Betreff
Vorberatung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
FB 1/065/2014
Art
Informationsvorlage_alt2

 

 

Die Verwaltung wurde vom Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beauftragt, sich mit den aktuellen Kosten eines städtischen Kindertagesstättenplatzes zu befassen. Ebenfalls wurde von den freien Trägern von Kindertagesstätten in Lauf a.d.Pegnitz bereits mehrfach der Wunsch einer Überarbeitung der städtischen Gebühren geäußert.

 

Zur Berechnung der Kosten eines städtischen Kindertagesstättenplatzes wurden die Ausgaben und Einnahmen aus dem abgeschlossenen Haushaltsjahr 2013 herangezogen. Hier wurden alle laufenden Ausgaben in Abzug zu den laufenden Einnahmen der Kindertagesstäten gebracht. Zu den laufenden Ausgaben wurden pauschal 5.000 Euro für bewegliches Anlagevermögen pro Einrichtung hinzugerechnet, um auf kurzfristig notwendige Anschaffung reagieren zu können. Festzustellen bleibt somit, dass ein Kindertagesstättenplatz in einer städtischen Kinderkrippe rund 550 Euro pro Monat und in einem städtischen Kindergarten rund 350 Euro pro Monat kostet.

 

Im Hinblick darauf, dass eine Gemeinde grundsätzlich kostendeckend arbeiten soll, sollte die Gebührensatzung in jedem Fall angepasst werden. Im Falle von Kindertageseinrichtungen, die als soziale Einrichtungen anzusehen sind, kann der Grundsatz der vollen Kostendeckung ausnahmsweise vernachlässigt werden. Somit haben die Gemeinen bei der Ausgestaltung ihrer Gebührensätze einen relativ weiten Ermessensspielraum. Es bleibt der Gemeinde selbst überlassen, in welcher Weise sie dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Praktikabilität Rechnung tragen will. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es eine Gebührenstaffelung geben muss. Pro Stundenkategorie ist jeweils ein gesonderter Betrag festzusetzen. Laut dem gesetzlichen Kommentar gilt eine Steigerung um jeweils 10 % hierfür als angemessen.

 

Hinsichtlich der Ermäßigungen schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Änderung vor. Aktuell wird das zweite Kind um die Hälfte ermäßigt und ab dem dritten Kind werden keine Gebühren mehr erhoben. Hier sollte eine Regelung getroffen werden, bei der jedes weitere Kind um ein Drittel ermäßigt.

 

In einer Neufassung der Gebührensatzung sollte auch das Essensgeld geregelt werden. Hier sollten feste Essenspauschalen eingeführt werden, die durch den jeweiligen Essenspreis multipliziert mit durchschnittlich 15 Anwesenheitstagen errechnet werden. Da bei einer festen Pauschale keine Abrechnung mehr erfolgt, würde dies eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung darstellen. Aktuell gibt es bereits Pauschalen für das Mittagessen, die jedoch abgerechnet werden. Bei der Abrechnung war festzustellen, dass bei fiktiven 15 Anwesenheitstagen die Einnahmen die Ausgaben decken.

 

Die Verwaltung bittet um Beratung.