Betreff
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Widmungen, Einziehungen, Umstufungen
Vorlage
FB 4/025/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Widmungen, Umstufungen und Einziehungen

 

Durch den Neubau, bzw. durch die Änderung der Verkehrsbedeutung verschiedener Straßen und Wege und aufgrund der Überarbeitung des Straßenverzeichnisses anhand von aktuellen Feststellungen ist es erforderlich, verschiedene Straßen und Wege im Stadtgebiet Lauf und in den Ortsteilen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu widmen, umzustufen oder einzuziehen.

 

                                               Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Aufgrund des Art. 6 BayStrWG werden die nachstehenden Straßen und Wege mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu Ortstraßen, bzw. zu öffentlichen Feld- und Waldwegen gewidmet bzw. umgestuft. Für die öffentlichen Feld- und Waldwege und Ortsstraßen, welche ihre Verkehrsbedeutung verloren haben, wird die Absicht der Einziehung beschlossen.

 

Widmungen

 

1. Parkplatz im Ortsteil Simonshofen

 

Der Parkplatz an der Zufahrt zum Sportplatz in Simonshofen wurde im Zuge der Dorferneuerung neu hergestellt und wird im Rahmen des Gemeingebrauchs der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist dieser Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

 

Die Teilfläche des städtischen Grundstücks FlNr. 574/0 Gemarkung Simonshofen, welche im Rahmen der Dorferneuerung als Parkplatz ausgebaut wurde, wird als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet. Die gewidmete Fläche beginnt an der Einmündung

in die Kreisstraße LAU 8 bei km 0,000 und endet an der östlichen Grenze zu FlNr. 574/1 Gemarkung Simonshofen bei km 0,090.

 

 

 

2. Silberstraße

 

Die Silberstraße wurde im Zuge der Ausweisung des Gewerbegebietes Lauf-Süd II als Ortsstraße neu gebaut.

Der Straßenzug wird mit den FlNrn. 1000/17, 1000/35 und den Teilflächen FlNr 997/5 und 908/6 je Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz zur Ortsstraße gewidmet.

 

Die Streckenlänge beträgt 0,228 Km. Anfangspunkt ist an der Einmündung Oskar-Sembach-Ring; Endpunkt ist am südöstlichen Ende der Kehre.

 

 

3. Kupfergartenstraße

 

Der Parkstreifen in der Kupfergartenstraße mit der FlNr. 485/22 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz wird als Bestandteil der Kupfergartenstraße zur Ortsstraße gewidmet. Das Bestandsverzeichnis zu Blatt Nr. 121 ist entsprechend zu ergänzen.

 

4. Stichstraße „Stettiner Straße“

 

Die Stichstraße der Stettiner Straße mit der FlNr. 449/11 Gemarkung Veldershof wurde neu ausgebaut und wird zur Ortsstraße gewidmet.

Die Streckenlänge beträgt 0.055 km. Anfangspunkt ist die FlNr. 453/4 „Stettiner Straße“; Endpunkt ist an der NW-Ecke der FlNr. 449/10 Gemarkung Veldershof.

 

Umstufung

 

1. Hutstraße

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Hutstraße“, Blatt 344 im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege wurde auf der gesamten Länge von 0,150 km  ausgebaut und erfüllt nun die Merkmale einer Ortsstraße.

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Hutstraße“ (FlNr. 434/0 Gemarkung Simonshofen) wird auf gesamter Länge zur Ortsstraße aufgestuft.

Die bereits bestehende Ortsstraße „Hutstraße“ (Blatt 372 im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen) wird zugleich um diese Teilstrecke erweitert.

Neuer Endpunkt ist die Einmündung in den Veldershofer Weg. Die Länge beträgt 0,455 km.

Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

 

 

2. Alter Schönberger Weg

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Alter Schönberger Weg“ ist auf der gesamten Länge von 0,160 km ausgebaut und erfüllt tatsächlich die Funktion einer Ortsstraße. Der Straßenzug ist deshalb entsprechend der Verkehrsbedeutung auf der gesamten Länge von 0,160 km zur Ortsstraße aufzustufen.

 

Die bereits bestehende Ortsstraße „Alter Schönberger Weg“ (Blatt 361 im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen) wird zugleich um diese Teilstrecke erweitert.

Neuer Endpunkt ist die Einmündung in die Kreisstraße LAU 19. Die neue Länge beträgt 0,356 km.

Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen

 

3. Am Hirtenbühl

 

Das Teilstück von 0,048 km des öffentlichen Feld- und Waldweges Blatt Nr. 476 „Am Hirtenbühl“ erfüllt die Funktion einer Ortsstraße und wird zur Ortsstraße aufgestuft. Die bereits

bestehende Ortsstraße „Am Hirtenbühl“ (Straßenzug 375) wird um diese Teilstrecke erweitert.

Neuer Endpunkt ist die W-Grenze zu FlNr. 75 Gemarkung Heuchling. Die neue Länge beträgt 0,127 km.

Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

 

 

 

Einziehung

 

1. öffentlicher Feld- und Waldweg „Langwiesenweg“

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Langwiesenweg“, Blatt 22 im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, ist in Teilbereichen nicht mehr vorhanden und hat auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Verkehrsbedeutung mehr und ist somit auf einer Länge von 0,163 km einzuziehen

 

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu geben und 3 Monate zur Einsicht auszulegen.

 

 

2. beschränkt öffentlicher Weg „Seiboldshofer Kirchenweg“

 

Der beschränkt öffentliche Weg „Seiboldshofener Kirchenweg“, Blatt Nr. 21 im Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege, ist in der Natur nicht mehr vorhanden. Aufgrund der geänderten Wegeführung hat der Weg keinerlei Verkehrsbedeutung mehr und ist daher einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu geben und 3 Monate zur Einsicht auszulegen.

 

3. Haimendorfer Weg

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Haimendorfer Weg“ FlNr. 997/5 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz, Blatt Nr. 13 im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege,  wurde im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Lauf-Süd II überplant und ist nicht mehr vorhanden. Der Weg hat damit seine Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.

 

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 3 Monate zur Einsicht auszulegen.

 

4. Nürnberger Straße

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Nürnberger Straße“, Blatt Nr. 484 im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, ist nicht mehr vorhanden und eine Verkehrsbedeutung liegt ebenfalls nicht mehr vor.

Der Straßenzug mit einer Teilfläche der FlNr. 1379/0 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz kann daher eingezogen werden.

 

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 3 Monate zur Einsicht auszulegen.

 

5. Galgenbühlstraße (Teilstrecke)

 

Das Teilstück der Galgenbühlstraße mit der FlNr. 1428/2 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz (Straßenzug 34, Blatt 84) mit einer Länge von 0,056 km soll eingezogen werden, da jegliche Verkehrsbedeutung verloren gegangen ist.

 

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 3 Monate zur Einsicht

auszulegen.