich.