Betreff
Antrag auf Mietzuschuss durch den Musikverein Lauf e.V. für Probenräume
Vorlage
FB 1/104/2014
Aktenzeichen
3121 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem Musikverein Lauf e.V. für die vorübergehende Nutzung der Schulaula in Neunkirchen am Sand zu Probenzwecken einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 300,00 € (75 % der Nutzungsentschädigung unter HHSt 0.3320.7090) zu gewähren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

Der Musikverein Lauf e.V. nutzte mit Nutzungsvertrag vom 08.07.1998 (Anlage 1) die Räumlichkeiten im 2. OG des Jugendzentrums Lauf. Die Nutzungsentschädigung der stadteigenen Immobilie in Höhe von 326,20 € wurde bisher zu 100 % als Zuschuss durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz übernommen.

Nachdem aus brandschutzrechtlichen Gründen die Nutzung der Räumlichkeiten zu Proben mit bis zu 50 Personen seitens der Stadt Lauf versagt wurde, wurde gemeinsam mit dem Verein intensiv eine alternative Räumlichkeit zur Nutzung in anderen stadteigenen Immobilien oder bei anderen Laufer Vereinen gesucht. Bislang jedoch ohne Erfolg.

Da noch keine Alternative gefunden wurde, wurde eine Nutzung noch bis zum 30.09.2014 geduldet.

 

Der Musikverein Lauf e.V. fand nun bei der Gemeinde Neunkirchen am Sand eine vorübergehende Alternative durch Nutzung der Schulaula. Hier kann er zur gleichen Zeit wie bisher seine Proben durchführen. Die Gemeinde Neunkirchen am Sand stellt dem Musikverein Lauf e.V. die Räumlichkeit wohlwollend gegen eine Nutzungsentschädigung von 400,00 € pro Monat zur Verfügung.

 

Der Musikverein Lauf e.V. bittet nun mit Schreiben vom 15.10.2014 wie bisher um Übernahme der Nutzungskosten zur Unterstützung der Vereinsarbeit.

 

In den aktuellen „Richtlinien zur Förderung von Vereinen“ wurde unter Punkt 7. beschlossen:

b.          Zuschüsse für Miete bzw. Nutzung anderer stadteigener Immobilien

 

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz kann Vereinen stadteigene Immobilien dauerhaft zur Verfügung stellen. Dabei übernimmt die Stadt Lauf üblicherweise 75 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Die  Eigenbeteiligung der Vereine beträgt dann 25 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium kann im Einzelfall eine geringere oder auch eine höhere Eigenbeteiligung eingefordert werden.

Bestehende Verträge werden bis zum Ablauf des Vertrages weitergeführt. Im Einzelfall kann nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Änderung der bisherigen Eigenbeteiligung beschlossen und mit dem Verein vertragskonform vereinbart werden.

 

Da die Nutzungsvereinbarung seitens der Stadt Lauf gekündigt wurde und bisher keine stadteigene Immobilie bereitgestellt werden kann, empfiehlt die Stadtverwaltung in Anlehnung an die vorgenannte „Richtlinie“ eine Einzelfallentscheidung der Gestalt zu treffen, dass der Musikverein Lauf weiterhin unter der HHSt 0.3320.7090 bezuschusst wird. Allerdings sind seitens des Musikvereins Lauf e.V. rückwirkend zum 01.10.2014 25 % der vereinbarten Nutzungsentschädigung selbst zu tragen. Damit würde der laufende Mietzuschuss der Stadt Lauf statt bisher 326,20 € nur noch 300,00 € betragen.