Betreff
Ortsdurchfahrt Neunhof, a) Antrag der CSU Stadtratsfraktion auf Einrichtung einer mobilen Signalanlage b) Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt (BAS 10.12.2013)
Vorlage
FB 5/042/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Von dem Gutachten und den Vorschlägen zur Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Neunhof wird Kenntnis genommen.

 

Die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen

 

-       Minikreisverkehr am Knotenpunkt Ochsenkopfstraße

-       Fahrbahnverschwenkung in der Ortsmitte

-       Durchgehender Gehweg und

-       Einführung von flächendeckend Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt

 

sollen weiter verfolgt und im Hinblick auf Realisierbarkeit und Kosten näher untersucht werden.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Rahmen einer Infoveranstaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen und im Rahmen der weiteren Untersuchungen Stellungnahmen von den betroffenen Fachbehörden einzuholen.

 

Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorgelegt.

 

In der Bauausschuss-Sitzung vom 10.12.2013 hat der Ausschuss beschlossen, die genannten Anträge der Stadtratsfraktionen zurückzustellen und ein Gutachten zur Ortsdurchfahrt zu in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten wird nun dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss  vorgestellt. Das Gutachten selbst ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Zur Beurteilung der Verkehrssituation wurde neben Geschwindigkeitsmessungen auch der querende Fußgängerverkehr erfasst und Unfalldaten ausgewertet. Dies erfolgte mittels einer Videoanlage, mit der große Teile der Ortsdurchfahrt aufgenommen wurden. Neben der Bestandserhebung wurden auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Ortsdurchfahrt untersucht.

 

Als Ergebnis stellt das Gutachten zunächst fest, dass die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Signalanlagen oder „Zebrastreifen“)in der Ortsdurchfahrt grundsätzlich nicht empfohlen werden kann. Insofern wird hier auch die bisherige Meinung der Verwaltung bestätigt, dass aufgrund der Verkehrszahlen keine Fußgängerüberwege dieser Art eingerichtet werden können. Ein weiterer Grund für die ablehnende Haltung der Verwaltung gegenüber von Fußgängerüberwegen begründet sich auch darin, dass trotz einer Vielzahl von Ortsterminen mit allen möglichen Beteiligten kein geeigneter Ort zu finden war, an dem eine Querungshilfe sinnvoll und vor allem sicher eingerichtet werden kann. Vor allem in der Neunhofer Hauptstraße ist durch die zahlreichen Kurven in der Ortsdurchfahrt die notwendige frühzeitige Erkennbarkeit einer Querungshilfe nicht gewährleistet.

 

Gleichwohl weist das Gutachten verschiedene Handlungsempfehlungen für die Ortsdurchfahrt auf, die – je nach Entscheidung des Ausschusses – umgesetzt werden könnten. Alle Maßnahmen lassen sich auch einzeln durchführen, wodurch sich Erkenntnisse zur Wirkung der jeweiligen Maßnahme feststellen lassen.

 

Maßnahme 1: Errichtung eines Minikreisverkehrs am Knotenpunkt Ochsenkopfstraße (Abb. 5)

 

Mit dem Kreisverkehr könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang aus Richtung Lauf erreicht werden. Die im Plan eingezeichneten Inseln sind keine gesicherten Querungshilfen, sondern nur überfahrbare Aufpflasterungen. Aufgrund der notwendigen Schleppkurven und dem vorhandenen Raum ist der Kreisverkehr nur in dieser Form möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme 1 zunächst im Hinblick auf die Realisierbarkeit und die zu erwartenden Kosten detailliert untersuchen zu lassen.


 

Maßnahme 2: Fahrbahnverschwenkungen in der Ortsmitte (Abb. 6)

 

Die dort vorgesehenen Inseln sind ebenfalls keine gesicherten Fußgängerquerungen, da sie ebenfalls aufgrund der Schleppkurven für LKW’s und größere landwirtschaftliche Fahrzeuge überfahrbar bleiben müssen. Außerdem ist die Verschwenkung in Höhe der Weiherstraße sehr ausgeprägt. Deshalb ist zu befürchten, dass die Aufpflasterung regelmäßig auch vom PKW Verkehr überfahren werden. Die Verwaltung sieht die Schutzfunktion für querende Fußgänger deshalb sehr skeptisch. Regelmäßig überfahren werden die Aufpflasterungen ohnehin durch den Ein- oder abbiegenden Verkehr, es sei den, es werden Abbiegever- oder Gebote angeordnet. Dies dürfte aber nicht im Interesse der Neunhofer Bürger oder Anlieger sein.

 

Seitens der Verwaltung wird hier als Variante zusätzlich zu den Empfehlungen aus dem Gutachten  vorgeschlagen, die doppelten Aufpflasterungen (Inseln) zusammen zu fassen und in Höhe der Einmündung Weiherstraße nur eine der Aufpflasterungen vorzusehen. Wenn dabei auf der Südseite der Neunhofer Hauptstraße der bestehende Gehweg nicht verbreitert wird, könnte der Fahrbahnversatz etwas reduziert werden und dadurch weniger über die Aufpflasterung gefahren werden. Die Durchfahrt der Weiherstraße zur Neunhofer Hauptstraße könnte sogar als Fußgängerbereich ausgewiesen werden. Damit könnte die platzartige Fläche aufgewertet werden und bietet zusätzlichen Schutz für die Fußgänger.

 

Maßnahme 3 Aufmerksamkeitsflächen (Abb. 7.1 und Abb. 7.2)

 

Durch Belagswechsel (evtl. auch nur farblich) soll die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer erhöht werden. Ob die Maßnahme den gewünschten Erfolg bring, lässt sich seitens der Verwaltung nicht beurteilen. Wichtig wäre auf jeden Fall, dass durch einen evtl. Belagswechsel (z.B. Pflaster) keine höheren Verkehrsgeräusche entstehen.

 

Die Beschilderung mit Zeichen 133 StVO wird seitens der Verwaltung skeptisch gesehen, weil Fußgängerquerungen in der gesamten Ortsdurchfahrt stattfinden. Außerdem sollen Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden, wo auch der umsichtige Kraftfahrer mit einer Gefahr rechnen muss, die er nicht erkennen kann. Innerhalb von Ortsdurchfahrten muss aber jeder Kraftfahrer mit Fußgängerquerungen der Fahrbahn überall rechnen. Aufgrund der ermittelten Zahlen kann auch nicht von einem vergleichsweise hohen Querungsbedarf gesprochen werden.

 

Maßnahme 4: Ausweisung einer alternative Freizeitroute für Radfahrer (Abb. 4)

 

Die Ausweisung einer alternativen Streckenführung für Radfahrer wäre einfach umzusetzen, da nur Schilder angebracht werden müssten. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Vorschlag aber nicht praktikabel, da der Radfahrer auf den steilen Fahrweg zwischen Sportplatz und der Straße „Am Kirschgarten“ geführt werden würde, der aber weder bergauf noch bergab für Radfahrer besonders empfehlenswert ist.

 

Maßnahme 5: Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Beerbacher Weg. (Abb. 8)

 

Dieser Vorschlag wäre im Zusammenhang mit der Weiterführung des Radwegs nach Eckental umzusetzen und stellt einen sinnvollen Abschluss/Beginn des Radwegs zwischen Neunhof und Eckental dar. Zudem könnte durch die Querungshilfe – in diesem Fall auch eine wirkliche Hilfe - eine Übergangsmöglichkeit für Fußgänger aus dem Bereich Beerbacher Weg/Am Pflüger geschaffen werden. Zudem wird für den Fahrverkehr die Ortseingangssituation verdeutlicht.

 

Maßnahme 6: Durchgehender Gehweg

 

Auch seitens der Verwaltung werden hier Möglichkeiten gesehen, bis auf wenige Ausnahmen  einen durchgängigen Gehweg zu schaffen. Die Ausnahmen sind z.B. in der Neunhofer Hauptstraße bei den Anwesen 4 – 12, bei der Sparkasse oder beim Welserschloss. Hier muss erst noch geprüft werden, ob die Straßengeometrie die Anlage eines Gehweges ermöglicht (Kurven, Fahrbahnbreite, Sichtbarkeit u.s.w.).

 

Maßnahme 7: Flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt

 

Das Gutachten schlägt vor, aufgrund der wenigen gestalterischen Möglichkeiten in der Ortsdurchfahrt Neunhof flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Ortsdurchfahrt Neunhof nach wie vor eine Staatsstraße ist und die dafür notwendige verkehrsrechtliche Anordnung ausschließlich vom Landratsamt Nürnberger Land angeordnet werden kann.

 

Die Verwaltung bittet den Ausschuss, das vorliegende Gutachten zur Kenntnis zu nehmen. Da das Thema in der Bevölkerung Neunhofs sehr intensiv und kontrovers diskutiert wird, sollte vor der Umsetzung bestimmter Maßnahmen eine Bürgerbeteiligung vorgesehen werden. Zudem sollten die zuständigen Fachbehörden ebenfalls um eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gebeten werden.