Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tauchersreuth
Vorlage
FB 3/012/2014
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Auf Grund der Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Lauf – Tauchersreuth am 29.10.2014 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

2. Kommandant                               Bürner Herbert, Tauchersreuther Hauptstraße 1

                                                           91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

 

Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion. Gegebenfalls erforderlich Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nachzuweisen.

 

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 29.10.2014 die Wahl des stellvertretenden Kommandanten der FFW Tauchersreuth statt.

 

Auf Grund der Wahl wurde

 

 

Herr Herbert Bürner,

 wohnhaft 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Tauchersreuther Hauptstr. 1

 

 

zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Wegen des im Feuerwehrrecht vorgeschriebenen Bestätigungsverfahrens durch die Gemeinde ist noch die Zustimmung des Verwaltungsausschusses erforderlich.