Betreff
Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für das Sondergebiet "Krankenhaus" - Sachstandsbericht
Vorlage
BA/076/2009
Art
Informationsvorlage_alt2

Im November 2006 wurde bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/3 der Gemarkung Heuchling eingereicht. Dieses Grundstück grenzt unmittelbar an das Krankenhaus in der Simonshofer Straße an. Der Vorbescheid wurde vom Bauausschuss am 12.12.2006 wegen fehlender Einfügung in die nähere Umgebung abgelehnt.

Mit Schreiben vom 23.01.2007 teilte die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH mit, dass zur Sicherung des Krankenhausstandortes Lauf die angrenzenden Grundstücke für Erweiterungsbauten und Parkflächen benötigt werden.

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat darauf hin in seiner Sitzung vom 29.03.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ sowie den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.

Ebenfalls im März 2007 wurde von den Antragstellern gegen den vom Landratsamt Nürnberger Land erlassenen ablehnenden Bescheid zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 397/3 Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht.

Am 24.09.2008 fand zu diesem Verfahren ein Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht Ansbach statt. Auf die Zusage der Stadt Lauf, das Bebauungsplanverfahren zügig weiter zu betreiben, wurde die Klage von den Antragstellern zurückgezogen.

In seiner Sitzung vom 28.10.2008 hat der Bauausschuss beschlossen, mit einem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Durchführung erfolgte im November/Dezember 2008.

Mit Schreiben vom 18.12.2008 wurde die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH von der Stadt Lauf aufgefordert bis zum 06.02.2009 zu bestätigen, dass sie mit der Festsetzung der Grundstücke Fl.Nr. 397/3 und 397 als „Sondergebiet Klinik“ zu ihren Gunsten einverstanden ist und sich zur Entschädigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches verpflichtet.

Nachdem diese Erklärung von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH mit dem Hinweis auf notwendige juristische Abklärung nicht bis zu diesem Termin abgegeben werden konnte, wurde vom Stadtrat am 26.03.2009 beschlossen, die ablaufende Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

Zwischenzeitlich fanden zwischen der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH und den Grundstückseigentümern Gespräche über einen Erwerb der Grundstücke an die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH statt. Ein Verkaufsangebot der Eigentümer konnte jedoch zu den gewünschten Konditionen von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH nicht akzeptiert werden.

Außerdem fand ein weiteres Gespräch zwischen Stadtverwaltung und der Geschäftsführung des Krankenhauses Lauf statt.

Dabei wurde mitgeteilt, dass ein unabhängiger Gutachter mit einer Wertermittlung der Grundstücke beauftragt wird. Weiterhin wurde erklärt, dass die rechtliche Überprüfung der von der Stadt Lauf geforderten Erklärung noch nicht abgeschlossen sei. Eine Klärung soll auf alle Fälle noch vor der Sommerpause erfolgen.

Mit Schreiben vom 17.06.2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München der Stadt Lauf mitgeteilt, dass von den Eigentümern des Grundstücks Fl.Nr. 397/3 Normenkontrollklage gegen die Verlängerung der Veränderungssperre erhoben wurde.

 

 

Die Verwaltung wird den Bauausschuss über den Sachstand erneut informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen