Beschlussvorschlag:
Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, dass folgende Gebührenpauschalen für die Mittagsbetreuung in den Laufer Grundschulen festgesetzt werden:
- 30,00 € für die einfache Mittagsbetreuung (bis 14.00 Uhr) / pro Monat
- 50,00 € für die verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30 Uhr) / pro Monat
Die Gebührenanpassung wird mit Wirkung vom 01.01.2015 umgesetzt.
Derzeit gibt es an der
Grundschule I, der Grundschule II und der Grundschule Heuchling sowohl die
einfache (bis 14.00 Uhr) als auch die verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30
Uhr).
Die einfache Mittagsbetreuung
steht derzeit allen Schülern kostenfrei zur Verfügung. Für die verlängerte
Mittagsbetreuung werden derzeit 7,50 € pro gebuchtem Wochentag / Monat
berechnet. Somit ergibt sich ein Höchstbeitrag von 30,00 € je Monat. Die
Essensgebühren werden separat abgerechnet.
Im Zuge der Haushalsberatungen
für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Verwaltung von den Haushaltsreferenten
gebeten, ein Gebührenkonzept für die Mittagsbetreuung zu entwerfen. Die
Verwaltung schlägt daher die Einführung von pauschalen Gebührensätzen in Höhe
von 30,00 € für die einfache Mittagsbetreuung und in Höhe von 50,00 € für die
verlängerte Mittagsbetreuung vor (jeweils für elf Monate; ohne August). Bei
Zugrundelegung der Zahlen aus dem abgeschlossenen Haushaltsjahr 2013 ergeben
sich so bei 240 Schülern in der einfachen und 141 Schülern in der verlängerten
Mittagsbetreuung Einnahmen von rund 120.000,00 €. Die Mittagsbetreuung könnte
hierdurch nahezu kostendeckend angeboten werden.
Die Einführung bzw. Erhöhung der
Gebühren für die Mittagsbetreuung wird für den 01.01.2015 empfohlen und ist
auch so für die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2015 eingebracht. Da die Stadt
Lauf a. d. Pegnitz nicht Träger der Mittagsbetreuungen und nicht für die
Gebührenabwicklung verantwortlich ist, wurden die Gebühren nicht als
Mehreinnahmen angesetzt, sondern hat eine Verringerung der Ausgaben zur Folge.