Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard - Hermann-Keßler-Stift, Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten
Vorlage
FB 1/093/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, ab Januar 2015 im Hermann-Keßler-Stift die maximal mögliche Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten vornehmen zu dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen um damit den Beschluss termingerecht umsetzen zu können.

Die vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossene Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten wurde auf der Basis von Verhandlungen vorgeschlagen, die auf dem damaligen Status quo der Baukostenabrechnung beruhte. Das Gesamtvolumen der Baukosten lässt sich in Kürze recht genau ermitteln, sodass dann errechenbar ist, welcher Anteil der Baukosten bzw. der damit verbundenen Abschreibungen noch nicht über die gesondert berechenbaren Investitionskosten refinanziert wird. Die Differenz wird mit Sicherheit unterhalb der 10 %-Grenze liegen.

Gemäß Bescheid vom 14.04.2014 ist in der genannten Frist (Laufzeit des Bescheids) ein neuer Antrag nur zu stellen, wenn sich der gesondert berechenbare Betrag um mindestens 10 v.H. erhöhen soll. Gleichwohl ist der Heimträger berechtigt, innerhalb des 10 %-Rahmens die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen selbständig zu erhöhen. Dies kann innerhalb dieses Rahmens auch in mehreren Schritten geschehen.

 

Die Heimleitung bittet deshalb über den Vorschlag beschließen zu lassen, ab Januar 2015 die maximal mögliche Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten vornehmen zu dürfen.

 

Diese wird bei mindestens € 0,80, maximal bei € 1,30 je Belegungstag liegen. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Eigenanteile der Bewohner um rechnerisch monatlich € 24.- bis € 40.-. Dies wiederum führt zu Ertragssteigerungen per anno in Höhe von ca. € 34.000.- bzw. € 55.000.-.

 

Zu bedenken ist hierbei, das sich die Erhöhung der Pauschalen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 mit mindestens € 41.- monatlich bemerkbar machen. Das bedeutet, dass sich im für die Bewohner schlechtesten Fall – Erhöhung der gesondert berechenbaren Investitions-kosten um Kalendertäglich € 1,30 - keine Erhöhung des Eigenanteils ergibt.