Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard - Zustimmung zu Neuinvestitionen für die Anpassung der gesondert berechenbaren Investitonskosten
Vorlage
FB 1/107/2014
Aktenzeichen
4810 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stimmt den vorgenannten Neuinvestitionen im Hermann-Keßler-Stift zur Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten zu. Die erlaubte und gegenüber den Bewohnern des Stifts bereits angekündigte Anpassung der täglichen Heimkosten um 1,37 Euro wird damit ebenfalls genehmigt.

 

Über die Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten in maximal möglicher Größenordnung gibt es bereits einen einstimmigen Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.11.2014. Die Umsetzung dieses Beschlusses ermöglicht das Vorziehen von Investitionsvorhaben, die schon positiv bewertet, aber aus Gründen des fehlenden Finanzierungsnachweises bisher verschoben wurden.

 

Um nun die erlaubte, mögliche und angekündigte Anpassung von € 1,37 je Tag / Bewohner (Erhöhung dann insgesamt 9,8 %) ausnutzen zu können, schlägt die Heimleitung vor, die folgenden Investitionen zu genehmigen

 

  • Anschaffung von 6 neuen kleineren (Speise)Wärmewägen, Gesamtkosten etwa € 16.000 Euro
  • Anschaffung von Gardinen (Stores) in den offenen Wohnbereichen - außer WB 1 - auch zur Verbesserung des Schallschutzes, Kosten ca. € 20.000 Euro
  • Schallschutzmaßnahmen im WB 1, Kosten ca. € 6.000 Euro
  • Wind- und Wetterschutz an der Hauptterrasse, Kosten ca. 7.000 Euro.

 

Die genannten Investitionsmaßnahmen wurden mit den Referenten für das Altenheim und der Heimleitung abgestimmt.