Betreff
Areal Galgenbühlstraße der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard, Vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern durch die Regierung von Mittelfranken
Vorlage
FB 4/032/2013/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Mietvertrag zwischen der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard und der der Regierung von Mittelfranken vom 27.02.2014 über die Unterbringung von Asylbewerbern wird um 1 Jahr verlängert, d. h. (zunächst) bis 30.09.2015, da aus zeitlichen Gründen vorher nicht mit dem Abriss des ehemaligen Altenheims und der Verwirklichung des Baurechts zu rechnen ist.

 

In der Weihnachtssitzung am 19.12.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das ehemalige Altenheim der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard (Haus im Park) bis zur Veräußerung an einen Investor der Regierung von Mittelfranken als Dependance der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zu vermieten. Der Mietvertrag wurde im Februar 2014 geschlossen und läuft vom 01.03.2014 bis 30.09.2014. Anfang Mai zogen die ersten ca. 70 Asylbewerber ein.

 

Inzwischen hat sich nicht nur der Verkauf des Grundstücks aus verschiedenen Gründen verzögert, sondern auch die Situation in der ZAE Zirndorf hat sich noch einmal deutlich verschärft. In der Presse wurde darüber und über den nicht abreißenden Strom von Flüchtlingen in Europa ausführlich berichtet.

 

Hinsichtlich des Grundstücksgeschäfts hat die Verwaltung dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in der (nichtöffentlichen) Sitzung am 01.07.2014 über den neuesten Sachstand berichtet. In diesem Zusammenhang wurde aus den dort geschilderten Gründen auch bereits eine Verlängerung des Mietverhältnisses vorgeschlagen. Der Ausschuss bat innerhalb der Beratungen jedoch darum, dies im Stadtrat öffentlich zu diskutieren. Die Regierung von Mittelfranken hatte bereits Ende des Jahres 2013 den Wunsch geäußert, eine Verlängerungsoption für den Mietvertrag zu erhalten.

 

Da der Verkauf und deshalb vor allem der Abriss des ehemaligen Altenheimes nicht vor dem 30.09.2015 zu erwarten ist (vgl. den Beschlussvorschlag zu TOP N 1 und den dazu ergangenen Beschluss des BUS vom 01.07.2014), trägt die Verwaltung heute noch einmal diesen Wunsch vor und unterbreitet folgenden