Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss beschließt,
- dass Anträge zur Übernahme von
Parkplatzgebühren künftig gemäß / nicht gemäß der Zuschüsse für die Nutzung
städtischer Immobilien (hier: 7.b. Zuschüsse für Miete bzw. Nutzung anderer
stadteigener Immobilien) behandelt werden.
- dem CVJM Lauf e.V. die Parkgebühren nicht zu
erlassen / in Höhe von 75 % zu erlassen.
(Die erforderlichen Mittel sind in den
nächsten Jahren jeweils unter HHSt 0. 4609.7099 zur Verfügung zu stellen.)
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Der CVJM Lauf e.V.
bittet mit Schreiben vom
Explizit geht es um die Übernahme der Stellplatzgebühr für den neuen Vereinsbus am Parkplatz Pegnitzwiesen, der für die vielschichtige Arbeit des CVJM Lauf e.V. notwendig geworden ist (Anschaffung auch durch die Stadt Lauf bezuschusst). Kostenfreie Parkflächen stehen in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim nicht zur Verfügung.
Ein Zuschuss für die Nutzung städtischer Flächen ist in den 2011 verabschiedeten Förderrichtlinien für Vereine in der Stadt Lauf so nicht vorgesehen. Er könnte jedoch adäquat zu einem Zuschuss für die Nutzung städtischer Immobilien (hier: 7.b. Zuschüsse für Miete bzw. Nutzung anderer stadteigener Immobilien) behandelt werden.
In den Richtlinien wird im Grundsatz explizit ausgeführt, vor allem die Jugendarbeit verstärkt fördern zu wollen. Dieses Kriterium wird hier auf jeden Fall erfüllt. Auch in der Vergangenheit wurden bereits Parkgebühren übernommen (z.B. Diakonie und Lebenshilfe im Parkhaus Simonshofer Straße).
Gemäß dieser Richtlinie soll die Eigenbeteiligung des Vereins 25 % der ortsüblichen Miete betragen. Diese beläuft sich dann auf aktuell 30,00 € pro Jahr (25 % aus monatlich 10,00 €, insgesamt 120,00 €), der Zuschussbetrag also aktuell 90,00 € pro Jahr.
Hiermit liegt eine erstmalige Beantragung zur Übernahme von Parkgebühren seit Beschluss der neugefassten Richtlinien vor. Die Verwaltung bittet um Beschluss durch das Gremium, ob die vorhandenen Richtlinien auch dafür entsprechend ausgelegt werden sollen (quasi richtliniengemäßer Antrag) oder Anträge außerhalb der Richtlinien einzeln zu entscheiden sind (Belegung stadtzentrumsnaher, kostenpflichtiger Parkplätze).
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss wären im laufenden Haushaltsjahr und den nächsten Haushaltsjahren unter HHSt 0.4609.7099 zur Verfügung zu stellen.