Beschlussvorschlag:
1.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis und
stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
Die Jahresrechnungen 2007 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs.
3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 58.230.797,69
EUR
b) Glockengießer Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 56.893,21
EUR
c) J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 3.642,78
EUR
Der Jahresabschluss 2007 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum
b) Summe der Erträge lt.
GuV-Rechnung 2007 3.139.531,45
EUR
c) Summe der Aufwendungen
lt. GuV-Rechnung 2007 3.080.315,60
EUR
d) Jahresüberschuss lt.
GuV-Rechnung 2007 59.215,85
EUR
(zugleich Bilanzverlust zum
3. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Für die festgestellten Jahresrechnungen 2007 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung sowie
für den festgestellten Jahresabschluss 2007 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht
mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.