Betreff
Förderung der Neubaukosten des Montessori Kinderhauses Simonshofen, Antrag auf Auszahlung von 95 v.H. der bewilligten Zuwendungen
Vorlage
FB 2/021/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Abweichend von der Regelung in der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen“ wird die mit Bescheid der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 21.05.2013 bewilligte Zuwendung bis zu einem Betrag i.H.v. 530.700 EUR (= 95 v.H. der Gesamtzuwendung) an den Bauherrn ausgezahlt. Die Restzahlung von 5 v.H. erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Mittelfranken.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2013 wurde der Baumaßnahme zur Errichtung einer eingruppigen Einrichtung (1 Krippegruppe) mit 12 Plätzen und weiteren Räumen zur gemeinsamen Nutzung durch die gesamte Einrichtung Integratives Montessori Kinderhaus (1 Krippe- und 3 Kindergartengruppen) durch den privaten Investor Maiß zugestimmt. Weiterhin hat die Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Übernahme eines Baukostenzuschusses gemäß ihrer „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen“ i.H.v. 80 v.H. der zuweisungsfähigen Kosten für den Kindergartenbereich bzw. den gesetzlich vorgeschriebenen Baukostenzuschuss nach Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ für die Krippe beschlossen.

Mit Bescheiden der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurden Zuwendungen i.H.v. 351.630,90 EUR für den Bau der Kinderkrippe und 207.003,46 EUR für die Erweiterung des bestehenden Kindergartens bewilligt. Davon wurden bisher 80 v.H. (446.900 EUR) an den Bauherrn ausgezahlt.

 

Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen und der Verwendungsnachweis liegt der Regierung von Mittelfranken vor. Die vorläufigen Gesamtbaukosten (ohne Ausstattung) betragen 671.715,88 EUR (gemäß Kostenberechung: 659.086,68 EUR). Gemäß Richtlinie der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erfolgt die Auszahlung des Restzuschusses (20 v.H., 111.734,36 EUR) nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Mittelfranken. Die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz durch die Regierung in Mittelfranken ist ebenfalls bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises auf 80 v.H. begrenzt.

 

Nachfragen bei der Regierung von Mittelfranken ergaben, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Dies führt zu einer längeren Vorfinanzierungszeit durch den Bauherrn und dementsprechend zu einer höheren Belastung des Kindergartenträgers. Um diese Belastung zu minimieren, hat der Bauherr Herr Maiß bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz mündlich beantragt, den Einbehalt von 20 v.H. so weit wie möglich zu reduzieren.

In Absprache mit der Regierung von Mittelfranken ist es möglich, den Einbehalt von 20 v.H. auf 5 v.H. zu senken, um die Belastung für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu minimieren. Dementsprechend könnte auch eine Auszahlung an Herrn Maiß von zusätzlich 15 v.H. (83.800 EUR) erfolgen. Gründe, die gegen eine Senkung des Einbehalts sprechen, liegen nicht vor.

Die restlichen 5 v.H. werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.