Betreff
Konzeption für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen
Vorlage
FB 1/001/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, das dem Beschluss beigefügte Konzept für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 umzusetzen. Die hierfür notwendigen vertraglichen Änderungen mit dem Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heuchling und der Grundschule II – Bertleinschule, ASB RV-Nürnberger Land, sind im Einvernehmen vorzunehmen. Die überplanmäßigen Ausgaben sind nach Kenntnisstand der Höhe vom entsprechend zuständigen Gremium zu beschließen und ggf. in den Nachtragshaushalt einzuplanen.  

 

  

Im Anschluss auf die im Vorfeld stattgefunden Diskussionen bzgl. der Einführung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an Laufer Grundschulen hat die Verwaltung im Anschluss an die Sitzung des Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss am 18.11.2014 mit den bestehenden Trägern erneut Gespräche geführt.

 

Bei diesen Gesprächen hat sich ergeben, dass die aktuell tätigen Träger der Mittagsbetreuung (ASB-RV Nürnberger Land e.V. und Evang. Kirchengemeinde) eine Vertragsänderung der bestehenden Verträge über die Trägerschaft der Mittagsbetreuung im laufenden Schuljahr nicht gewünscht wird. Somit sind Änderung und auch die Einführung von Gebühren im Einvernehmen mit den Trägern frühestens ab dem Schuljahr 2015/2016 möglich. Des Weiteren wurde der Wunsch geäußert einheitliche Standards für die Mittagsbetreuungen weiterzuentwickeln.

 

Die Verwaltung hat somit ein Konzept für die Mittagsbetreuungen ausgearbeitet und mit dem Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heuchling und der Grundschule II – Bertleinschule, ASB RV-Nürnberger Land, bereits abgesprochen. Das Konzept liegt dieser Vorlage bei. Durch die Beschlussfassung dieses Konzeptes würden die Schulen bereits zur Schulanmeldung wissen, welche Betreuungsmöglichkeiten es für ihre Schüler gibt und könnten die Eltern über die Anmeldemodalitäten entsprechend informieren. Somit hätten alle Beteiligten eine bessere Planungssicherheit über die Belegung der einzelnen Betreuungsmöglichkeiten ab September 2015 und Eltern könnten sich ggf. rechtzeitig um eine alternative Betreuungsmöglichkeit bemühen. Weiter würde hiermit eine Grundlage für die Vergabe der Trägerschaft der Mittagsbetreuung an der Grundschule I  geschaffen werden.

 

Die Verwaltung möchte allerdings darauf hinweisen, dass sich die Schullandschaft weiter entwickeln wird und nicht sichergestellt werden kann, wie sich die Betreuungsformen in der Zukunft entwickeln werden. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch möglich, dass durch Änderungen im Hinblick auf eine geplante „Flexible Ganztagsschule im Grundschulbereich“ das Betreuungsmodel „Mittagsbetreuung“ geändert und/oder durch ein anderes Modell ersetzt wird. Hierüber würden die Beteiligten selbstverständlich unverzüglich informiert werden. 

 

Für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz würde die Umsetzung des Konzeptes für die Mittagsbetreuung an Laufer Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 bedeuten, dass im Nachtragshaushalt entsprechende Mittel für die Kosten der Mittagsbetreuung bis Juli 2015 als außerplanmäßige Kosten eingeplant werden müssten. Die Kosten würden sich voraussichtlich in Höhe von insgesamt 78.500 Euro belaufen, was im Vergleich zum Haushaltsansatz für das Haushaltjahr 2015 überplanmäßige Kosten in Höhe von 59.700 Euro bedeuten wird. Auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Haushaltsjahr 2013 wird durch die Einführung der Betreuungsgebühr das für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu tragende Defizit allerdings voraussichtlich nahezu wegfallen.

 

Die Verwaltung bittet die Mitglieder des Kinder- Jugend- und Seniorenausschusses dem Beschlussvorschlag zu folgen.