Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz am 23.01.2015 werden gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:
Kommandant Heinecke, Oliver, Im Talesgrund 6
stellvertretender Kommandant Schmidt, Volker, Hermannstraße 27b
Die Bestätigungen erfolgen im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion. Gegebenenfalls erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Im Rahmen einer Dienstversammlung
fand am 23.01.2015 die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz statt.
Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.
Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:
Kommandant Heinecke, Oliver, Im Talesgrund 6
stellvertretender Kommandant Schmidt, Volker, Hermannstr. 27b
Der Kommandant der Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz ist zugleich federführender Kommandant für alle Ortsteilwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Diese Funktion besteht kraft Gesetzes, so dass eine gesonderte Bestätigung nicht erforderlich ist (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BayFwG).
Seitens der Kreisbrandinspektion stehen der Bestätigung keine Einwände entgegen. Ggf. erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.