Betreff
Feuerschützengesellschaft Lauf e.V., Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen für a) eine Renovierung im Vereinsheim b) die Restaurierung der Schützenfahne samt Umbau des Fahnenschrankes
Vorlage
FB 1/050/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. für die Renovierung des Vereinsheims und die Restaurierung der Schützenfahne samt Umbau des Fahnenschrankes einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 854 Euro, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

a)    Mit Schreiben vom 22.06.2014 beantragt die Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. einen Investitionszuschuss für die Renovierung des Vereinsheims. Hier sollen die Wände des Schützenheims neu gestrichen werden. Für Farbe fallen Materialkosten in Höhe von 360 Euro an. Die Arbeiten werden in Eigenleistung erbracht, insgesamt werden ca. 250 Arbeitsstunden angesetzt. Pro Arbeitsstunde können Personalkosten in Höhe von 10 Euro angesetzt werden. Insgesamt wird ein Investitionszuschuss für Kosten in Höhe von 2.860 Euro beantragt.

Die Verwaltung schlägt vor einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch 286 Euro zu gewähren.

 

b)   Außerdem beantragt der Verein einen Investitionskostenzuschuss für die Restaurierung der bereits über 100 Jahre alten Schützenfahne, den Umbau des Fahnenschrankes, für Fahrtkosten zur Stickerei sowie für Eigenleistungen in Höhe von 20 Arbeitsstunden.

Voraussichtlich fallen für die Restaurierung der Schützenfahne Kosten in Höhe von 5.000 Euro an, für den Umbau des Fahnenschrankes Materialkosten in Höhe von 300 Euro, für die Eigenleistung 200 Euro sowie 180 Euro für Fahrtkosten.

Insgesamt wird ein Investitionszuschuss für Kosten in Höhe von 5.680 Euro beantragt.

Die Verwaltung schlägt vor einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 v.Hundert der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch 568 Euro zu gewähren.