Die Umweltausschuss-Sitzung am 29.07.2008 wurde als „Radtour“ gestaltet
und dabei verschiedene Punkte zur Ergänzung und Überprüfung des Radwegenetzes
angesprochen und begutachtet. Aus dieser Sitzung wurden nachstehende Punkte
umgesetzt oder auf den Weg gebracht:
Beschilderung
Radwegenetz:
Die Beschilderung für den Fünf-Flüsse-Radweg und für den
Paneuropa-Radweg wurde erneuert und den Vorgaben der FGSV
(Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen) angepasst. Die
Umstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Nürnberger Land und
den anderen beteiligten Gemeinden des Unteren Pegnitztales. Damit ist eine
durchgehende und einheitliche Beschilderung der Fernradwege gewährleistet. Die
Schilder wurden federführend von der Stadt Lauf beschafft.
Eine weitergehende Beschilderung zu den Ortsteilen und innerhalb des
Stadtgebietes ist in Vorbereitung und wird in Laufe des Jahres noch umgesetzt.
Fünf-Flüsse-Radweg
und Paneuropa-Radweg
Nach der Paneuropa-Radweg als neuer Fernradweg ausgewiesen wurde und im
Bereich Unteres Pegnitztal auf die Trasse des Fünf-Flüsse-Radweges gelegt
wurde, war es sinnvoll, den Flüsse-Radweg zu verlegen. Dies wurde mittlerweile
umgesetzt; der Fünf-Flüsse-Radweg wird jetzt über Röthenbach geführt und kommt
über einen Feldweg und die Straße „Im Reis“ nach Lauf. Der Feldweg westlich der
Kläranlage wurde den Anforderungen an einen Fernradweg angepasst. Der
Paneuropaweg führt entlang der B 14 und kommt beim Bräunleinsknoten ins
Stadtgebiet. Auch dort wurde baulich eine Durchfahrt von der Pegnitzstraße zur
Langwiesenstraße angelegt, damit die Radfahrer verkehrsärmere Wege benutzen
können. Beide Radwege werden in der Sichartstraße wieder zusammengeführt
(Industriemuseum!) und über den Marktplatz geführt. Damit wird der Radfahrer
direkt in die Stadt geführt und soll zum Aufenthalt angeregt werden.
Marktplatz
Die Fahrradständer für den Marktplatz sind bestellt. Es wurden Modelle
ausgewählt, die vom ADFC empfohlen wurden. Die Aufstellung der Fahrradständer
erfolgt nach den Festen.
Simonshofer
Straße/Einmündung Urlasstraße
Die Radfahrerfurt wurde zurückversetzt
(Kosten für die Maßnahme ca. 25.000 €).
Simonshofer
Straße/Hersbrucker Straße/Briver Allee
Eine Radwegüberführung über die Hersbrucker Straße bei Fa Klisch in
Rotmarkierung ist nicht zulässig, da der Radfahrer das Lichtsignal beachten
muss und kein Vorfahrtsrecht hat. Dies würde nur zu Irritationen führen, vor
allem, wenn die Ampel abgeschaltet ist. Der Radfahrer könnte davon ausgehen,
dass er – wie an allen anderen roten Einmündungsüberführungen – Vorfahrt hat.
Bei der Fußgängerampel wird das
Radfahrersymbol mit aufgenommen.
Querungshilfe
Briver Allee/Nyköpinger Straße
Auch hier kann keine Rotmarkierung erfolgen,
da der querende Radfahrer keinen Vorrang hat.
Radwege
im Bereich EWS:
Die Beschilderung wurde im Rahmen der oben genannten Maßnahme optimiert.
Die Radfahrerfurt über die Zufahrt zum EWS Parkhaus wurde erneuert.
Sichtverbesserung
bei der Einmündung Weigmannstraße:
Die dortigen Büsche wurden
zurückgeschnitten.
Weigmannstraße
zwischen Ottogasse und Karlstraße
Der Benutzungszwang für Radfahrer in Richtung Karlstraße (Zeichen 240
StVO) besteht nicht mehr. Der Radweg ist aber dennoch im Fahrtrichtung
Karlstraße für den Radfahrer befahrbar, falls er dies wünscht (Freigabe für
Radfahrer durch Zeichen 239 StVO (Fußweg) mit dem Zusatzschild „Radfahrer
frei“.
Radverkehrsführung
Altdorfer Straße/Kreisverkehr
Die Radwegführung wird im Rahmen der Beschilderung zu den Ortsteilen
Schönberg dahingehend geändert, dass die Radfahrer an der Verkehrsinsel vor der
Abfahrt in die Unterführung auf die westliche Seite der Altdorfer Straße
geführt werden. An der Ampelanlage Christof-Treu-Straße wird der Radfahrer
wieder auf die östliche Seite der Altdorfer Straße geführt (gilt nur für die
Fahrt stadtauswärts.)
Schlachthofplatz
Der Schlachthofplatz soll insgesamt überplant werden. Dabei werden auch
die Belange der Radfahrer berücksichtigt. Die Gelegenheit ergibt sich aus dem
Umstand, dass die Firma Döbrich & Heckel ihren Betrieb verlagert und die
Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Für die Überplanung
müssten aber erst Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Erste Gespräche
mit dem hier maßgeblichen Staatl. Bauamt (Staatsstraße) wurden bereits geführt.
Nürnberger
Straße/Eschenauer Straße
Eine Radwegüberführung über die Nürnberger Straße in Rotmarkierung ist
nicht zulässig, da der Radfahrer das Lichtsignal beachten muss und kein
Vorfahrtsrecht hat. Dies würde nur zu Irritationen führen, vor allem, wenn die
Ampel abgeschaltet ist.
Bei der Fußgängerampel wurde das Radfahrersymbol aufgenommen.
Radwege
im Bereich von Signalanlagen
An allen ampelgeregelten Einmündungen und Kreuzungen, bei denen Radwege
überführt werden, sind für Fußgängersignale die Aufnahme vom Radfahrersymbol
angeordnet. Es betrifft meist höherrangige Straßen. Der Straßenbaulastträger
(Kreis oder Staat) wird die Umrüstung im Rahmen der regelmäßigen Wartungen der
Anlagen durchführen.
Radweg
Röthenbacher Straße
An allen Ausfahrten über den gemeinsamen Fuß- und Radweg wurden Zeichen
205 StVO mit dem Zusatzschild „Radfahrer kreuzt“ aufgestellt. Zusätzlich wurden
die Ein- und Ausfahrt des Radweges beim REWE Markt mit roter Farbe
gekennzeichnet.
Dieser Tagesordnungspunkt dient zur Information und Kenntnisnahme.