Betreff
Gebühren der Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen
Vorlage
FB 1/101/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, die bestehenden Verträge zwischen den Trägern der Mittagsbetreuung und der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zum 31.12.2014 wie folgt abzuändern:

 

Die Stadt Lauf übernimmt ab 01.01.2015 grundsätzlich kein Defizit mehr für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen. Hierfür wird den Trägern eine Einführung von pauschalen Gebühren in Höhe von

 

-       30,00 € für die einfache Mittagsbetreuung (bis 14.00 Uhr) / pro Monat

-       50,00 € für die verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30 Uhr) / pro Monat

 

empfohlen.

 

Eine soziale Ermäßigung sollte für den Einzelfall ermöglicht werden. Für die Einführung von Gebühren gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das anfallende Defizit längstens in vollem Umfang von der Stadt Lauf getragen. Für die Zeit vom 01.04.2015 bis zum 31.08.2015 wird ein eventueller Fehlbetrag von der Stadt Lauf a. d. Pegnitz übernommen.

 

 

 

Derzeit gibt es an der Grundschule I, der Grundschule II und der Grundschule Heuchling sowohl die einfache (bis 14.00 Uhr) als auch die verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30 Uhr).

 

Die einfache Mittagsbetreuung steht derzeit allen Schülern kostenfrei zur Verfügung. Für die verlängerte Mittagsbetreuung werden derzeit 7,50 € pro gebuchtem Wochentag / Monat berechnet. Somit ergibt sich ein Höchstbeitrag von 30,00 € je Monat. Die Essensgebühren werden separat abgerechnet.

 

In seiner Sitzung vom 18.11.2014 hat der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss bereits eine Einführung von Gebühren für die einfache bzw. Erhöhung für die verlängerte Mittagsbetreuung vorberaten.

 

Im Anschluss an eine Beschlussfassung werden die Träger der Mittagsbetreuungen durch die Verwaltung über die Änderungen entsprechend informiert und auf eine einvernehmliche Vertragsänderung zum 01.01.2015 hingewirkt. Im Hinblick darauf, dass die Einführung von Gebühren für die Mittagsbetreuungen auch von den Trägern gewünscht wurde, ist von einer einvernehmlichen Umsetzung auszugehen.

 

Nach Rücksprache mit den Trägern der Mittagsbetreuungen sollte noch eine Übergangsregelung für ein eventuelles Defizit eingeführt werden. Angesichts des Sonderkündigungsrechts der Eltern sollte das Defizit bis zum 31.03.2015 weiter in vollem Umfang übernommen werden. Für die Zeit vom 01.04.2015 (spätester Einführungstermin der Gebühren) bis zum 31.08.2015 wird ein eventueller Fehlbetrag (Differenz zwischen Gebühreneinnahmen und Gesamtausgaben) von der Stadt Lauf a. d. Pegnitz übernommen.