Betreff
Widmung eines weiteren Trauzimmers außerhalb des Rathauses
Vorlage
FB 6/003/2014
Aktenzeichen
1101 FB 6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, den „historischen Wappensaal“ im Wenzelschloss (Raum Nr. 2.1) als weiteres externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses zu widmen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung und Umsetzung eines organisatorischen Konzeptes beauftragt.

 

In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von den Brautleuten wird sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfindet. In Lauf kann deshalb derzeit (seit August 2008) in der Riedner-Mühle im Industriemuseum geheiratet werden.

 

Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde, durch Beschluss des Stadtrates, auch weitere Räume außerhalb des Rathauses als Trauzimmer widmen (§ 1 Abs. 2 Personenstandsgesetz i.V.m. Nr. 14.1.1 der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften).

 

Der Raum selbst muss sowohl in seiner Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer  würdevollen Eheschließung genügen. Unerlässlich ist auch, dass das vorgesehene Trauzimmer jederzeit und jedem heiratswilligen Paar (Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG) zur Verfügung steht.

 

Als attraktives Trauzimmer wird im Wenzelschloss (Kaiserburg) der „historische Wappensaal“ (Raum Nr. 2.1) als besonders geeignet erachtet und als weiterer externer Trauraum vorgeschlagen.

 

Bezüglich der organisatorischen Regelung (Zimmerausstattung, personeller Aufwand für Auf- und Abbau, Dekoration, Reinigungskosten) wird die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten und umsetzen. Sowohl darüber, sowie auch über die für eine Trauung im Wenzelschloss entstehenden Zusatzgebühren, wird der Stadtrat noch in Kenntnis gesetzt.