Betreff
Radweg Röthenbacher Straße (UAS vom 02.12.2008)
Vorlage
BA/078/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss beschließt, den Radweg Hermannstraße/Röthenbacher Straße nur noch stadteinwärts verpflichtend mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zu beschildern.

 

Stadtauswärts wird keine Benutzungspflicht festgesetzt. Durch die Beschilderung mit Zeichen 239 StVO (Fußweg) und Zusatzschild „Radfahrer frei“ wird dem Radfahrer erlaubt, auch stadtauswärts auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu fahren oder alternativ auch die Fahrbahn zu benutzen.

 

In der Umweltausschuss-Sitzung vom 02.12.2008 wurde diskutiert, ob die Benutzungspflicht für den gemeinsamen Fuß- und Radweg in der Röthenbacher Straße aufgehoben werden soll. Zur weiteren Entscheidung sollte hierzu eine Verkehrszählung durchgeführt werden.

 

Am 07.05.2009 wurde in der Röthenbacher Straße (B 14 Brücke) und in der Hermannstraße (zwischen Friedhofstraße und Holzgartenstraße) eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurde insbesondere der Radverkehr dahingehend erfasst, ob die Radfahrer auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg fahren oder lieber auf der Fahrbahn. Die Zählung wurde in der Zeit von 15.00 bis 19.00  Uhr durchgeführt. Tatsächlich wurden die Radfahrer wie folgt gezählt:

 

Straße

auf dem Radweg

auf der Fahrbahn

Summe

Röthenbacher Straße einwärts

91

23

114

Röthenbacher Straße auswärts

81

31

112

Gesamt

172

54

226

 

Hermannstraße einwärts

76

25

101

Hermannstraße auswärts

54

29

83

Gesamt

130

54

184

 

 

Aufgrund des Zählergebnisses kann festgestellt werden, dass die meisten Radfahrer (76 % Röthenbacher Straße, 70 % Hermannstraße) den gemeinsamen Fuß- und Radweg benutzen.

 

Weiter ist erkennbar, dass der Radweg im Bereich Röthenbacher Straße die höhere Zahl an Radfahrern aufweist. Dies dürfte auf den Ziel- und Quellverkehr zu dem dortigen Einkaufsmarkt zurückzuführen sein.

 

Stadteinwärts (also in Fahrtrichtung der anliegenden Fahrbahn) wird der gemeinsame Fuß- und Radweg stärker genutzt, während stadtauswärts (sozusagen gegen die Fahrtrichtung) – wenn auch nicht wesentlich - mehr Radler die Fahrbahn benutzen.

 

Es wird zusammenfassend festgestellt, dass die deutliche Mehrheit der Radfahrer das Angebot des gemeinsamen Fuß- und Radweges nutzt. Es ist auch nicht anzunehmen, dass bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht sich das Verhältnis Radfahrer Radweg/Straße wesentlich ändert. Dies ist nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde auf die relativ hohen Fahrzeugverkehrszahlen (Röthenbacher Straße DTV 15.400, Hermannstraße DTV 11.375) zurückzuführen.

 

Im Hinblick auf die beschlossene Verkehrsregelung für die geplante Umgestaltung Nürnberger Straße, bei der die Benutzungspflicht für den Radweg stadtauswärts (gegen die Fahrtrichtung) nicht vorgesehen ist, könnte in der Hermannstraße/Röthenbacher Straße ähnlich verfahren werden. Dies bedeutet, dass der Weg stadtauswärts mit Zeichen 239 StVO (Fußweg) und dem Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert wird. Der Radfahrer kann dann stadtauswärts den gemeinsamen Fuß- und Radweg benutzen, muss dies aber nicht tun. Stadteinwärts (in Fahrtrichtung) sollte die Benutzungspflicht aber beibehalten werden.