Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heuchling, sowie dessen Stellvertreter
Vorlage
FB 3/003/2015
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf Grund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Lauf – Heuchling am 30.01.2015 werden gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

 

1. Kommandant                              K e l l e r, Frank, Geuderstraße 25

                                                              

 

2. Kommandant                              M i k a, Martin,  Am Gossenbach 3

 

 

Die Bestätigungen erfolgen im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion. Eventuell erforderliche Lehrgänge sind nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.

 

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 30.01.2015 die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf – Heuchling statt.

 

Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigem Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“, in welchem die fachlichen, gesundheitlichen und sonstigen Eignungsgründe überprüft werden.

 

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

1. Kommandant                              K e l l e r, Frank, Geuderstraße 25

                                                              

 

2. Kommandant                              M i k a, Martin,  Am Gossenbach 3

                                                              

 

Seitens der Kreisbrandinspektion stehen der Bestätigung keine Einwände entgegen. Ggf. erforderliche Lehrgänge sind nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.