Betreff
Antrag der Freien Träger von Kindertagesstätten in Lauf a.d.Pegnitz auf einen Qualitätszuschuss für Krippengruppen
Vorlage
FB 1/058/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf einen Qualitätszuschuss für Krippengruppen und Kleinkindgruppen zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertagesstätte pro Krippengruppen / Kleinkindgruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstelltungsschlüssel im Kindertagesstättenjahr 2014/2015 besser als 1 zu 11,0 angeboten wurde. Der Höchstbetrag von 15.000 € pro Krippengruppe/Kleinkindgruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0 vorgehalten wurde. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 8,0 ist der freiwillige Qualitätszuschuss anteilig gerechnet auszuzahlen. Die beigefügte Fördertabelle ist Bestandteil des Beschlusses. 

Der freiwillige Qualitätszuschuss wird zunächst bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss im Frühjahr 2015 erneut mit dem Thema befassen wird. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf gegenüber dem Freistaat Bayern sind zu berücksichtigen. Der vom Freistaat Bayern ausbezahlte „Basiswert Plus“ wird als Mehreinnahme vom Qualitätszuschuss in Abzug gebracht. Eventuelle gesetzliche Änderungen können zum Wegfall des freiwilligen Qualitätszuschusses führen.

Die voraussichtlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € werden im Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle 0.4649.7004 entsprechen eingeplant. 

 

Die kinder- und familienfreundliche Stadt Lauf hat sich bereits mit Ihren Beschlüssen vom Dezember 2012, Juni 2013 und März 2014 für eine Qualitätsverbesserung in den Kindergärten in Lauf a.d.Pegnitz ausgesprochen. Hier erhalten freie Träger in Lauf a.d.Pegnitz einen Qualitätszuschuss, wenn diese einen besseren Anstellungsschlüssel als 1 zu 11 erreichen. Dieser beträgt bei einem Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 7.800,00 € pro Kindergartengruppe.

 

Nun ist es an der Zeit auch eine Qualitätsverbesserung im Krippenbereich voranzutreiben. Diesbezüglich liegt der Stadtverwaltung ein Antrag der freien Träger von Kindertagesstätten in Lauf a.d.Pegnitz vor. Aktuell erhalten die freien Träger in der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG auch für Krippengruppen nur einen Anstellungsschlüssel von 1 zu 11,5 finanziert bzw. für die Einhaltung von 1 zu 11,0 einen Qualitätsbonus ausbezahlt. Dieser Personaleinsatz ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung und der Fachaufsicht am Landratsamt völlig unzureichend. Die Krippengruppen der Stadt Lauf haben deshalb bereits seit einigen Jahren einen Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0. Da von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration aktuell keine weiteren gesetzlichen Verbesserungen hinsichtlich des Anstellungsschlüssels in Kinderkrippen zu erwarten sind, ist es auch hinsichtlich der weiteren Wettbewerbsfähigkeit der freien Trägern notwendig, in diesem Bereich tätig zu werden.

 

Analog zu den Berechnungen des Qualitätszuschusses in den Kindergartengruppen würde eine Verbesserung des Anstellungsschlüssel von 1 zu 11,0 auf 1 zu 8,0 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 15.000,00 € verursachen. Der Qualitätszuschuss wird demnach auch hier von 1 zu 11,0 bis 1 zu 8,0 gestaffelt (siehe beiliegende Fördertabelle). Den Maximalwert von 15.000 € pro Gruppe erhalten alle Einrichtungen, die einen Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0 oder besser im Jahresdurchschnitt vorweisen.

 

Bei Einrichtungen, die unter Dreijährige in den Regelkindergartengruppen betreuen wird zunächst weiter der freiwillige Qualitätszuschuss für Kindergärten angewandt. Eine Ausnahme hiervon stellen sogenannte Kleinkindgruppen dar. Träger die diese Art der Betreuung anbieten sollten auch einen Qualitätszuschuss analog der Krippengruppen erhalten. Folglich fallen alle Gruppen, in denen 2/3 der Kinder unter drei Jahre alt sind auch unter diese Förderung und nicht unter den Qualitätszuschuss für Kindergartengruppen. Somit können auch in diesen Gruppen bessere Anstellungsschlüssel als 1 zu 10,0 vorgehalten werden.

 

Die Stadt Lauf leistet den freiwilligen Qualitätszuschlag vorerst für die Dauer des Kindertagesstättenjahres 2014/2015, so dass im Frühjahr 2015 eine erneute Beratung stattfinden kann. Außerdem erfolgt die Zahlung des freiwilligen Qualitätszuschlags unter der Voraussetzung der Genehmigung des städtischen Haushaltes 2015. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf gegenüber dem Freistaat Bayern sind zu berücksichtigen. Eventuelle gesetzliche Änderungen können dazu führen, dass der freiwillige Qualitätszuschlag der Stadt Lauf entfällt und auf die gesetzlichen Änderungen hingewiesen wird. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vom Freistaat Bayern ausbezahlten „Basiswert Plus“ den Trägern weiterhin als Mehreinnahme vom Qualitätszuschlag der Stadt Lauf in Abzug zu bringen.

 

Aktuell halten die freien Träger in Lauf a.d.Pegnitz sechs echte Krippengruppen vor. Der Kindergarten „Die Aktion“ und der Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ könnten unter die Regelung der Kleinkindgruppen fallen. Somit würden aktuell maximal acht Gruppen einen zusätzlichen Qualitätszuschuss erhalten. Bei Einhaltung eines Anstellungsschlüssels von 1 zu 8,0 würde dies einen Gesamtzuschuss in Höhe von 120.000 € bedeuten. Die Mittel wären im Haushalt 2015 entsprechend einzuplanen.