Betreff
Laufer Breitbandinitiative, Interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden beim Breitbandausbau
Vorlage
FB 4/023/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt, beim Breitbandausbau im gesamten Gemeindegebiet, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, mit den Nachbargemeinden im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 10.07.2014) interkommunal zusammenzuarbeiten. Dadurch steht der Stadt Lauf a.d. Pegnitz und den Kooperationspartnern bei Erreichung des Förderhöchstbetrages eine zusätzliche Fördersumme von 50.000 Euro zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden die nötigen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

 

 

 

 

Zur Unterstützung des Breitbandausbaus hat der Freistaat Bayern am 10. Juli 2014 die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (sog. „Breitbandrichtlinie“) veröffentlicht. Demnach können Kommunen jeweils zusätzliche Fördergelder in Höhe von bis zu 50.000,- € erhalten, wenn wirtschaftliche Lösungen im Breitbandausbau durch interkommunale Zusammenarbeit gesucht werden. Mit der Bildung einer Einfachen Arbeitsgemeinschaft i. S. d. Art. 4 KommZG sollen mögliche Synergieeffekte genutzt und eine bessere Wirtschaftlichkeit durch gemeinsame Betrachtung von Ausbaugebieten erreicht werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor: