Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestellung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz, sowie dessen Stellvertreter
Vorlage
FB 3/002/2015
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz am 23.01.2015 werden gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

Kommandant                                                   Heinecke,  Oliver, Im Talesgrund 6

 

stellvertretender Kommandant              Schmidt, Volker, Hermannstraße 27b

 

 

Die Bestätigungen erfolgen im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion. Gegebenenfalls erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 23.01.2015 die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz statt.

 

Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

 

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant                                                   Heinecke,  Oliver, Im Talesgrund 6

 

stellvertretender Kommandant              Schmidt, Volker, Hermannstr. 27b

 

 

Der Kommandant der Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz ist zugleich federführender Kommandant für alle Ortsteilwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Diese Funktion besteht kraft Gesetzes, so dass eine gesonderte Bestätigung nicht erforderlich ist (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BayFwG).

 

Seitens der Kreisbrandinspektion stehen der Bestätigung keine Einwände entgegen. Ggf. erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.