Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen der "Weigenhofener Hauptstraße" und der Straße "Im See" im Ortsteil Weigenhofen a) Sachstandsbericht b) Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 80 der Gemarkung Weigenhofen, Im See Bauherren: Walter Christian und Hinkel Caroline, Lauf (BAS vom 12.05.2009)
Vorlage
BA/081/2009
Art
Informationsvorlage_alt2

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.05.2009 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den vorgenannten Bereich beraten. Anlass war der Bauantrag eines Eigentümers (Christian Walter und Caroline Hinkel) in diesem Bereich, für dessen Umsetzung zunächst ein Bebauungsplanverfahren erforderlich erschien.

 

Auf Grund eines Stadtratsbeschlusses vom 27.07.2006 ist es notwendig, dass die Eigentümer die Grundstücke im Rahmen eines Baulandmodells an die Stadt Lauf veräußern. Ihnen würde dann auf Wunsch ein Vorkaufsrecht für einen Bauplatz eingeräumt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gespräche aufzunehmen, um die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines Baulandmodells zu schaffen.

 

Mit Schreiben vom 26.05.2009 wurde bei den Eigentümern angefragt, ob eine solche Regelung ihre Zustimmung finden kann. Nach ersten überschlägigen Berechnungen wurde ein Erwerbspreis von ca. 60,00 €/m² genannt. Dieser wird kaum höher liegen können, weil der sich ergebende Verkaufspreis im Rahmen eines Baulandmodells nur dann noch als preisgünstig angesehen werden kann, wenn er erheblich unter dem Bodenrichtwert der Kaufpreissammlung liegt. Die neue Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses sieht für den Ortsteil Weigenhofen einen Richtwert für erschlossenes Bauland von 130 – 160,00 €/m² vor.

 

Die Erschließung des Baugebietes würde dann von der Stadt Lauf durchgeführt. Alle anfallenden Kosten wären ebenso wie Vermessungs-, Finanzierungs- und ähnliche Kosten, die von der Stadt aufgewendet werden müssen, dem Erwerbspreis hinzurechnen. Danach würde sich ein Verkaufspreis von ca. 110,00 €/m² ergeben. Dieser wäre als preisgünstig anzusehen. Es wurde aber klargestellt, dass für die Umsetzung die Zustimmung aller Grundstückseigentümer notwendig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wären die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht gegeben.

 

Die angeschriebenen Grundstückseigentümer sind sich noch nicht alle schlüssig, ob sie dem Vorschlag der Verwaltung ihre Zustimmung erteilen werden. Sie würden aber gern die Angelegenheit bei einem gemeinsamen Gespräch noch vor Ort erläutert wissen, was auch zugesichert wurde. Allerdings steht bereits jetzt fest, dass eine Eigentümerin, aus deren Grundstück eine Teilfläche für die Ortsrandeingrünung benötigt wird, nicht bereit ist, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Damit steht schon jetzt fest, dass der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf in dieser Form nicht umsetzbar ist.

 

Soweit der derzeitige Sachstand in dieser Angelegenheit. Am 07.07.2009 findet bei Herrn 1. Bürgermeister noch ein Gespräch mit dem Bauinteressenten statt, über dessen Ergebnis in der Bauausschuss-Sitzung berichtet werden kann.