Betreff
Jahresanmeldung Städtebauförderung 2015 für das Städtebauförderungs- programm "Soziale Stadt"
Vorlage
FB 5/057/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Für das Programmjahr 2015 werden im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 125.000 € angemeldet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2015 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

 

Lauf Links wurde 2012 erstmals in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Teil 1- Grundprogramm aufgenommen. 2013 wurde Lauf Links in das Programm „Soziale Stadt“ überführt und zählt damit neben Nürnberg, Fürth, Schwabach und Zirndorf zu einer von insgesamt fünf mittelfränkischen Kommunen, die in diesem Programm gefördert werden.

 

Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.

 

„Soziale Stadt" wird vor Ort gemacht. Träger der Maßnahmen sind die Kommunen. Entscheidend für den Erfolg des Prozesses ist jedoch die Mitwirkung der Akteure und Bewohner im Gebiet. Eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung des Prozesses in einem Programmgebiet und bei der Einbindung und Motivierung der Bewohner kommt dem Quartiers- oder Stadtteilmanagement zu. Zu seinen Aufgaben gehören die Initiierung, Entwicklung oder auch Umsetzung von Projekten, die Koordination und Moderation der örtlichen Prozesse, die Information der Verwaltung, die Vernetzung der lokalen Akteure und nicht zuletzt die Öffentlichkeits- und Imagearbeit. Um den Gestaltungsspielraum der Bewohner zu stärken hat sich in vielen Programmgebieten die Einrichtung eines Quartiers- oder Verfügungsfonds bewährt, aus dem verschiedene quartiersbezogene Projekte und Aktivitäten, nach Freigabe durch das entsprechende Gremium, finanziert werden können.

 

Wie alle Städtebauförderungsprogramme soll auch das Programm "Soziale Stadt" nicht auf Dauer in einem bestimmten Gebiet eingesetzt werden. Als Impulsprogramm zielt es vielmehr darauf ab, die Akteure und Bewohner eines Stadtviertels zu motivieren, Projekte anzustoßen und durch die Fortführung der Prozesse die Verstetigung sicherzustellen.

 

Für die Programmaufstellung 2015 werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

Aktivfeld des Spielplatzes „Am Kehr“                                                   25.000 €

(Planung gem. Beschluss des StR vom 23.10.2014, Genehmigungsplanung, Untersuchung Immissionen)

 

Unterstützung Privatsanierungen                                                                           25.000 €

 

Fassadenprogramm                                                                                                      75.000 €

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Gesamt:                                                                                                                        125.000 €

Die für das Programmjahr 2014 im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ anzumeldenden Kosten betragen 125.000 €. Davon kann die Stadt Lauf a.d. Pegnitz 60 % Zuschuss erhalten.

 

In den Fortschreibungsjahren 2016 -2018 und weitere könnten folgende Maßnahmen angemeldet werden:

 

  • Errichtung eines Stadtteiltreffs
  • Platzgestaltung vor dem Stadtteiltreff
  • Aktivfeld des Spielplatzes „Am Kehr“
  • Straßenraumgestaltungen
  • Privatsanierungen Gebäude