Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem Musikverein Lauf e.V. für die vorübergehende Nutzung der Schulaula in Neunkirchen am Sand zu Probenzwecken einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 300,00 € (75 % der Nutzungsentschädigung unter HHSt 0.3320.7090) zu gewähren.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Der Musikverein Lauf e.V. nutzte
mit Nutzungsvertrag vom 08.07.1998 (Anlage 1) die Räumlichkeiten im 2. OG des
Jugendzentrums Lauf. Die Nutzungsentschädigung der stadteigenen Immobilie in
Höhe von 326,20 € wurde bisher zu 100 % als Zuschuss durch die Stadt Lauf a.d.
Pegnitz übernommen.
Nachdem aus brandschutzrechtlichen Gründen die Nutzung der Räumlichkeiten zu Proben mit bis zu 50 Personen seitens der Stadt Lauf versagt wurde, wurde gemeinsam mit dem Verein intensiv eine alternative Räumlichkeit zur Nutzung in anderen stadteigenen Immobilien oder bei anderen Laufer Vereinen gesucht. Bislang jedoch ohne Erfolg.
Da noch keine Alternative gefunden wurde, wurde eine Nutzung noch bis zum 30.09.2014 geduldet.
Der Musikverein Lauf e.V. fand nun bei der Gemeinde Neunkirchen am Sand eine vorübergehende Alternative durch Nutzung der Schulaula. Hier kann er zur gleichen Zeit wie bisher seine Proben durchführen. Die Gemeinde Neunkirchen am Sand stellt dem Musikverein Lauf e.V. die Räumlichkeit wohlwollend gegen eine Nutzungsentschädigung von 400,00 € pro Monat zur Verfügung.
Der Musikverein Lauf e.V. bittet nun mit Schreiben vom 15.10.2014 wie bisher um Übernahme der Nutzungskosten zur Unterstützung der Vereinsarbeit.
In den aktuellen „Richtlinien zur Förderung von Vereinen“ wurde unter Punkt 7. beschlossen:
„b. Zuschüsse für Miete bzw. Nutzung
anderer stadteigener Immobilien
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz
kann Vereinen stadteigene Immobilien dauerhaft zur Verfügung stellen. Dabei
übernimmt die Stadt Lauf üblicherweise 75 % der ortsüblichen Miete für
vergleichbare Immobilien. Die Eigenbeteiligung
der Vereine beträgt dann 25 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare
Immobilien. Nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium kann im
Einzelfall eine geringere oder auch eine höhere Eigenbeteiligung eingefordert
werden.
Bestehende Verträge werden bis
zum Ablauf des Vertrages weitergeführt. Im Einzelfall kann nach Prüfung und
Entscheidung durch das zuständige Gremium auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Änderung der bisherigen Eigenbeteiligung
beschlossen und mit dem Verein vertragskonform vereinbart werden.“
Da die Nutzungsvereinbarung
seitens der Stadt Lauf gekündigt wurde und bisher keine stadteigene Immobilie
bereitgestellt werden kann, empfiehlt die Stadtverwaltung in Anlehnung an die
vorgenannte „Richtlinie“ eine Einzelfallentscheidung der Gestalt zu treffen,
dass der Musikverein Lauf weiterhin unter der HHSt 0.3320.7090 bezuschusst
wird. Allerdings sind seitens des Musikvereins Lauf e.V. rückwirkend zum
01.10.2014 25 % der vereinbarten Nutzungsentschädigung selbst zu tragen. Damit
würde der laufende Mietzuschuss der Stadt Lauf statt bisher 326,20 € nur noch
300,00 € betragen.