Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, ab Januar 2015 im Hermann-Keßler-Stift die maximal mögliche Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten vornehmen zu dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen um damit den Beschluss termingerecht umsetzen zu können.
Die vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossene Anpassung der
gesondert berechenbaren Investitionskosten wurde auf der Basis von
Verhandlungen vorgeschlagen, die auf dem damaligen Status quo der
Baukostenabrechnung beruhte. Das Gesamtvolumen der Baukosten lässt sich in
Kürze recht genau ermitteln, sodass dann errechenbar ist, welcher Anteil der
Baukosten bzw. der damit verbundenen Abschreibungen noch nicht über die
gesondert berechenbaren Investitionskosten refinanziert wird. Die Differenz
wird mit Sicherheit unterhalb der 10 %-Grenze liegen.
Gemäß Bescheid vom 14.04.2014 ist in der genannten Frist (Laufzeit des Bescheids) ein neuer Antrag nur zu stellen, wenn sich der gesondert berechenbare Betrag um mindestens 10 v.H. erhöhen soll. Gleichwohl ist der Heimträger berechtigt, innerhalb des 10 %-Rahmens die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen selbständig zu erhöhen. Dies kann innerhalb dieses Rahmens auch in mehreren Schritten geschehen.
Die Heimleitung bittet
Diese wird bei mindestens € 0,80, maximal bei € 1,30 je Belegungstag liegen. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Eigenanteile der Bewohner um rechnerisch monatlich € 24.- bis € 40.-. Dies wiederum führt zu Ertragssteigerungen per anno in Höhe von ca. € 34.000.- bzw. € 55.000.-.
Zu bedenken ist hierbei, das sich die Erhöhung der Pauschalen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 mit mindestens € 41.- monatlich bemerkbar machen. Das bedeutet, dass sich im für die Bewohner schlechtesten Fall – Erhöhung der gesondert berechenbaren Investitions-kosten um Kalendertäglich € 1,30 - keine Erhöhung des Eigenanteils ergibt.