Betreff
Musikalische Früherziehung durch die Musikschule als konzeptionell verankertes Angebot in der Kunigunden-Kindertagesstätte
Vorlage
FB 1/062/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt eine unbefristete konzeptionell verankerte Kooperation zwischen der Kunigunden-Kindertagesstätte und der Musikschule. Ab dem Kindertagesstättenjahr 2014/2015 wird in der Kunigunden-Kindertagesstätte die Musikalische Früherziehung durch die städtische Sing- und Musikschule angeboten. Der Eigenanteil pro Unterrichtseinheit beträgt 2,00 Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Die Mindestteilnehmerzahl wird auf fünf Kinder, die Höchstteilnehmerzahl auf zwölf Kinder festgesetzt. Die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2014 in Höhe von 530,00 Euro je Gruppe werden als überplanmäßige Ausgaben auf der Haushaltsstelle 0.4642.6369 verbucht. Die voraussichtlichen Einnahmen im Jahr 2014 in Höhe von 240,00 Euro werden auf der Haushaltsstelle 0.4642.1102 als außerplanmäßige Einnahmen verbucht. Die restlichen Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt 2015 zu veranschlagen.

 

 

Kinder handeln von Geburt an musikalisch. Mit Neugier und Faszination begegnen sie der Welt der Musik. In frühen Jahren vermögen Kinder Musik frei und mühelos zu lernen – wie eine Sprache. Bereits seit dem Kindertagesstättenjahr 2009/2010 findet in zwei städtischen Kindertagesstätten eine Zusammenarbeit mit der städtischen Sing- und Musikschule Lauf a.d. Pegnitz statt.

 

Im Hinblick auf den räumlichen Bezug der neuen Sing- und Musikschule und der Kunigunden-Kindertagesstätte ist es angedacht eine dauerhafte Kooperation der beiden Einrichtungen konzeptionell in der Konzeption der Kunigunden-Kindertagesstätte zu verankern. Aus diesem Grund sollte die Musikalische Früherziehung analog wie in den beiden anderen Einrichtungen der Stadt Lauf auch in dieser Einrichtung angeboten werden.

 

Somit würde eine Lehrkraft der Sing- und Musikschule einmal wöchentlich die Musikalische Früherziehung in der Kindertagesstätte anbieten. Diese Förderung sollte ebenfalls in Kleingruppen mit mindestens fünf Kindern und maximal zwölf Kindern angeboten werden Die monatlichen Personalkosten für wöchentlich eine Unterrichtsstunde à 45 Minuten belaufen sich derzeit auf 53,00 Euro. Dies wären pro Gruppe jährliche Kosten von rund 2.014,00 Euro. Um allen Kindern dieses Zusatzangebot ermöglichen zu können, sollte die Gebühr für eine Unterrichtsstunde nicht mehr als 2 Euro betragen. Die Musikalische Früherziehung sollte nur außerhalb der Ferienzeiten angeboten werden. Dies wären dann pro Jahr 38 Einheiten. Bei einer Gruppe mit 12 Kindern würden sich somit Einnahmen in Höhe von 912 Euro ergeben. Somit würde die Stadt Lauf einen Anteil von 1.102,00 Euro pro Jahr und Gruppe tragen. Aktuell ist davon auszugehen, dass in jedem Fall zwei Gruppen in der Einrichtung zustande kommen werden. Dementsprechend würden sich die Einnahmen und Ausgaben erhöhen.