Betreff
Aufnahme eines zweckgebundenen Darlehens i. H. v. 230.000 Euro
Vorlage
FB 2/017/2014
Aktenzeichen
FB 2/915/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der Aufnahme des beantragten und mit Bescheid der KfW vom 16.10.2013 zur Verfügung gestellten Darlehens aus dem Programm IKK-Kita-Ausbau (199) mit den vereinbarten Konditionen zu.

 

Das Darlehen ist zweckgebunden zur Finanzierung der Eigenmittel der Stadt Lauf a.d.Peg. für die Baumaßnahmen an der Kinderkrippe der Eckert’schen Kindergartenstiftung einzusetzen.

 

Es läuft über 10 Jahre, mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, einer 10-jährigen Zinsbindung und dem tagesaktuellen Effektivzins zum Abrufdatum.

 

Das Darlehen wird aus der rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditermächtigung für das HJ 2013 (228.000 Euro, als Haushaltseinnahmerest vorhanden) und aus der rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditermächtigung für das HJ 2014 (2.000 Euro, als Haushaltsansatz vorhanden) aufgenommen.

 

Die Stadt Lauf a.d.Peg. beteiligt sich mit einem Investitionskostenzuschuss von insgesamt 93.539,13 Euro sowie einem Darlehen i. H.v. 136.857,54 Euro an den Gesamtbaukosten für die Maßnahmen der Eckert’schen Kindergartenstiftung zum Krippenneubau.

Dafür wurde unterm 23.09.2013 ein zweckgebundenes, zinsgünstiges Darlehen der KfW aus dem dortigen Programm IKK-Kita-Ausbau (199) i. H. v. 230.000 Euro beantragt, das spätestens zum 18.10.2014 abgerufen werden muss, um in den Genuss der günstigen Konditionen zu kommen.

 

Die Darlehenskonditionen stellen sich wie folgt dar:

 

- Laufzeit                                         10 Jahre

- Tilgungsfreie Anlaufjahre                  2 Jahre

- Zinsbindung                                 10 Jahre

- Effektivzins, zum 23.09.13           0,37 %      (Tag der Antragstellung)

                      zum 08.07.14           0,10 %      (fiktiver Abruftag)

 

 

Um dieses zweckgebundene Darlehen rechtzeitig abrufen zu können, bedarf es noch der Zustimmung des zuständigen Gremiums.

Nachdem der vertragliche Zinssatz mit dem tatsächlichen Abruf endgültig festgelegt wird, kann die Beschlussfassung nicht festgeschrieben werden. sondern muss auf den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Satz abgestellt werden.

 

Die Baumaßnahme der Eckert’schen Kindergartenstiftung läuft bereits seit Jahresende 2013, so dass der Eigenanteil der Stadt Lauf a.d.Peg. bereits laufend zur Verfügung stehen muss.

Allein aus dem zu gewährenden Darlehen der Stadt Lauf a.d.Peg. an die Stiftung zur Finanzierung der dortigen Eigenmittel für die Gesamtmaßnahme wurde bereits eine erste Rate von 284.000 Euro überwiesen.