Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf einen Qualitätszuschuss für Krippengruppen und Kleinkindgruppen zu zahlen.
Dabei erhält jede Kindertagesstätte pro Krippengruppen / Kleinkindgruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstelltungsschlüssel im Kindertagesstättenjahr 2014/2015 besser als 1 zu 11,0 angeboten wurde. Der Höchstbetrag von 15.000 € pro Krippengruppe/Kleinkindgruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0 vorgehalten wurde. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 8,0 ist der freiwillige Qualitätszuschuss anteilig gerechnet auszuzahlen. Die beigefügte Fördertabelle ist Bestandteil des Beschlusses.
Der freiwillige Qualitätszuschuss wird zunächst bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss im Frühjahr 2015 erneut mit dem Thema befassen wird. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf gegenüber dem Freistaat Bayern sind zu berücksichtigen. Der vom Freistaat Bayern ausbezahlte „Basiswert Plus“ wird als Mehreinnahme vom Qualitätszuschuss in Abzug gebracht. Eventuelle gesetzliche Änderungen können zum Wegfall des freiwilligen Qualitätszuschusses führen.
Die voraussichtlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € werden im Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle 0.4649.7004 entsprechen eingeplant.
Die kin
Nun ist es an der Zeit auch eine
Qualitätsverbesserung im Krippenbereich voranzutreiben. Diesbezüglich liegt
Analog zu den Berechnungen des Qualitätszuschusses in den Kindergartengruppen würde eine Verbesserung des Anstellungsschlüssel von 1 zu 11,0 auf 1 zu 8,0 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 15.000,00 € verursachen. Der Qualitätszuschuss wird demnach auch hier von 1 zu 11,0 bis 1 zu 8,0 gestaffelt (siehe beiliegende Fördertabelle). Den Maximalwert von 15.000 € pro Gruppe erhalten alle Einrichtungen, die einen Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0 oder besser im Jahresdurchschnitt vorweisen.
Bei Einrichtungen, die unter Dreijährige in den Regelkindergartengruppen betreuen wird zunächst weiter der freiwillige Qualitätszuschuss für Kindergärten angewandt. Eine Ausnahme hiervon stellen sogenannte Kleinkindgruppen dar. Träger die diese Art der Betreuung anbieten sollten auch einen Qualitätszuschuss analog der Krippengruppen erhalten. Folglich fallen alle Gruppen, in denen 2/3 der Kinder unter drei Jahre alt sind auch unter diese Förderung und nicht unter den Qualitätszuschuss für Kindergartengruppen. Somit können auch in diesen Gruppen bessere Anstellungsschlüssel als 1 zu 10,0 vorgehalten werden.
Die Stadt Lauf leistet den freiwilligen Qualitätszuschlag vorerst für die Dauer des Kindertagesstättenjahres 2014/2015, so dass im Frühjahr 2015 eine erneute Beratung stattfinden kann. Außerdem erfolgt die Zahlung des freiwilligen Qualitätszuschlags unter der Voraussetzung der Genehmigung des städtischen Haushaltes 2015. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf gegenüber dem Freistaat Bayern sind zu berücksichtigen. Eventuelle gesetzliche Änderungen können dazu führen, dass der freiwillige Qualitätszuschlag der Stadt Lauf entfällt und auf die gesetzlichen Änderungen hingewiesen wird. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, den vom Freistaat Bayern ausbezahlten „Basiswert Plus“ den Trägern weiterhin als Mehreinnahme vom Qualitätszuschlag der Stadt Lauf in Abzug zu bringen.
Aktuell halten die freien Träger in Lauf a.d.Pegnitz sechs echte Krippengruppen vor. Der Kindergarten „Die Aktion“ und der Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ könnten unter die Regelung der Kleinkindgruppen fallen. Somit würden aktuell maximal acht Gruppen einen zusätzlichen Qualitätszuschuss erhalten. Bei Einhaltung eines Anstellungsschlüssels von 1 zu 8,0 würde dies einen Gesamtzuschuss in Höhe von 120.000 € bedeuten. Die Mittel wären im Haushalt 2015 entsprechend einzuplanen.