Betreff
Radweg Lauf - Altdorf - Teilabschnitt im Stadtgebiet Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
BA/079/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss beschließt:

 

1.      Die Ergänzung des Radwegenetzes im Stadtgebiet von Lauf a.d. Pegnitz als Teilstück des städteverbindenden Radweges Lauf – Altdorf parallel zur Staatsstraße 2240 soll im Jahre 2010 realisiert werden.

 

2.      Die Gesamtbaukosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 350.000 €, eine Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von 80 % dieser Kosten kann vorausgesetzt werden.

 

3.      Der Eigenanteil der Stadt Lauf in Höhe von 70.000 € wird in den Haushaltsentwurf 2010 eingeplant.

Eine Radwegverbindung zwischen Lauf und Altdorf entlang der Staatsstraße 2240 ist ein langgehegter Wunsch der hier beteiligten Städte und Gemeinden.

 

Seit Jahren wird versucht, eine Lösung zu finden und es gab mehrere Gespräche auf interkommunaler Ebene, auch mit dem Landkreis Nürnberger Land.

 

Im Oktober 2008 hat Herr Landrat Kroder die Oberste Baubehörde beim Innenministerium gebeten, dem Staatl. Bauamt Nürnberg einen Planungsauftrag für einen durchgehenden Radweg zwischen Lauf und Altdorf zu erteilen. Dieser Antrag wurde in der Antwort der Obersten Baubehörde vom 05.12.2008 allerdings ablehnend beschieden mit der Begründung, dass die vom Freistaat Bayern vorgesehenen Haushaltsmittel bis zum Jahr 2013 für bereits eingeplante Maßnahmen ausgeschöpft sind, so dass keine Möglichkeit besteht, diesen Radweg von Lauf nach Altdorf in absehbarer Zeit zu finanzieren.

 

Daraufhin fand im Februar 2009 eine gemeinsame Besprechung mit dem Landrat und den Bürgermeistern der beteiligten Städte und Gemeinden statt, um die weitere Vorgehensweise zu beraten. Ergebnis war hier, dass in einem gemeinsamen Appell beim Staatsminister des Inneren, Herrn Jochen Herrmann, vorgesprochen werden sollte, um die Dringlichkeit dieses Vorhabens zu untermauern und eventuell doch noch eine positive Entscheidung zu erhalten.

 

Weiterhin wurde angedacht, dass eine Konzeptplanung für diese Radwegtrasse erstellt wird. Kostenträger wären hier allerdings die einzelnen betroffenen Städte und Gemeinden.

 

Darüber hinaus hat sich Herr 1. Bürgermeister Bisping anlässlich eines Treffens mit dem Innenminister bei einer Veranstaltung in einem direkten Schreiben an ihn gewandt, um ihm noch einmal über die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieser Maßnahme zu berichten und  um eine Änderung der bisherigen Haltung gebeten.

 

Eine Antwort auf dieses Schreiben vom 12.05.2009 steht noch aus.

 

Zwischenzeitlich wurden die Verwaltung allerdings über den Bayerischen Städtetag bzw. Bayerischen Gemeindetag auf ein Schreiben der Obersten Baubehörde vom Mai d.J. hingewiesen, in dem ein neues Förderprogramm, das der Bayerischen Landtag am 02.04.2009 im Rahmen des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2009 beschlossen hat, vorgestellt wird. In diesem Programm sind für die Jahre 2009 und 2010 jeweils 17,9 Mio. € vorgesehen, die für Straßenbaumaßnahmen bei Staatsstraßen oder im Zuge von Staatstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast durchgeführt werden.

 

Dazu zählen die Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeindestraßen und eben auch der Bau von unselbständigen Geh- und Radwegen oder alleinigen Radwegen an Staatsstraßen.

 

Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinde als Baulastträger auftritt und die Kosten übernimmt.

 

Dazu gibt der Freistaat Bayern im Rahmen dieses FAG-Sonderbaulastprogrammes Zuschüsse zwischen 75 und 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Aufgrund dieser Situation war die Verwaltung der Auffassung, dass hier diese Chance ergriffen und das Teilstück des Radweges Lauf – Altdorf innerhalb des Stadtgebietes von Lauf a.d. Pegnitz in Angriff genommen werden sollte.

 

Deshalb wurde ein Planungsauftrag für einen Entwurfsplan, der für die Förderung Voraussetzung ist, in Auftrag gegeben.

 

Das Teilstück dieses Radweges beginnt nach der Überführung der Altdorfer Straße über die BAB A9 im Bereich der Einfahrtspange in die Bundesstraße B14 bzw. in die Autobahn. Er soll auf der Westseite der Staatsstraße weitergeführt werden über die Einmündung „Letten“ und dann weiter bis zur Kreuzung der Staatsstraße 2240 mit der Kreisstraße LAU 19 Röthenbach-Schönberg. Hier ist auch in etwa die Grenze des Stadtgebietes von Lauf erreicht.

 

Dieses Teilstück hat eine Länge von ca. 1,8 km ist und wird von den Gesamtkosten her auf ca. 350.000 € geschätzt.

 

Nach Rücksprache bei der Regierung von Mittelfranken kann die Stadt Lauf hier einen Fördersatz von 80 % erwarten, so dass 280.000 € Zuschuss gewährt werden und sich der Eigenanteil der Stadt Lauf noch auf 70.000 € belaufen würde.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Möglichkeit mit der sehr guten Förderung unbedingt ergriffen und die Radwegbaumaßnahme im Jahre 2010 durchgeführt werden sollte. Dies ist auch wichtig, weil an das Sonderförderprogramm die Bedingung geknüpft ist, dass bis 31.12.2010 mit dem Bau begonnen worden sein muss.

 

Der für die Stadt anfallenden Eigenanteil in Höhe von 70.000 € sollte in den Haushaltsentwurf 2010 aufgenommen werden.