Betreff
Radwegenetz in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz Verbesserungs und Ergänzungsmaßnahmen - Umsetzungen der Punkte der UAS vom 29.07.2008
Vorlage
BA/077/2009
Art
Informationsvorlage_alt2

Die Umweltausschuss-Sitzung am 29.07.2008 wurde als „Radtour“ gestaltet und dabei verschiedene Punkte zur Ergänzung und Überprüfung des Radwegenetzes angesprochen und begutachtet. Aus dieser Sitzung wurden nachstehende Punkte umgesetzt oder auf den Weg gebracht:

 

 

Beschilderung Radwegenetz:

 

Die Beschilderung für den Fünf-Flüsse-Radweg und für den Paneuropa-Radweg wurde erneuert und den Vorgaben der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen) angepasst. Die Umstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Nürnberger Land und den anderen beteiligten Gemeinden des Unteren Pegnitztales. Damit ist eine durchgehende und einheitliche Beschilderung der Fernradwege gewährleistet. Die Schilder wurden federführend von der Stadt Lauf beschafft.

 

Eine weitergehende Beschilderung zu den Ortsteilen und innerhalb des Stadtgebietes ist in Vorbereitung und wird in Laufe des Jahres noch umgesetzt.

 

 

Fünf-Flüsse-Radweg und Paneuropa-Radweg

Nach der Paneuropa-Radweg als neuer Fernradweg ausgewiesen wurde und im Bereich Unteres Pegnitztal auf die Trasse des Fünf-Flüsse-Radweges gelegt wurde, war es sinnvoll, den Flüsse-Radweg zu verlegen. Dies wurde mittlerweile umgesetzt; der Fünf-Flüsse-Radweg wird jetzt über Röthenbach geführt und kommt über einen Feldweg und die Straße „Im Reis“ nach Lauf. Der Feldweg westlich der Kläranlage wurde den Anforderungen an einen Fernradweg angepasst. Der Paneuropaweg führt entlang der B 14 und kommt beim Bräunleinsknoten ins Stadtgebiet. Auch dort wurde baulich eine Durchfahrt von der Pegnitzstraße zur Langwiesenstraße angelegt, damit die Radfahrer verkehrsärmere Wege benutzen können. Beide Radwege werden in der Sichartstraße wieder zusammengeführt (Industriemuseum!) und über den Marktplatz geführt. Damit wird der Radfahrer direkt in die Stadt geführt und soll zum Aufenthalt angeregt werden.

 

 

Marktplatz

Die Fahrradständer für den Marktplatz sind bestellt. Es wurden Modelle ausgewählt, die vom ADFC empfohlen wurden. Die Aufstellung der Fahrradständer erfolgt nach den Festen.

 

 

Simonshofer Straße/Einmündung Urlasstraße

Die Radfahrerfurt wurde zurückversetzt (Kosten für die Maßnahme ca. 25.000 €).

 

 

Simonshofer Straße/Hersbrucker Straße/Briver Allee

Eine Radwegüberführung über die Hersbrucker Straße bei Fa Klisch in Rotmarkierung ist nicht zulässig, da der Radfahrer das Lichtsignal beachten muss und kein Vorfahrtsrecht hat. Dies würde nur zu Irritationen führen, vor allem, wenn die Ampel abgeschaltet ist. Der Radfahrer könnte davon ausgehen, dass er – wie an allen anderen roten Einmündungsüberführungen – Vorfahrt hat.

 

Bei der Fußgängerampel wird das Radfahrersymbol mit aufgenommen.

 

 

Querungshilfe Briver Allee/Nyköpinger Straße

Auch hier kann keine Rotmarkierung erfolgen, da der querende Radfahrer keinen Vorrang hat.

 

 

Radwege im Bereich EWS:

Die Beschilderung wurde im Rahmen der oben genannten Maßnahme optimiert. Die Radfahrerfurt über die Zufahrt zum EWS Parkhaus wurde erneuert.

 

 

Sichtverbesserung bei der Einmündung Weigmannstraße:

Die dortigen Büsche wurden zurückgeschnitten.

 

 

Weigmannstraße zwischen Ottogasse und Karlstraße

Der Benutzungszwang für Radfahrer in Richtung Karlstraße (Zeichen 240 StVO) besteht nicht mehr. Der Radweg ist aber dennoch im Fahrtrichtung Karlstraße für den Radfahrer befahrbar, falls er dies wünscht (Freigabe für Radfahrer durch Zeichen 239 StVO (Fußweg) mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“.

 

 

Radverkehrsführung Altdorfer Straße/Kreisverkehr

Die Radwegführung wird im Rahmen der Beschilderung zu den Ortsteilen Schönberg dahingehend geändert, dass die Radfahrer an der Verkehrsinsel vor der Abfahrt in die Unterführung auf die westliche Seite der Altdorfer Straße geführt werden. An der Ampelanlage Christof-Treu-Straße wird der Radfahrer wieder auf die östliche Seite der Altdorfer Straße geführt (gilt nur für die Fahrt stadtauswärts.)

 

 

Schlachthofplatz

Der Schlachthofplatz soll insgesamt überplant werden. Dabei werden auch die Belange der Radfahrer berücksichtigt. Die Gelegenheit ergibt sich aus dem Umstand, dass die Firma Döbrich & Heckel ihren Betrieb verlagert und die Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Für die Überplanung müssten aber erst Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Erste Gespräche mit dem hier maßgeblichen Staatl. Bauamt (Staatsstraße) wurden bereits geführt.

 

 

Nürnberger Straße/Eschenauer Straße

Eine Radwegüberführung über die Nürnberger Straße in Rotmarkierung ist nicht zulässig, da der Radfahrer das Lichtsignal beachten muss und kein Vorfahrtsrecht hat. Dies würde nur zu Irritationen führen, vor allem, wenn die Ampel abgeschaltet ist.

 

Bei der Fußgängerampel wurde das Radfahrersymbol aufgenommen.

 

 

 

Radwege im Bereich von Signalanlagen

An allen ampelgeregelten Einmündungen und Kreuzungen, bei denen Radwege überführt werden, sind für Fußgängersignale die Aufnahme vom Radfahrersymbol angeordnet. Es betrifft meist höherrangige Straßen. Der Straßenbaulastträger (Kreis oder Staat) wird die Umrüstung im Rahmen der regelmäßigen Wartungen der Anlagen durchführen.

 

 

Radweg Röthenbacher Straße

An allen Ausfahrten über den gemeinsamen Fuß- und Radweg wurden Zeichen 205 StVO mit dem Zusatzschild „Radfahrer kreuzt“ aufgestellt. Zusätzlich wurden die Ein- und Ausfahrt des Radweges beim REWE Markt mit roter Farbe gekennzeichnet.

 

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt dient zur Information und Kenntnisnahme.