Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die neue
Parkgebührenordnung für die gebührenpflichtigen Parkplätze innerhalb des
Stadtgebietes Lauf wird mit Wirkung zum
Im Haushalt 2015
wurde der Ansatz der Parkgebühren gegenüber dem Ansatz des Vorjahres um 240.000
€ auf 520.000 € erhöht. Dies bedeutet, dass die seit 01.04.1999 bestehenden
Parkgebühren angehoben werden müssen.
Grundsätzlich wird
in der nun vorgeschlagenen neuen Parkgebührenverordnung (als Anlage beigefügt)
der bisherige Grundpreis von 0,30 € für eine Stunde Parkzeit auf 0,50 € für
eine Stunde Parkzeit angehoben. Auf den Parkplätzen, auf denen länger geparkt
werden darf, steigt die Gebühr linear bis auf 2,00 € für 4 Stunden (bisher 1,00
€/4 Stunden).
Die Parkgebühr der
Parkplätze am Marktplatz soll von 1,00 € auf 2,00 € angehoben werden. Der
Marktplatz war auch bisher mit einer höheren Gebühr belegt, da hier der Effekt
erzielt werden soll, dass die Kunden eher die günstigeren Stellplätze um die
Altstadt herum anfahren. Günstigere Gebühren am Marktplatz würden zu mehr
Verkehr in der unmittelbaren Innenstadt führen was die jetzt schon kritische
Verkehrsbelastung weiter erhöhen würde.
Es darf darauf
hingewiesen werden, dass auf allen Parkplätzen keine Mindestgebühr erhoben
wird. So ist es auch mit der neuen Gebührenordnung möglich, z.B. am Parkplatz
Nürnberger Straße einen Parkschein für 0,10 € zu lösen. Man erhält dann einen
Parkschein für eine Parkdauer von 12 Minuten.
Auch in den
Parkhäusern werden die Gebühren der neuen Ordnung angepasst. Wie bisher auch
kann in den Parkhäusern auch eine Tageskarte gelöst werden. Die Gebühr hierfür
wurde von 2,50 € auf 4,00 € angehoben.
Auf den Parkplätzen
Pegnitzwiese, Nürnberger Straße und Raiffeisenstraße sind Parkplätze an
Dauerparker vergeben. Die Gebühr hierfür betrug bisher 10,00 € im Monat und
soll auf 15,00 € im Monat angehoben werden.
Für die
Dauerparkplätze in den Parkhäusern steigt die monatliche Gebühr von 35,00 € auf
40,00 €.
Bei den Gebühren
für die Parkhäuser muss darauf hingewiesen, dass die Parkgebühren den jeweils
gültigen Mehrwertsteuersatz enthalten. Die Parkhäuser werden als Betrieb der
gewerblichen Art geführt.
Der Vorschlag der
Verwaltung zur neuen Parkgebührenordnung wurde den Vertretern des Einzelhandels
und der Gastronomie (HH. Oriold und Lehner) rechtzeitig zur Kenntnis gegeben.
Ebenso wurden die Haushaltsreferenten des Stadtrates informiert.
Seitens des
Einzelhandelsverbandes und der Gastronomie wurde zu den vorgeschlagenen
Parkgebührenordnung und deren Struktur eine Stellungnahme abgegeben (der
Arbeitsunterlage beigefügt) und ein eigener Vorschlag unterbreitet. So soll zu
einem die Gebührenerhöhung erst ab 2016 erfolgen, da der Handel und die
Gastronomie ohnehin Einbußen durch die Baustellen zur Sanierung der
Ranna-Leitung (2. Halbjahr 2015) befürchtet. Zudem wird auch eine geringere
Gebührenerhöhung für Parker ab 2 Std. Parkdauer (4 Std. Parkdauer für
1,50 €)
vorgeschlagen; die Gebührenerhöhung für den Marktplatz entfällt. Durch diesen
Vorschlag würden sich die Einnahmen aus den Parkgebühren um rund 100.000 €
verringern, was hauptsächlich auf die fehlende
Gebührenerhöhung am Marktplatz zurück zu führen ist.
Die Verwaltung
stellt fest, dass mit dem Vorschlag des Einzelhandels der vorgegebene
Haushaltsansatz nicht zu erreichen ist. Hinsichtlich des Zeitpunktes der
Gebührenerhöhung muss darauf hingewiesen werden, dass die Gebührenerhöhung erst
am 01.04.2015 in Kraft treten soll.
Die neue
Parkgebührenordnung ist dieser Arbeitsunterlage beigefügt und gilt als
Beschlussvorschlag