Betreff
Anpassung des freiwilligen Zuschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz an die Träger von freigemeinnützigen Kindertagesstätten im Stadtgebiet
Vorlage
FB 1/092/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat ab dem Haushaltsjahr 2015 den Zuschuss pro Kindertagesstättengruppe eines freigemeinnützigen Trägers in Lauf a. d. Pegnitz anzupassen. Ab dem Haushaltsjahr 2015 erhalten freigemeinnützige Träger von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf a. d. Pegnitz bis auf Widerruf einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je anerkannte Kindertagesstättengruppe. Dieser Zuschuss dient insbesondere zum Ankauf von Ausstattungsgegenständen, zur Anschaffung inventarisierungspflichtiger Gegenstände, für kleinere Renovierungsmaßnahmen, keinesfalls aber für laufende Betriebskosten.

 

Die Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2015 entsprechend eingeplant. 

 

Die Träger von freigemeinnützigen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf a. d. Pegnitz erhalten bereits seit dem Kindertagesstättenjahr 1990/1991 einen freiwilligen Zuschuss pro Kindertagesstättengruppe und Haushaltsjahr in Höhe von 12.000 DM bzw. 6.135,50 Euro. Dieser Zuschuss war insbesondere zum Ankauf von Ausstattungsgegenständen, zur Anschaffung inventarisierungspflichtiger Gegenstände, für kleinere Renovierungsmaßnahmen, keinesfalls aber für laufende Betriebskosten bestimmt.

 

Im Hinblick auf die Gebührenerhöhung der Kindertagesstättengebühren der städtischen Kindertagesstätten wird für die freien Träger die Grundlage geschaffen ihre Gebühren ebenfalls zu erhöhen. Dadurch ist es ihnen möglich ihr Defizit der laufenden Betriebskosten zu schmälern bzw. effizienter zu arbeiten. Gleichzeit ermöglicht dies jedoch auch die Möglichkeit mehr in Anschaffungsgegenstände und kleinere Renovierungsarbeiten zu investieren.

 

Somit sollte der freiwillige Zuschuss der Stadt Lauf an die Träger von freigemeinnützigen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf pro Kindertagesstättengruppe und Jahr ab dem Haushaltsjahr 2015 angepasst werden und von derzeit 6.135,50 Euro auf 5.000 Euro reduziert werden.

 

Für die Stadt Lauf würde diese Anpassung eine Einsparung von jährlich rund 35.200 Euro bedeuten.