Betreff
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard, der J.F.Barth´schen Stiftung und des Jahresabschlusses 2007 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Beratung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, Feststellung der Jahresrechnungen bzw. des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung gem. Art.102 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung (GO)
Vorlage
StKä/008/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.


2.  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Jahresrechnungen 2007 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:

a)  Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                               58.230.797,69 EUR

b)  Glockengießer Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                                      56.893,21 EUR

c)  J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben                                                                        3.642,78 EUR

Der Jahresabschluss 2007 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:

 

a)  Bilanzsumme zum 31.12.2007                                                              2.856.076,67 EUR

b)  Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 2007                                         3.139.531,45 EUR

c)  Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 2007                             3.080.315,60 EUR

d)  Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2007                                                59.215,85 EUR
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2007)



3.  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Für die festgestellten Jahresrechnungen 2007 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung sowie für den festgestellten Jahresabschluss 2007 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

 

In der Zeit vom 13.10.2008 bis 05.11.2008 wurden die Jahresrechnungen 2007 der Stadt, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung sowie der Jahresabschluss 2007 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gem. Art. 103 GO geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.