Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt, beim Breitbandausbau im gesamten Gemeindegebiet, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, mit den Nachbargemeinden im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 10.07.2014) interkommunal zusammenzuarbeiten. Dadurch steht der Stadt Lauf a.d. Pegnitz und den Kooperationspartnern bei Erreichung des Förderhöchstbetrages eine zusätzliche Fördersumme von 50.000 Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden die nötigen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.
Zur Unterstützung des Breitbandausbaus
hat der Freistaat Bayern am 10. Juli 2014 die Richtlinie zur Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (sog. „Breitbandrichtlinie“)
veröffentlicht. Demnach können Kommunen jeweils zusätzliche Fördergelder in
Höhe von bis zu 50.000,- € erhalten, wenn wirtschaftliche Lösungen im
Breitbandausbau durch interkommunale Zusammenarbeit gesucht werden. Mit der
Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft i. S. d. Art. 4 KommZG sollen
mögliche Synergieeffekte genutzt und eine bessere Wirtschaftlichkeit durch
gemeinsame Betrachtung von Ausbaugebieten erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor: