Betreff
Auflösung der Rechtler-Gemeinschaft Oedenberg und Ablösung der Gemeindenutzungsrechte
Vorlage
BA/082/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die bestehende „Rechtlergemeinschaft Oedenberg“ wird aufgelöst und die daraus resultierenden Gemeindenutzungsrechte werden abgelöst. Der zu leistende Ablösungsbetrag von ca. 38.000 € ist im Haushalt 2010 einzuplanen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren vorzubereiten und in Absprache mit dem Landratsamt Nürnberger Land durchzuführen.

 

Im Ortsteil Oedenberg besteht eine „Rechtlergemeinschaft“, die auf Eintragungen im Urkataster und im renovierten Kataster zurückgeht. Nach dem Vortrag im Urkataster für die ehemalige Gemeinde Oedenberg haben insgesamt 8 Grundstückseigentümer einen ganzen Nutzungsanteil, so dass insgesamt 8 Nutzungsrechte vorhanden sind. Es handelt sich dabei um sogenannte Herkommensrechte, für deren Bestand Voraussetzung ist, dass sie seit 18.01.1922 (30 Jahre von Inkrafttreten der GO von 1952) ununterbrochen ausgeübt wurden. Dies ist nach Auskunft der „Rechtler“ der Fall. Die Nutzungsrechte stehen dabei den Eigentümern der Anwesen Oedenberger Hauptstr. 2 (Walk), Oedenberger Hauptstr. 3 (Raum), Oedenberger Hauptstr. 4 (Keck), Oedenberger Hauptstr. 5 (Eschrich), Oedenberger Hauptstr. 7 (Trager), Oedenberger Hauptstr. 8 (Walter), Oedenberger Hauptstr. 11 (Munker) und Oedenberger Hauptstr. 13 (Peter) zu.

 

Nach den genannten Eintragungen sind folgende, ehemals im Eigentum der früheren Gemeinde Oedenberg stehenden Grundstücke mit Nutzungsrechten belastet: Fl.Nr. 14 (Hirtenhaus), Fl.Nr. 141 (Hirtenwiese), Fl.Nr. 25 (Oedung am Brückleinsberg), Fl.Nr. 27/2 (Oedung am Bergweg), Fl.Nr. 33 (Hirtenbrändlein) und Fl.Nr. 40 (Gemeindeholz –Wald-).

 

Die Angaben, die die „Rechtler“ und die „Nutzungsgrundstücke“ betreffen wurden bei Nachforschungen durch das Stadtarchiv bestätigt. Außerdem wurde ein Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 14.01.1972 gefunden, das den gleichen Sachverhalt zum Inhalt hat. Offensichtlich waren bereits damals Bestrebungen im Gange, die Rechtlergemeinschaft aufzulösen und die Gemeindenutzungsrechte abzulösen.

 

Die Rechtlergemeinschaft Oedenberg ist an einer Auflösung und der damit verbundenen Ablösung der Nutzungsrechte interessiert. Der Verfahrenablauf wurde mit dem Landratsamt Nürnberger Land besprochen, nachdem dort die Auflösung durch die Stadt Lauf beantragt werden muss. Demnach ist zunächst ein Beschluss der Rechtlergemeinschaft erforderlich. Dieser muss nicht einstimmig sein; es reicht die Mehrheit der Berechtigten. Danach muss ein Antrag der Beteiligten bei der Stadt Lauf gestellt werden, über den letztlich der Stadtrat entscheidet.

 

Die Rechtlergemeinschaft Oedenberg hat mit Schreiben vom 02.06.2009 die Auflösung und Ablösung der Nutzungsrechte beantragt. Bei einer Versammlung am 19.05.2009 waren 6 Berechtigte anwesend, während eine Berechtigte verhindert war und eine schriftliche Erklärung abgab. Die Abstimmung ergab 5 Ja-Stimmen für eine Auflösung der Gemeinschaft, während sich 2 Berechtigte dagegen aussprachen. Somit ist die Mehrheit für die Auflösung der Gemeinschaft.

 

Die Ablösung der Nutzungsrechte erfolgt nach Art. 83 GO. Als Grundlage für eine angemessene Entschädigung gilt im Allgemeinen der Wert des Fünfundzwanzigfachen des durchschnittlichen Reinertrags der Nutzungen, die in den der Ablösung unmittelbar vorhergehenden 15 Jahren gezogen worden sind. Die „Rechtler“ haben belegt welche Reinerträge in den letzten 15 Jahren erzielt wurden. Danach würde sich ein Ablösungsbetrag von ca. 38.000 € ergeben. Der Ablösungsbetrag ist im Haushalt 2009 nicht eingeplant, so dass eine Mittelbereitstellung im Haushalt 2010 erfolgen müsste.

 

Die Entscheidung über die Einleitung eines Ablösungsverfahrens liegt im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf Ablösung besteht nicht. Bevor das Verfahren eingeleitet wird, muss geklärt sein, ob die Stadt Lauf dieses überhaupt in Angriff nehmen will, weil damit finanzielle Belastungen für die Stadt verbunden sind. Nachdem allerdings bereits im Vorfeld zwei Beteiligte an der Rechtlergemeinschaft ihr Interesse am Erwerb der bisherigen Rechtlergrundstücke bekundet haben, sollte nach Meinung der Verwaltung die Auflösung der „Rechtlergemeinschaft Oedenberg“ und die Ablösung der Gemeindenutzungsrechte beschlossen werden. Die Verkaufserlöse würden sicherlich den zu leistenden Ablösungsbetrag decken.

 

 

Es ergeht folgender