Betreff
Vollzug der Gemeindeordnung, Nachbesetzung von Ausschusssitzen bzw. Benennung von Vertretern in den Ausschüssen aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Pristownik
Vorlage
FB 1/100/2014
Aktenzeichen
0242 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Stadtrat folgende Beschlüsse fasst:

 

  1. Die Stadträtin Sabine Raile wird ab sofort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitglied des Kultur- und Sportausschusses.

 

  1. Frau Raile wird 3. Stellvertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss

 

  1. Frau Raile wird 2. Stellvertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss

 

  1. Frau Raile wird 3. Stellvertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss.

 

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Pristownik ist die Nachbesetzung des Sitzes und die Benennung von Vertretern in den Ausschüssen durch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erforderlich.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Grand hat mitgeteilt, dass die Nachbesetzungen und die Vertreterregelungen wie folgt von seiner Fraktion vorgeschlagen werden:

 

             Frau Raile übernimmt den Sitz von Herrn Pristownik im Kultur-und

Sportausschuss

             Auch die Vertretungen in den anderen Ausschüssen übernimmt sie wie

der Herr Pristownik

             Frau Raile möchte das Amt der Referentin für das Altenheim von Herrn

Kern übernehmen.

             Herr Pristownik möchte seinen Aufsichtsratsposten bei den Städtischen Werken be-

                Halten.

 

Zur Beibehaltung des Aufsichtsratspostens bei den Städtischen Werken hat die Verwaltung eine Prüfung der Rechtslage mit folgendem Ergebnis vorgenommen:

 

Die Vertretung der Stadt in Unternehmen in Privatrechtsform wird in der Gemeindeordnung in Art. 93 geregelt. Zusätzliche Regelungen sind im § 8 des Gesellschaftervertrags enthalten.

Nach § 8 Abs. 1 des Vertrages entsendet die Stadt (Gesellschafterin) auf die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Lauf 7 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Städtischen Werke.

Die Stadt hat zwar nach Abs. 3 das Recht, ihre endsandten Aufsichtsratsmitglieder jederzeit wieder abzuberufen; solange sie dies aber nicht tut bzw. Herr Pristownik dieses Amt auch nicht von sich aus niederlegt - was er nach Abs. 4 der genannten Vorschrift des Vertrages ebenfalls tun könnte -  bleibt Herr Pristownik Mitglied des Aufsichtsrates und damit durch Beschluss berufener Interessenvertreter der Stadt Lauf.

Da der Gesellschaftervertrag keine Regelung vorsieht, dass ein Aufsichtsrat mit Ausscheiden aus dem Stadtrat auch seinen Sitz im Aufsichtsrat verliert, bleibt Herr Pristownik bis auf weiteres Aufsichtsratsmitglied der Städtischen Werke Lauf.