Betreff
Vorstellung Klimaschutzprogramm 2015
Vorlage
FB 5/013/2015
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund gesetzlicher Änderungen und dem technologischen Fortschritt werden im Laufer Klimaschutzprogramm folgende Änderungen neu eingearbeitet:

 

1.    Die Effizienzanforderungen sind an die aktuellen Vorgaben der EnEV angepasst.

 

2.    Mit der neu aufgenommenen Maßnahme "kontrollierte Wohnraumlüftung" im Förder-programm III wurde der sinnvolle Trend zur ganzheitlichen Gebäudebetrachtung aufgegriffen.

Zielstellung ist es, die nach einer energetischen Sanierung veränderten Anforderungen an die Wohnraumlüftung mit einer energiesparenden Wärmerückgewinnung zu kombinieren. Weiterhin unterstützt die geförderte kontrollierte Wohnraumlüftung auch das Wohnraumklima und die Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden.

Der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung soll als      optionale Zusatzmaßnahme zu den bestehenden vier Maßnahmen (Wärmedämmung Dach; Wärmedämmung Außenfassade; Wärmedämmung Kellerdecke bzw. erdberührende Flächen; Fenstermodernisierung) mit bis zu 500,- EURO gefördert werden.
Die vorgeschlagene Ökostromförderung des dazu notwendigen Strombedarfs wurde von den Städtischen Werken derzeit nicht befürwortet.

 

Zusätzlich wurde das Programm III auch in "Förderprogramm III - Gebäudehülle" umbenannt, da hier weitere technische Fortschritte in Zukunft zu erwarten sind.

 

3.    Zur Förderung der Elektromobilität wird der Neukauf eines E-Autos (200 €); E-Rollers (100 €) oder E-Bike (50 €) durch die Städt. Werke Lauf GmbH verstärkt gefördert.

 

4.      Zur Förderung von Ökostrom erhalten Kunden der Städtischen Werke mit dem Tarif „natürlich lauf“ zusätzliche Fördergelder von den Städtischen Werken Lauf beim Kauf von absolut hocheffizienten Haushaltsgeräten und Elektrofahrzeugen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 1.1142.9880 zur Verfügung

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Das Laufer Klimaschutzkonzeptes wird fortgeführt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen gem. Anlage bzgl. EnEV, Gebäudehülle, Elektromobilität und Ökostromförderung einzuarbeiten.