Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss beschließt, den Radweg Hermannstraße/Röthenbacher Straße nur noch stadteinwärts verpflichtend mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zu beschildern.
Stadtauswärts wird keine Benutzungspflicht festgesetzt. Durch die Beschilderung mit Zeichen 239 StVO (Fußweg) und Zusatzschild „Radfahrer frei“ wird dem Radfahrer erlaubt, auch stadtauswärts auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu fahren oder alternativ auch die Fahrbahn zu benutzen.
In der Umweltausschuss-Sitzung vom 02.12.2008 wurde diskutiert, ob die
Benutzungspflicht für den gemeinsamen Fuß- und Radweg in der Röthenbacher
Straße aufgehoben werden soll. Zur weiteren Entscheidung sollte hierzu eine
Verkehrszählung durchgeführt werden.
Am 07.05.2009 wurde in der Röthenbacher Straße (B 14 Brücke) und in der
Hermannstraße (zwischen Friedhofstraße und Holzgartenstraße) eine
Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurde insbesondere der Radverkehr
dahingehend erfasst, ob die Radfahrer auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg
fahren oder lieber auf der Fahrbahn. Die Zählung wurde in der Zeit von
Straße |
auf dem Radweg |
auf der Fahrbahn |
Summe |
Röthenbacher Straße einwärts |
91 |
23 |
114 |
Röthenbacher Straße auswärts |
81 |
31 |
112 |
Gesamt |
172 |
54 |
226 |
Hermannstraße einwärts |
76 |
25 |
101 |
Hermannstraße auswärts |
54 |
29 |
83 |
Gesamt |
130 |
54 |
184 |
Aufgrund des Zählergebnisses kann festgestellt werden, dass die meisten
Radfahrer (76 % Röthenbacher Straße, 70 % Hermannstraße) den gemeinsamen Fuß-
und Radweg benutzen.
Weiter ist erkennbar, dass der Radweg im Bereich Röthenbacher Straße die
höhere Zahl an Radfahrern aufweist. Dies dürfte auf den Ziel- und Quellverkehr
zu dem dortigen Einkaufsmarkt zurückzuführen sein.
Stadteinwärts (also in Fahrtrichtung der anliegenden Fahrbahn) wird der
gemeinsame Fuß- und Radweg stärker genutzt, während stadtauswärts (sozusagen
gegen die Fahrtrichtung) – wenn auch nicht wesentlich - mehr Radler die
Fahrbahn benutzen.
Es wird zusammenfassend festgestellt, dass die deutliche Mehrheit der
Radfahrer das Angebot des gemeinsamen Fuß- und Radweges nutzt. Es ist auch
nicht anzunehmen, dass bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht sich das
Verhältnis Radfahrer Radweg/Straße wesentlich ändert. Dies ist nach Auffassung
der Straßenverkehrsbehörde auf die relativ hohen Fahrzeugverkehrszahlen
(Röthenbacher Straße DTV 15.400, Hermannstraße DTV 11.375) zurückzuführen.
Im Hinblick auf die beschlossene Verkehrsregelung für die geplante
Umgestaltung Nürnberger Straße, bei der die Benutzungspflicht für den Radweg
stadtauswärts (gegen die Fahrtrichtung) nicht vorgesehen ist, könnte in der
Hermannstraße/Röthenbacher Straße ähnlich verfahren werden. Dies bedeutet, dass
der Weg stadtauswärts mit Zeichen 239 StVO (Fußweg) und dem Zusatz „Radfahrer
frei“ beschildert wird. Der Radfahrer kann dann stadtauswärts den gemeinsamen
Fuß- und Radweg benutzen, muss dies aber nicht tun. Stadteinwärts (in
Fahrtrichtung) sollte die Benutzungspflicht aber beibehalten werden.