Betreff
Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Anhebung der Hundesteuer, Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
FB 2/028/2014
Aktenzeichen
9243/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 1. Januar 2015. Damit erhöht sich der Hundesteuersatz um 15 Euro auf 65 Euro pro Hund im Kalenderjahr.

Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nach der derzeit geltenden Hundesteuersatzung vom 26. Mai 2011 erhebt die Stadt Lauf a.d.Peg. für einen Hund 50 Euro im Kalenderjahr. Die Steuer wurde nach der Euroumstellung von 38,35 Euro auf diese 50 Euro angehoben; zuletzt war die letzte Anpassung im Jahr 1993 erfolgt.

Bei derzeit 1.207 angemeldeten Hunden und dem o.g . Steuersatz erhält die Stadt Lauf a.d.Peg. jährlich rd. 61.000 Euro an Hundesteuer. Im Gegenzug wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Hundetoiletten aufgestellt, um die Straßen, Wege und vor allem auch die Freilaufplätze so gut es geht sauber zu halten.

Im Rahmen der Vorberatungen zum kommenden Haushalt 2015 wurden auch sämtliche Einnahmeansätze überprüft.

Danach soll der Hundesteuersatz ab Januar 2015 für jeden Hund um 15 Euro auf 65 Euro angehoben werden. Damit ergibt sich nach derzeitigem Stand eine jährliche Erhöhung des Einnahmeansatzes um rd. 18.000 Euro, die in den Haushaltsentwurf eingestellt wurden.

 

Die zu erlassende Änderungssatzung ist beigefügt; sie ändert die Hundesteuersatzung aus dem Jahr 2011 im Paragraphen 5 und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.