Betreff
Verwendung des Stadtwappens durch die Altstadtfreunde Lauf a.d. Pegnitz e. V.
Vorlage
FB 1/049/2014
Aktenzeichen
0211 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, dem Verein Altstadtfreunde Lauf a. d. Pegnitz e. V. die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auf der Startseite der Homepage des Vereins unter der Auflage zu gestatten, dass das Wappen in heraldischer einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.

Der Ausschuss gestattet dem Verein außerdem die Verlinkung des städtischen Imagefilmes aus dem Jahr 2014 mit der vereinseigenen Website.

 

Mit Schreiben vom 15.05.2014 beantragten die Altstadtfreunde Lauf a.d. Pegnitz e. V. über ihren Vorsitzenden Herrn Baldur Strobel eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und auch die Verlinkung der vereinseigenen Website mit dem Imagefilm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

Der Verein ist dabei, seine Website zu überarbeiten und möchte dabei sowohl unser Wappen wie auch den Imagefilm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit präsentieren.

 

Das Wappen der Stadt soll ausschließlich auf der Startseite der vereinseigenen Website gezeigt und verwendet werden.

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens ausschließlich auf der Startseite der vereinseigenen Website keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.

 

Gegen eine Verlinkung der Vereinsseite mit dem Imagefilm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist auch nichts einzuwenden, da die Aufgaben des Vereins u. a. auch darin bestehen, die Glanzpunkte und Schönheiten unserer Stadt herauszustellen und den Besuchern unserer Stadt nahezubringen. Dies ist auch Sinn und Zweck unseres Imagefilmes, sodass sich hier eine Ergänzung ergibt, die keine Nachteile für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erwarten lässt.