Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Für
das Programmjahr 2015 werden im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“
förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 125.000
€ angemeldet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung
von Mittelfranken einzureichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2015 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.
Lauf Links wurde
2012 erstmals in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Teil 1-
Grundprogramm aufgenommen. 2013 wurde Lauf Links in das Programm „Soziale
Stadt“ überführt und zählt damit neben Nürnberg, Fürth, Schwabach und Zirndorf
zu einer von insgesamt fünf mittelfränkischen Kommunen, die in diesem Programm
gefördert werden.
Das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im
Quartier“ wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung
von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und
wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen
benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu erhöhen, die
Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu verbessern,
um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.
„Soziale
Stadt" wird vor Ort gemacht. Träger der Maßnahmen sind die Kommunen.
Entscheidend für den Erfolg des Prozesses ist jedoch die Mitwirkung der Akteure
und Bewohner im Gebiet. Eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung des Prozesses
in einem Programmgebiet und bei der Einbindung und Motivierung der Bewohner
kommt dem Quartiers- oder Stadtteilmanagement zu. Zu seinen Aufgaben gehören
die Initiierung, Entwicklung oder auch Umsetzung von Projekten, die
Koordination und Moderation der örtlichen Prozesse, die Information der
Verwaltung, die Vernetzung der lokalen Akteure und nicht zuletzt die
Öffentlichkeits- und Imagearbeit. Um den Gestaltungsspielraum der Bewohner zu
stärken hat sich in vielen Programmgebieten die Einrichtung eines Quartiers-
oder Verfügungsfonds bewährt, aus dem verschiedene quartiersbezogene Projekte
und Aktivitäten, nach Freigabe durch das entsprechende Gremium, finanziert
werden können.
Wie alle
Städtebauförderungsprogramme soll auch das Programm "Soziale Stadt"
nicht auf Dauer in einem bestimmten Gebiet eingesetzt werden. Als
Impulsprogramm zielt es vielmehr darauf ab, die Akteure und Bewohner eines
Stadtviertels zu motivieren, Projekte anzustoßen und durch die Fortführung der
Prozesse die Verstetigung sicherzustellen.
Für die
Programmaufstellung 2015 werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
Aktivfeld des
Spielplatzes „Am Kehr“ 25.000 €
(Planung gem.
Beschluss des StR vom 23.10.2014, Genehmigungsplanung, Untersuchung
Immissionen)
Unterstützung
Privatsanierungen 25.000 €
Fassadenprogramm 75.000 €
________________________________________________________________
Gesamt: 125.000 €
Die für das
Programmjahr 2014 im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ anzumeldenden
Kosten betragen 125.000 €. Davon
kann die Stadt Lauf a.d. Pegnitz 60 % Zuschuss erhalten.
In den
Fortschreibungsjahren 2016 -2018 und weitere könnten folgende Maßnahmen angemeldet werden:
- Errichtung eines Stadtteiltreffs
- Platzgestaltung vor dem Stadtteiltreff
- Aktivfeld des Spielplatzes „Am Kehr“
- Straßenraumgestaltungen
- Privatsanierungen Gebäude