Betreff
Änderung der Parkgebührenordnung
Vorlage
FB 5/008/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die neue Parkgebührenordnung für die gebührenpflichtigen Parkplätze innerhalb des Stadtgebietes Lauf wird mit Wirkung zum 1. April 2015 verbindlich eingeführt. Die Parkgebührenordnung ist diesem Beschluss beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Im Haushalt 2015 wurde der Ansatz der Parkgebühren gegenüber dem Ansatz des Vorjahres um 240.000 € auf 520.000 € erhöht. Dies bedeutet, dass die seit 01.04.1999 bestehenden Parkgebühren angehoben werden müssen.

 

Grundsätzlich wird in der nun vorgeschlagenen neuen Parkgebührenverordnung (als Anlage beigefügt) der bisherige Grundpreis von 0,30 € für eine Stunde Parkzeit auf 0,50 € für eine Stunde Parkzeit angehoben. Auf den Parkplätzen, auf denen länger geparkt werden darf, steigt die Gebühr linear bis auf 2,00 € für 4 Stunden (bisher 1,00 €/4 Stunden).

 

Die Parkgebühr der Parkplätze am Marktplatz soll von 1,00 € auf 2,00 € angehoben werden. Der Marktplatz war auch bisher mit einer höheren Gebühr belegt, da hier der Effekt erzielt werden soll, dass die Kunden eher die günstigeren Stellplätze um die Altstadt herum anfahren. Günstigere Gebühren am Marktplatz würden zu mehr Verkehr in der unmittelbaren Innenstadt führen was die jetzt schon kritische Verkehrsbelastung weiter erhöhen würde.

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass auf allen Parkplätzen keine Mindestgebühr erhoben wird. So ist es auch mit der neuen Gebührenordnung möglich, z.B. am Parkplatz Nürnberger Straße einen Parkschein für 0,10 € zu lösen. Man erhält dann einen Parkschein für eine Parkdauer von 12 Minuten.

 

Auch in den Parkhäusern werden die Gebühren der neuen Ordnung angepasst. Wie bisher auch kann in den Parkhäusern auch eine Tageskarte gelöst werden. Die Gebühr hierfür wurde von 2,50 € auf 4,00 € angehoben.

 

Auf den Parkplätzen Pegnitzwiese, Nürnberger Straße und Raiffeisenstraße sind Parkplätze an Dauerparker vergeben. Die Gebühr hierfür betrug bisher 10,00 € im Monat und soll auf 15,00 € im Monat angehoben werden.

 

Für die Dauerparkplätze in den Parkhäusern steigt die monatliche Gebühr von 35,00 € auf 40,00 €.

 

Bei den Gebühren für die Parkhäuser muss darauf hingewiesen, dass die Parkgebühren den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz enthalten. Die Parkhäuser werden als Betrieb der gewerblichen Art geführt.

 

Der Vorschlag der Verwaltung zur neuen Parkgebührenordnung wurde den Vertretern des Einzelhandels und der Gastronomie (HH. Oriold und Lehner) rechtzeitig zur Kenntnis gegeben. Ebenso wurden die Haushaltsreferenten des Stadtrates informiert.

 

Seitens des Einzelhandelsverbandes und der Gastronomie wurde zu den vorgeschlagenen Parkgebührenordnung und deren Struktur eine Stellungnahme abgegeben (der Arbeitsunterlage beigefügt) und ein eigener Vorschlag unterbreitet. So soll zu einem die Gebührenerhöhung erst ab 2016 erfolgen, da der Handel und die Gastronomie ohnehin Einbußen durch die Baustellen zur Sanierung der Ranna-Leitung (2. Halbjahr 2015) befürchtet. Zudem wird auch eine geringere Gebührenerhöhung für Parker ab 2 Std. Parkdauer (4 Std. Parkdauer für

1,50 €) vorgeschlagen; die Gebührenerhöhung für den Marktplatz entfällt. Durch diesen Vorschlag würden sich die Einnahmen aus den Parkgebühren um rund 100.000 € verringern, was hauptsächlich auf die fehlende  Gebührenerhöhung am Marktplatz zurück zu führen ist.

 

Die Verwaltung stellt fest, dass mit dem Vorschlag des Einzelhandels der vorgegebene Haushaltsansatz nicht zu erreichen ist. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Gebührenerhöhung muss darauf hingewiesen werden, dass die Gebührenerhöhung erst am 01.04.2015 in Kraft treten soll.

 

Die neue Parkgebührenordnung ist dieser Arbeitsunterlage beigefügt und gilt als Beschlussvorschlag